Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den neuen Finanzierungsplan für den Neubau der Dreifachsporthalle an der Kapellenstraße als Grundlage für die Mittelfristige Investitionsplanung 2012 – 2016 zu beschließen. Die bei HH-Stelle 5600.9400.0000/2012 „Dreifachsporthalle Innenstadt“ veranschlagten Mittel i. H. v. 3.100.000 € sollen dabei nur bis zu einem Betrag von 2.300.000 € in Anspruch genommen werden dürfen.
Der Stadtrat beschließt den neuen Finanzierungsplan für den Neubau der Dreifachsporthalle an der Kapellenstraße als Grundlage für die Mittelfristige Investitionsplanung 2012 – 2016. Die bei HH-Stelle 5600.9400.0000/2012 „Dreifachsporthalle Innenstadt“ veranschlagten Mittel i. H. v. 3.100.000 € dürfen nur bis zu einem Betrag von 2.300.000 € in Anspruch genommen werden.
Die Regierung von Mittelfranken teilte der Stadt mit
Schreiben vom 31.01.2012 mit, dass das Bayerische Staatsministerium der
Finanzen für die Maßnahmen „Neubau einer Dreifachsporthalle an der
Kapellenstraße“ sowie der Sanierung „GS Rosenstraße“ eine staatliche Förderung
aus FAG-Mitteln in Höhe von 50 v. H. der zuweisungsfähigen Kosten in Aussicht
stellt.
Einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Neubau der
Dreifachsporthalle kann die
Regierung von Mittelfranken jedoch nur zustimmen,
wenn –zumindest überschlägig- die Finanzierung des Vorhabens unter
Berücksichtigung des neuen Förderzuschusses (rd. 2.027.000 €) hinreichend
gesichert erscheint. Die ersten Förderleistungen sind dabei für das HH-Jahr
2013 vorgesehen.
Um die Voraussetzungen für die Zustimmung zum
vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu schaffen, ist zu der bereits der Regierung
vorgelegten, geltenden Mittelfristigen Investitionsplanung 2011 – 2015 ein
Fortschreibungsbeschluss (für die MIP 2012 – 2016) zu fassen (s. Anlage).
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt im
Haushaltsvollzug 2012 durch eine haushaltsneutrale Reduzierung der
Einnahmen-/ und Ausgabenansätze in Höhe von
800 T€. Die
Reduzierung der kassenwirksamen Ausgabemittel ist nach Auskunft der
Gebäudewirtschaft möglich.
Sollte sich im Vollzug des Haushaltes 2012 ergeben,
dass für die Vergabe von Bauleistungen zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen
(bisher veranschlagt 5,15 Mio. €) benötigt werden, so ist geplant, diese im
Rahmen der Gesamtverpflichtungsermächtigung 2012 überplanmäßig für das Projekt
zur Verfügung zu stellen.
Die Fortschreibung der Mittelfristigen
Investitionsplanung ab 2013 ff. soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 auf
der Basis des Beschlussvorschlages vorgenommen werden.
Insgesamt
wird die Mittelfristige Investitionsplanung 2012/2016 mit 716 T€ zusätzlich
belastet. Für die Dreifachsporthalle ergibt sich dabei ein reduzierter
Zuweisungsbetrag von rd. 1,2 Mio. €, da anstatt der angestrebten und
veranschlagten 80% Förderung nunmehr ein Fördersatz von 50% bewilligt wurde.
Bei
der GS Rosenstraße wird dagegen mit einer erhöhten Förderung (50% anstatt der
„üblichen“ 40%-Regelung) von rd. 500 T€ gerechnet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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