Betreff
Befahren des Stadtgebietes Fürth mit überlangen Fahrzeugkombinationen
Vorlage
SVA/006/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag wird abgelehnt


Durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde am 19.12.2011 die Ausnahmeverordnung zur Teilnahme von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge beschlossen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, die von den Vorschriften der StVO und StVZO abweichen unter bestimmten Voraussetzungen abweichen dürfen. Züge mit einer Gesamtlänge von bis zu 25,25 m Länge dürfen nur das Streckennetz der Anlage zur Ausnahmeverordnung allgemein befahren. Dieses Streckennetz endet für die A 73 an der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und für die B 8 an der Kreuzung Würzburger Straße/B 8. Die Stadt Fürth hat keine Zustimmung für das nachrangige Straßennetz innerhalb des Stadtgebietes Fürth erteilt, es lagen auch keine Anfragen vor. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge benötigen im Stadtgebiet Fürth nach wie vor jeweils eine individuelle Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Eine generelle Untersagung, wie es im Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert ist, ist verkehrsrechtlich nicht haltbar. Erlaubnisanträge müssen nach pflichtgemäßen Ermessen geprüft und entschieden werden. Wenn das Fahrtziel in Fürth liegt, besteht für die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis ggf. sogar ein Rechtsanspruch. Ein Vergleich mit der Stadt Nürnberg ist insoweit unzutreffend, da es bei der Entscheidung der Stadt Nürnberg darum ging, die A 73 zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Hafen/Ost aus dem Feldversuch herauszuhalten. Nach den Planungen für das Streckennetz der Anlage zur Ausnahmeverordnung war die A 73 durchgehend vorgesehen. Zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Hafen-Ost ist die A 73 aber eigentlich keine Autobahn sondern eine Straße der Stadt Nürnberg, die lediglich als Autobahn ausgewiesen ist. Die Stadt Nürnberg entzog durch ihre Weigerung dieses städtische Autobahnstück dem Feldversuch. Eine vergleichbare Handlung kommt für die Stadt Fürth nicht in Betracht, da die Stadt Fürth nicht für den Feldversuch vorgesehen war.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: