Für
Finanz- und Verwaltungsausschuss am 29.02.2012:
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der
Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und
Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) wie folgt zu
beschließen:
Die
Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und
Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) vom 29. Juli 2010
zuletzt geändert durch dringliche Anordnung vom 30. Juni 2011 werden in den
Nummern 2.1q, 6.5, 7.2, 7.3, 7.4, 9 und 10 geändert.
Aufgrund der Auflösung des
Bauverwaltungsamtes zum 01.01.2011 sind die Vergaberichtlinien in
Nrn. 4.1b), 4.3 und 5.7
anzupassen.
Die Änderungen sind
fettgedruckt aus beiliegender Synopse (Anlage 1) zu entnehmen. Die geänderten
Vergaberichtlinien, im Entwurf vom 06. Februar 2012 (Anlage 2), sind
Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Änderungen treten zum
01.03.2012 in Kraft.
Für Stadtrat am
29.02.2012:
Die
Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und
Leistungen einschl. Bauleistungen (Vergaberichtlinien Fürth) vom 29. Juli 2010
zuletzt geändert durch dringliche Anordnung vom 30. Juni 2011 werden in den
Nummern 2.1q, 6.5, 7.2, 7.3, 7.4, 9 und 10 geändert.
Aufgrund der Auflösung des
Bauverwaltungsamtes zum 01.01.2011 sind die Vergaberichtlinien in
Nrn. 4.1b), 4.3 und 5.7
anzupassen.
Die Änderungen sind
fettgedruckt aus beiliegender Synopse (Anlage 1) zu entnehmen. Die geänderten
Vergaberichtlinien, im Entwurf vom 06. Februar 2012 (Anlage 2), sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
Die Änderungen treten zum
01.03.2012 in Kraft.
Nummer 7.11
der Vergaberichtlinien regelte bis zum 31.12.2011 die Beschleunigung im
Vergabeverfahren zur Überwindung der Konjunkturschwäche. Diese Regelung ging
einher mit erhöhten Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige
Vergaben. Die rechtliche Grundlage hierfür waren die entsprechenden
Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung vom 03. März 2009 über die
„Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010, die zuletzt
mit Bekanntmachung vom 08. Juni 2011
Az.: G48/10 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 24/2011 von 17. Juni 2011)
nochmals und letztmals bis 31. Dezember 2011 verlängert wurde.
Am 23.12.2011 wurde die Änderung der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern zur „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ veröffentlicht. Hier gilt ab 01.01.2012 ein neues Konzept zur Beschränkten Ausschreibung und Freihändigen Vergabe von kommunalen Aufträgen mit der Festlegung unbefristeter geltender Wertgrenzen.
Die Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen liegen nun zwischen den hohen Wertgrenzen aus dem Vergabeverfahren des Konjunkturpaketes II und den bisher in der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern festgelegten Beträgen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A.
Die Wertgrenze für Freihändige Vergaben wurde auf den vor dem Verfahren im Rahmen des Konjunkturpakets II für kommunale Auftraggeber geltenden Höhe von 30.000,-- € ohne Umsatzsteuer zurückgeführt.
Für Beschränkte Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich bleibt es bei der erhöhten Wertgrenze aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 100.000,-- € ohne Umsatzsteuer.
Sämtliche Beträge gelten künftig ohne Umsatzsteuer.
Für die Stadt Fürth gelten die Änderungen
der Bayerischen Staatsregierung nicht unmittelbar. Die städtischen
Vergaberichtlinien müssen daher entsprechend angepasst werden.
Die ausführlichen Änderungen können beiliegender
Synopse entnommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1
Synopse (Anlage 1)
Vergaberichtlinien (Anlage 2)