1. Der Stadtrat beschließt die – als Anlage beigefügten – „Grundsätze
guter Unternehmensführung und Beteiligungssteuerung – Public Corporate
Governance der Stadt Fürth –“ (PCG-FÜ).
Die städtischen Vertreter werden ermächtigt, in den Eigengesellschaften sowie
allen weiteren privatrechtlichen Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung die
erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zur Verankerung der PCG-FÜ zu fassen.
Dem Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Klinikum Fürth wird empfohlen, auch
dort die PCG-FÜ zu verankern, soweit die in den PCG-FÜ enthaltenen Bestimmungen
auf das Kommunalunternehmen übertragbar sind.
Für Unternehmen, für die in den PCG-FÜ ihre Anwendung empfohlen wird (privatrechtliche
Unternehmen, bei denen die Stadt Fürth über keine Mehrheitsbeteiligung verfügt,
sowie gemeinsame Kommunalunternehmen), wird – soweit jetzt oder in Zukunft
durchsetzbar – ebenfalls die Zustimmung zur Verankerung der PCG-FÜ erteilt.
2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, mit den von den PCG-FÜ
erfassten Unternehmen die notwendigen inhaltlichen und ablauforganisatorischen
Festlegungen zu treffen, damit nach einheitlichen Standards der erforderliche
Informations- und Datenfluss zwischen dem Beteiligungsmanagement und den
Unternehmen gewährleistet ist.
3. Die Stelle 20025 erhält die Funktionsbezeichnung
„Beteiligungsmanager/in“ und wird aus der Aufbauorganisation von Käm
herausgelöst und als Stabsstelle des Finanzreferats geführt. Der
Geschäftsverteilungsplan der Stadt Fürth ist entsprechend anzupassen.
Für die rechtlich
verselbständigten Unternehmen im „Konzern Stadt“ bedarf es einer verbindlichen
Übereinkunft, dass sich das strategische und operative Handeln aller daran
Beteiligten an den Gründsätzen guter Unternehmensführung und
Beteiligungssteuerung ausrichtet. Die Stadt Fürth bewirkt in einem bedeutsamen
Umfang ihre kommunale Aufgabenerfüllung durch ihre städtischen Unternehmen.
Dies erfordert – nach innen wie nach außen – eine zielgerichtete,
gesamtstädtische Konzernstrategie. Sie soll im Besonderen auch ein Signal an
die Fürther Bürgerinnen und Bürger sein, dass trotz Privatisierung bzw. öffentlich-rechtlicher
Ausgliederung städtischer Aufgaben der demokratisch legitimierte Gesamtwille im
Konzern Stadt beachtet und umgesetzt wird.
Im Sinn dieser Konzernstrategie wird nun der Entwurf für einen
Grundsatzbeschluss (PCG-FÜ) vorgelegt. Er wurde unter Federführung von
Rf. II entwickelt und mit der infra-Gruppe, WBG-Gruppe, VHS, Elan, dem Kli
sowie der Sparkasse Fürth und der E.ON Bayern AG (Mitgesellschafterin der WBG
bzw. der infra fürth gmbh) abgestimmt. In einem außerordentlich kurzen Zeitraum
gelang es so, einen tragfähigen Konsens zu finden. Dieser beinhaltet die
national wie auch international anerkannten Grundsätze guter
Unternehmensführung, die als „Corporate Governance“ längst Einzug in das
deutsche Aktienrecht gefunden haben.
Nun als eine Public Corporate Governance auf die spezifischen
Gegebenheiten öffentlicher, kommunaler Unternehmen übertragen, definieren die
PCG-FÜ die Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Und so wird neben
dem Stadtrat/der Verwaltung bzw. der Gesellschafterversammlung in den PCG-FÜ
insbesondere die Bedeutung des satzungsmäßigen Kontrollorgans
(Aufsichts-/Verwaltungsrat) sowie der Geschäftsführung
(Geschäftsführer/Vorstand) herausgestellt und diesen beiden Organen die
gebotene Wertschätzung gegeben. Dies zeigt sich in den PCG-FÜ in den
ausführlichen Kapiteln 3 bis 5.
Bestandteil der PCG-FÜ ist aber natürlich auch die aktive Rolle der
Stadt als Gesellschafterin. Diese Funktion findet eine Grenzziehung jedoch
dort, wo die alltäglichen, operativen Belange der städtischen Unternehmen
tangiert sind.
Überdies erlaubt die in 1.2 PCG-FÜ definierte
Bestimmungshierarchie (Regelungen – Empfehlungen – Anregungen) ein hohes Maß
an Flexibilität sowohl für die Unternehmen als auch für das Beteiligungsmanagement.
Die Ziffer 1. des Beschlussvorschlags beinhaltet die neben der
Zustimmung zu den PCG-FÜ notwendigen Ermächtigungen, die PCG-FÜ in den
städtischen Unternehmen zu verankern.
Aufgrund der – auf das Wesentliche bezogenen – PCG-FÜ bedarf es des Weiteren
einheitlicher Standards zur gesamtstädtischen Beteiligungssteuerung. Dies
betrifft bspw. die Modalitäten des unterjährigen Reportings, die Ausgestaltung
der Wirtschaftspläne sowie die Formulierung eines
GmbH-Mustergesellschaftsvertrags. Mit der Ziffer 2. des
Beschlussvorschlags wird Rf. II ermächtigt, hierzu die erforderlichen
Arbeitsmittel (in Abstimmung mit den Unternehmen) festzulegen.
Im Einzelnen wird auf die Erläuterungen zu den PCG-FÜ in der
Anlage 2 verwiesen. Hierin ist mit Blick auf die Personalressourcen des
Btm mit – unverändert – 1,0 VKÄ auch vermerkt, dass die Zielvereinbarungen
(vgl. 2.4 PCG-FÜ) zunächst nur für die infra fürth gmbh, WBG und Elan
Anwendung finden sollen. Nach 2 Jahren sollen die Zielvereinbarungen dann
auf alle von den PCG-FÜ erfassten Unternehmen ausgeweitet werden.
Mit der Ziffer 3. des Beschlussvorschlags wird das Btm aus Käm
herausgelöst und – wie in 2.5.1 PCG-FÜ angeführt – direkt der
Finanzreferatsleitung unterstellt. Hierzu wird auf das OrgA-Gutachten vom 11.01.2012
in der Anlage 3 verwiesen.
Zusammenfassung
Mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung und Beteiligungssteuerung
(PCG-FÜ) wurde ein an der Public Corporate Governance ausgerichteter
Grundsatzbeschluss entwickelt. Er bildet – anders als gängige Beteiligungsleitlinien
– das gesamte Beziehungsgefüge aller Akteure ab.
Fokussiert auf das Wesentliche, nämlich die gesamtstädtische
Beteiligungssteuerung (auch) mittels Zielvereinbarungen, wird damit der
Notwendigkeit zur Intensivierung des Beteiligungsmanagements entsprochen. In
der zukünftigen, konkreten Umsetzung der PCG-FÜ liegt unter Hinweis auf die
knappen Personalressourcen des Btm (1,0 VKÄ) ein sehr ambitioniertes Vorhaben.
Entsprechend der die PCG-FÜ auch prägenden Bestimmungshierarchie (Regelungen –
Empfehlungen – Anregungen) stellen die Inhalte des Grundsatzbeschlusses in
ihrer Gesamtheit insoweit einen Maximal-Level für das breite Aufgabenspektrum
des Beteiligungsmanagements dar. Die Erfüllung der Soll-Empfehlungen und – noch
mehr – der Kann/Sollte-Anregungen der PCG-FÜ wird sich daran orientieren
müssen, was die knappe Personalausstattung des Btm diesbezüglich zulässt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 PCG-FÜ
2 Erläuterungen zu den
PCG-FÜ
3 OrgA-Gutachten vom 11.01.2012