1. Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis
genommen.
2. Auf Antrag der infra fürth gmbh wird zur Schaffung der
planungs- und förderrechtlichen Voraussetzungen der beantragten
Freiflächen-Photovoltaikanlage im Rahmen eines sog. Parallelverfahrens (§ 8
Abs. 3 BauGB) ein FNP-Änderungsverfahren (Änderungsnummer 2012.10) zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung “Photovoltaikanlage“
sowie ein Satzungsverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes (V+E Nr. XX) mit Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets
für den o. g. Bereich eingeleitet.
Vor dem Hintergrund der “Energiewende“ und der damit verbundenen Förderung des Klimaschutzes wurde die Verwaltung mit Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2011 mit einer gesamtstädtischen Untersuchung zur Situierung von stadtbild- und landschaftsbildverträglichen PV-Standorten beauftragt.
In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.11.2011 wurden seitens des Baureferats geeignete Standorte für Freiflächenanlagen-Photovoltaikanlagen aufgezeigt und daraufhin beschlossen, das vorliegende Standortkonzept als Grundlage für die Entscheidungsfindung bei künftigen Standortanfragen heranzuziehen. Über konkrete Einzelstandorte sollte erst anlässlich der Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren entschieden werden, wobei diese erst nach Antragstellung eines Investors, der sich sowohl zur Durchführung eines V+E-Verfahrens (d. h. Kostenübernahme) verpflichtet als auch die hierzu erforderliche Grundstücksverfügbarkeit nachweist, eingeleitet werden sollten.
Das Vorhandensein eines rechtskräftigen
Bebauungsplanes (und somit auch einer dementsprechende FNP-Darstellung) ist
gem. des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Voraussetzung für die Vergütung von
Strom aus PV-Freiflächenanlagen. Anspruch auf Einspeisevergütung haben u. a.
PV-Freiflächenanlagen auf Flächen, die (bis zu 110 Meter) längs von Autobahnen
und Schienenwegen liegen.
Mit Schreiben
der infra fürth gmbh vom 27.02.2012 wird für einen Standort im Bereich einer
eisenbahnnahen Fläche, Nähe der Würzburger Straße, auf den Grundstücken der
Gemarkung Burgfarrnbach mit den Fl.Nrn. 245/3, 245/4, 254/6, 252/4, 252/2,
252/10, 245/7 (Erschließungsweg), 753 (TF des Böschungsbereichs entlang der
Würzburger Str.) sowie ggf. 757 (Teilfläche des Böschungsbereichs entlang der
Bahnlinie) ein Antrag zur Einleitung der o. g. Bauleitplanverfahren gestellt.
Der beantragte PV-Standort ist größtenteils im o. g. Standortkonzept enthalten
und wurde hierbei als grundsätzlich geeignet erachtet. Ausgenommen wurde bisher
nur die auf Grundstück Fl.Nr. 252/4 Gem. Bfb. vorhandene Gehölzinsel; im
anstehenden Bauleitplanverfahren soll geprüft werden, inwieweit diese ortsnah
ersetzt und gleichermaßen mit PV-Modulen überplant werden kann. Anderenfalls
würde dieses Grundstück im FNP als Grünfläche dargestellt und auch im V+E
entsprechend gesichert werden. Im Standortkonzept war auch Grundstück Fl.Nr.
245/4 nicht enthalten, da dieses ursprünglich als potenzielle Ausgleichsfläche
vorgesehen wurde (die geplante ökologische Aufwertung könnte jedoch auch
anderenorts erfolgen).
Der
wirksame Flächennutzungsplan der Stadt stellt den beantragten Bereich als
Fläche für die Landwirtschaft dar und ist zur Schaffung der o. g. planungs- und
förderrechtlichen Voraussetzungen durch Ausweisung einer Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ zu ändern. Die o. g. Böschungsbereiche
sowie ggf. weiter erforderliche Ausgleichsflächen sollen als Grünflächen
dargestellt werden. Parallel soll im o. g. Bereich die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan
(V+E Nr. XX) mit Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets für eine
Freiflächen-Photovoltaikanlage durchgeführt werden. Die Realisierung der
Planung ist jedoch in Abhängigkeit mit der Wirtschaftlichkeit zu sehen, die
sich durch die aktuell in Aussicht genommene Reduzierung der Einspeisevergütung
erheblich verschlechtern wird. Nochmalige Reduzierungen sind durchaus denkbar.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage
1: FNP-Änderungsbereich 2012.10 sowie Geltungsbereich zur Aufstellung des V+E
Nr. XX
Anlage 2: Antrag des Investors auf Einleitung der o. g. Bauleitplanverfahren