Betreff
Antrag auf Neuschaffung einer befristeten (Vollzeit-)Stelle Sozialpädagoge/in, EGr S12, für die Jugendsozialarbeit an Schulen an der Hans-Böckler-Schule Fürth
Vorlage
OrgA/002/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Für Finanz- und Verwaltungsausschuss am 29.02.2012:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
für die Jugendsozialarbeit an Schulen beim JgA eine (Vollzeit-) Stelle Sozialpädagoge/-in (EGr S12) zum 01.03.2012 neu zu schaffen; die Stelle erhält den Vermerk „kw -2013“ (31.12.2013).

 

Für Stadtrat am 29.02.2012:

 

Der Stadtrat beschließt,
für die Jugendsozialarbeit an Schulen beim JgA eine (Vollzeit-) Stelle Sozialpädagoge/-in (EGr S12) zum 01.03.2012 neu zu schaffen; die Stelle erhält den Vermerk „kw -2013“ (31.12.2013).

 

 


Mit Verfügung vom 25.01.2012 (vgl. Anlage) legt Referat I eine Konzeption zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für die „Schulsozialarbeit“ an der Hans-Böckler-Schule vor, und beantragt hierzu die Schaffung einer Vollzeitstelle. Der Ausschuss für Schule Bildung und Sport hat von der beabsichtigten Stellenschaffung am 02.02.2012 zustimmend Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen der Stellenneuschaffung:

Durch die zur Schaffung beantragte Stelle entstehen Personalkosten von insgesamt 61.100 EUR /Jahr. Nach Berechnungen von Rf. IV Stab-Pl vom 23.03.2011 zum Teilhabe- und Bildungspaket kann die Stadt Fürth für Schulsozialarbeit und Mittagessen für Hortkinder mit Bundesmitteln i.H.v. 562.800 EUR für 2011 rechnen. Für 2012 ist laut Käm von einem ähnlichen Betrag (ca. 527.000 €) auszugehen, für 2013 steht der Wert noch nicht fest. Die Gewährung dieser Mittel ist bis Ende 2013 befristet. Bisher werden aus dem Betrag die Personalkosten für die zwei 0,5-Tz Stellen „Schulsozialarbeit /Nachhilfeleistungen“ in Höhe von 61.100 EUR und die Kosten für die Mittagessen an Horten (laut Konzeption bis zu 270.000 €) finanziert.

 

Eine Kompensation für die Stellenschaffung wäre somit bis Ende 2013 gegeben.

 

Befristung: Die Konzeption ist gemäß Rf. I- Verfügung vom 24.01.2012 so angelegt, dass die Stelle bis Ende 2013 aus Bundesmitteln finanziert wird. Somit ist ein Vermerk „kw- 2013“ (31.12.2013) anzubringen, da für die Stellenschaffung zunächst auch nur bis zu diesem Zeitpunkt eine Finanzierung dargelegt ist.

 

Ausblick: Nach 2013 soll im Anschluss an die Finanzierung durch Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eine Überführung in das Förderprogramm für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) zumindest nicht ausgeschlossen sein. Gemäß derzeit gültiger Richtlinie besteht eine Festbetragsförderung von 16.360 EUR/Jahr. Es existiert zwar ein vom bayerischen Städtetag (mit-) initiierter Vorschlag auf Mitfinanzierung durch den Freistaat zu 50% ab Schuljahr 2013/2014, dieser konnte bisher nicht umgesetzt werden. Die HBS stellt dann dafür als Kompensationsbetrag (ab 2014) aus künftigen Raumvermietungen ca. 8.000 -10.000 EUR /Jahr zur Verfügung, der Betrag wäre dann auch ab 2014 zu realisieren.

 

 

Hinweis: Rechtzeitig und vorsorglich vor Maßnahmebeginn (das heißt laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 26.07.2011 „vor Ausschreibung der Stelle“) wurde bereits ein formloser Antrag auf Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns (durch JgA) gestellt, um jedenfalls eine fakultative spätere anteilige Förderung nicht zu gefährden.

 

à Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn beinhaltet aber noch keine Vorentscheidung zur Verlängerung. Über ein Fortbestehen der zur Schaffung beantragten Stelle über 2013 hinaus muss durch die Gremien zu gegebener Zeit gesondert entschieden werden.

Stellenbewertung: Es handelt sich bei den in der Referat I- Konzeption vom 25.01.2012 genannten Tätigkeiten um „Schulsozialarbeit an der HBS“, damit wird diese Tätigkeit im Gleichlauf zu den anderen Stellen der Jugendsozialarbeit an Schulen und unter Zugrundelegung der dafür gültigen Stellenbeschreibung des JgA ebenfalls mit EGr S12 bewertet. Die Stelle soll -auch in Abstimmung zu den staatlichen (Förder-) Bestimmungen- eine fachliche Anbindung an das Jugendamt haben und wird aus den genannten Gründen im JgA verortet (Jugendsozialarbeit an Schulen). Das wird auch von der Regierung von Mittelfranken so gefordert. Darüber hinaus soll die Stelle aber die Tätigkeiten konzeptgemäß in enger Abstimmung mit der Schulleitung der Hans-Böckler-Schule wahrnehmen.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Rf. I-Konzeption vom 25.01.2012