Der Antrag wird abgelehnt
Durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde am 19.12.2011 die
Ausnahmeverordnung zur Teilnahme von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit
Überlänge beschlossen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Die Verordnung
regelt die Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit
Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, die von den Vorschriften der StVO und
StVZO abweichen unter bestimmten Voraussetzungen abweichen dürfen. Züge mit
einer Gesamtlänge von bis zu 25,25 m Länge dürfen nur das Streckennetz der
Anlage zur Ausnahmeverordnung allgemein befahren. Dieses Streckennetz endet für
die A 73 an der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und für die B 8 an der Kreuzung
Würzburger Straße/B 8. Die Stadt Fürth hat keine Zustimmung für das nachrangige
Straßennetz innerhalb des Stadtgebietes Fürth erteilt, es lagen auch keine
Anfragen vor. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge benötigen im
Stadtgebiet Fürth nach wie vor jeweils eine individuelle Erlaubnis nach § 29
Abs. 3 StVO. Eine generelle Untersagung, wie es im Antrag der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen gefordert ist, ist verkehrsrechtlich nicht haltbar.
Erlaubnisanträge müssen nach pflichtgemäßen Ermessen geprüft und entschieden
werden. Wenn das Fahrtziel in Fürth liegt, besteht für die Erteilung einer
straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis ggf. sogar ein Rechtsanspruch. Ein
Vergleich mit der Stadt Nürnberg ist insoweit unzutreffend, da es bei der
Entscheidung der Stadt Nürnberg darum ging, die A 73 zwischen der
Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Hafen/Ost aus dem
Feldversuch herauszuhalten. Nach den Planungen für das Streckennetz der Anlage
zur Ausnahmeverordnung war die A 73 durchgehend vorgesehen. Zwischen der
Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Hafen-Ost ist die
A 73 aber eigentlich keine Autobahn sondern eine Straße der Stadt Nürnberg, die
lediglich als Autobahn ausgewiesen ist. Die Stadt Nürnberg entzog durch ihre
Weigerung dieses städtische Autobahnstück dem Feldversuch. Eine vergleichbare
Handlung kommt für die Stadt Fürth nicht in Betracht, da die Stadt Fürth nicht
für den Feldversuch vorgesehen war.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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