Betreff
Sanierung Ronhofer Brücke - Seeackerstraße über die A73 - Umleitungskonzept
Vorlage
SpA/063/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Der Bau- und Werksauschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung kann mit der Autobahndirektion Nordbayern eine Vereinbarung auf Grundlage des Umleitungskonzeptes für die Sanierung der Ronhofer Brücke mit zwei provisorischen Kreisverkehren an den beiden Knoten Seeackerstraße – Kronacher Straße und Seeackerstraße – Ronhofer Hauptstraße treffen.

Über die Erfahrungen zur Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf soll nach Einrichtung der Kreisverkehre wieder berichtet werden.
Es ist bisher vorgesehen, den Kreisverkehr am Knoten Seeackerstraße – Ronhofer Hauptstraße nach Beendigung der Umleitungsmaßnahmen zu belassen.

 


Anlass und Vorgehensweise

Die Ronhofer Brücke wird in der Zeit von Juni bis September 2012 von der Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) in zwei Bauabschnitten saniert. Die Sanierung soll nach derzeitigem Stand folgendermaßen ablaufen:

Während der Sanierung der Süd- und Nordseite in zwei Bauabschnitten (siehe Tabelle) kann der Verkehr nur auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden. Es ist nach derzeitigem Stand vorgesehen, an zwei Wochenenden jeweils in der Zeit von Samstag 20:30 Uhr bis Montag 05:00 Uhr die Rampen voll zu sperren. In dieser Zeit soll die neue Asphaltdeckschicht aufgebracht werden. Die Seeacker Straße soll dabei aber befahrbar bleiben.

Zeitraum

Maßnahme

Montag, 11.06. bis Freitag, 29.06.2012

Einrichtung der Kreisverkehrsplätze

Samstag, 30.06. bis Sonntag, 01.07.2012

Baustelleneinrichtung Ronhofer Brücke

Montag, 02.07. bis Freitag 24.08..2012

Bauabschnitt 1 (Sanierung Südseite)

Samstag, 25.08 bis Montag, 27.08.2012

Deckenerneuerung Südseite und Umlegung des Verkehrs (Vollsperrung der Rampen)

Montag, 27.08. bis Freitag, 19.10.2012

Bauabschnitt 2 (Sanierung Nordseite)

Samstag, 20.10. bis Montag, 22.10.2012

Deckenerneuerung Nordseite und Umlegung des Verkehrs (Vollsperrung der Rampen)

Montag, 22.10. bis Mittwoch, 07.11.2012

Rückbau Kreisverkehr

Bauablauf nach Angaben der ABDN vom 13.03.2012

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der ABDN nach Möglichkeiten zur Abwicklung des Verkehrs während der Bauzeit gesucht. Eine Vollsperrung der Rampen wäre vom Bauablauf am einfachsten, die Verkehrsströme von und zur Autobahn müssten aber auf die Anschlussstelle (AS) Poppenreuth und Eltersdorf verlagert werden. Die AS Poppenreuth ist in der Hauptverkehrszeit schon jetzt an der Leistungsfähigkeitsgrenze, die AS Eltersdorf ist sehr weit entfernt. 
Eine Signalregelung mit nur einem Fahrstreifen auf der Ronhofer Brücke für Geradeausfahrer und Linksabbieger wäre zwar theoretisch denkbar, das Linkseinbiegen von der Autobahn wäre aber für Lastzüge nur unter Mitbenutzung der Gegenfahrstreifen möglich. Auch bestünde die Gefahr, dass Fahrzeuge in den Kreuzungsbereich trotz stockenden Verkehrs einfahren, dadurch das Abbiegen von Fahrzeugen aus der Gegenrichtung behindern und so den gesamten Verkehrsfluss zum Erliegen bringen könnten. Daher wurde eine Lösung entwickelt, mit der ein möglichst einfacher und störungsarmer Verkehrsablauf erreicht werden kann.

Umleitung des linksabbiegenden Verkehrs über Kreisverkehre:         
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die beiden Kreuzungen Seeackerstraße – Kronacher Straße und Seeackerstraße – Ronhofer Hauptstraße zu provisorischen Kreisverkehren umzugestalten. Der von der Autobahn kommende Verkehr, der an der Anschlussstelle nach links einbiegen möchte, wird mit den rechtsabbiegenden Fahrzeugen geführt und kann an den benachbarten Knoten in den Kreisverkehren wenden. Gleiches gilt für die zur Autobahn regulär linksabbiegenden Fahrzeuge (siehe Prinzipskizze).

Die Ausgestaltung der Kreisverkehre kann den beiden Lageplänen entnommen werden.

Ronhofer Brücke       
Der Fahrverkehr verfügt während der Bauzeit über einen Fahrstreifen je Richtung. Der Fußgängerverkehr wird jeweils auf der vom Baufeld abgewandten Seite geführt. Auf der Ostseite wird eine zusätzliche, signalgeregelte Fußgängerquerung eingerichtet. Das Einbiegen nach rechts von der Autobahn und das Abbiegen nach rechts zur Autobahn sind weiterhin möglich. Auf Grund der Stärke der Ströme in der Hauptverkehrszeit und der gesicherten Führung des Fußgängerverkehrs (u. a. Schulweg) ist eine Lichtsignalregelung an der Seeacker Straße östlich der Anschlussstelle vorgesehen (siehe Pläne des SVA vom 07.03.2012).

  
Bauphase 1                                                            Bauphase 2 (Quelle SVA)

Seeackerstraße - Kronacher Straße:  
Der Kreuzungsbereich wird mit Leitelementen auf jeweils eine einstreifige Zu- und Ausfahrt zum Kreisverkehr verengt. Fast alle Verkehrsinseln, alle Beleuchtungs- und Signalmasten können erhalten bleiben. Die Bushaltestellen für die Haltestelle Kronacher Straße der Linien 177 und 179 werden beide in die südliche Kronacher Straße verlegt.

Für die derzeitige Fahrzeugbelastung ist ein Kreisverkehr sehr gut geeignet (durchgehend sehr geringe Wartezeiten). Unterstellt man, dass es trotz Baustelle zu keiner zumindest geringfügigen zeitlichen oder räumlichen Verlagerung kommt, ist der Kreisverkehr in der Morgenspitzenstunde ebenfalls sehr gut geeignet, in der Abendspitze (ca. 16:15 bis 17:15) wäre aber mit Rückstau in der Seeacker Straße zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der  Rückstau bis zur Anschlussstelle reicht, ist aber gering. Mangels Alternativen und unter der Annahme, dass sich ein Teil des Verkehrs verlagern wird, muss dies aber in Kauf genommen werden. Bei einer teilweisen Verlagerung des Verkehrs entspannt sich die Situation entsprechend.

Seeacker Straße – Ronhofer Hauptstraße:   
Für die Errichtung des provisorischen Kreisverkehrs ist der Rückbau der Inseln (einschl. Beleuchtungsmasten) erforderlich. Der Vorteil dieses Kreisverkehres ist, dass die Buslinie 178 am Kreisverkehr wenden kann und der Umweg über die Gründlacher Straße und Seeackerstraße entfällt. Die Bushaltestelle Ronhofer Hauptstraße für die Linie 179 wird in beiden Richtungen vor den Kreisverkehr verlegt, damit die Ausfahrten freigehalten werden.

Die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs ist auch in der Prognose für den Umleitungsverkehr selbst in der Abendspitze durchgehend gut. Es ist beabsichtigt, den provisorischen Kreisverkehr Seeackerstraße / Ronhofer Hauptstraße nach Ende der Baumaßnahme nicht zurückzubauen, sondern als „dauerhaftes Provisorium“ zu belassen. Damit können auch die Kosten für den Rückbau gespart werden und die Wendemöglichkeit bleibt erhalten

Auf die Baumaßnahme soll im Internet, der Stadtzeitung und der örtlichen Presse rechtzeitig hingewiesen werden, damit sich Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Gewerbetreibende rechtzeitig auf die geänderte Situation einstellen können.

Die Planung wurde im Februar 2012 instruiert und ergab folgende Ergebnisse (Anmerkungen und Ergänzungen des SpA sind kursiv hervorgehoben):

Amt für Brand- und Katastrophenschutz:          
O. E.

 

Infra:   .

Die vorhandenen Leitungen, insbesondere die Gashochdruckleitungen sind zu beachten. Die Anpassung der Brückenbeleuchtung über die A73 wird mit der Autobahndirektion direkt koordiniert. Die Kosten hierfür werden zwischen der Stadt Fürth und der Autobahndirektion geteilt. Die Kosten für die Anpassungsarbeiten an der vorhandenen Beleuchtung, sowie die Beleuchtung für die Fußgängerüberwege werden für den Kreisverkehr an der Ronhofer Hauptstraße auf ca. 23.000 € geschätzt und am Kreisverkehr Kronacher Straße auf ca. 33.900 €.

Durch Entfall einiger FGÜ ist die obige Kostenangabe nicht mehr aktuell.

 

Infra Verkehrsbetriebe:      
Es wird um frühzeitige Information über die geplante Vollsperrungen gebeten, da sie eine weiträumige Umleitung erfordert und sollte auf ein Wochenende gelegt werden.

Die Seeacker Straße bleibt nach derzeitigem Stand durchgängig befahrbar, die Arbeiten werden auf das Wochenende beschränkt.

 

Polizei:          
Für die Verkehrsführung auf der Ronhofer Brücke während der Bauphase und die damit verbundene Anlage von Kreisverkehren als Wendemöglichkeit gibt es auch u. E. keine Alternativen.

KV Seeacker-/Kronacher Straße

Kritisch gesehen wird die Leistungsfähigkeit. Hier müssen Rückstauungen bis an die AS der A 73 erwartet werden, die wiederum direkte Auswirkungen auf die A 73 (Rückstau bis auf die Fahrbahn) haben könnten. In diesem Zusammenhang sollte überprüft werden, ob die Ausfahrrampen mit einer Panikschaltung (Induktionsschleife analog Poppenreuther Brücke) ausgerüstet sind, die bei Rückstauungen auf die Fahrbahn die Grünphase auslöst und die Rampe räumt.

Der Rückstau entstünde am Kreisverkehr, so dass das Ausfahren von der BAB behindert würde. Dies wäre auch bei einer angepassten Signalsteuerung unverändert. Wie die Polizei teilt auch das SpA die Meinung, dass sich Teile des Verkehrs verlagern werden (s. u.).

 

KV Seeackerstraße/Ronhofer Hauptstraße

Die Haltestelle südwestlich des KV in der Seeackerstraße dürfte bei einem haltenden Bus die Sichtbeziehung auf den FGÜ zumindest einschränken. Der Fahrverkehr wird sich nach dem Vorbeifahren an dem Bus zunächst wieder auf den Fahrstreifenwechsel konzentrieren und möglicherweise Fußgänger auf dem FGÜ nur verzögert wahrnehmen. Soweit es räumlich möglich ist, sollte die Haltestelle wenigstens noch ein paar Meter zurückversetzt werden.          
Die Haltestelle wurde so verlegt, dass ein Vorbeifahren am haltenden Bus nicht mehr möglich ist.

Ausbau der Kreisverkehre

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Zufahrten zu den Kreisverkehren zur Fahrbahnmitte hin eingeengt werden, um durch diesen Verschwenk die Einfahrgeschwindigkeit zu drosseln. Der äußere Kreis der Mittelinsel sollte deutlich erkennbar sein, um den PKW-Verkehr optisch auf die Kreisfahrbahn zu führen. Auch hier ist das Ziel die Reduzierung der Geschwindigkeit, um dem Verkehr aus den Nebeneinmündungen genügend Reaktionszeit zu verschaffen.
Die Mittelinsel wird mit vorgefertigten Elementen so gestaltet, dass sie gut erkennbar ist (siehe Beispielabbildungen).

 

Beispielbilder (Quelle: Lüft Verkehrstechnik)

 

Eigene Belange

Über die AS Ronhof werden bei Heimspielen der SpVgg. Greuther Fürth die anreisenden Heimfans geführt. Der strikten Fantrennung kommt bei der Einsatzbewältigung eine herausragende Bedeutung zu. Es wird daher gebeten, die Zeiten der Vollsperrung der Brücke mit unserer Dienststelle abzustimmen

(Ende Saison 2011/12: 03.05.2012 - Anfang Saison 2012/13: 03.08.2012).

Je nach Baufortschritt, Spielort und Liga können sich unterschiedliche Konstellationen ergeben. Sollte insbesondere ein Heimspiel der SpVgg Greuther Fürth in der 1. Liga auf einen der Tage für die geplanten Vollsperrungen der Rampen fallen, so müsste in Abstimmung mit der ABDN eine verträgliche Lösung erarbeitet werden.

Einschätzung der Verkehrsauswirkungen

Erfahrungsgemäß sucht sich der Fahrverkehr bei längerfristigen Verkehrsbehinderungen eigene Ausweichrouten, so dass sich die anfangs zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen relativ schnell auf ein verträgliches Maß einpendeln sollten.

 

Straßenverkehrsamt:          
Da als Alternative nur die Vollsperrung der Seeackerstraße in Frage käme, soll die Lösung mit den Kreisverkehren weiterverfolgt werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist bei der Planung der Verkehrsregelung während der Bauzeit mit eingebunden und wird dort die Forderungen zur Verkehrsführung mit einbringen, sofern dies noch nicht geschehen.

Die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) an dem Kreisverkehr Ronhofer Straße können nicht umgesetzt werden, da zu wenige Fußgängerinnen und Fußgänger kreuzen. Die Lage und Zahl der Fußgängerüberwege an dem Kreisverkehr Kronacher Straße wird mit der straßenrechtlichen Anordnung geregelt.

SpA hatte in der ursprünglichen Planung eine Ausstattung aller Querungsstellen mit Fußgängerüberwegen (FGÜ, „Zebrastreifen“) vorgesehen, um eine einheitliche Vorrangregelung am Knotenpunkt zu erreichen (vgl. z. B. „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ 2006 und „Merkblatt für die Anlage kleiner Kreisverkehre“ 2006 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen der FGSV, Empfehlungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes DBSV, des Allgemeinen Deutschen Automobil Clubs ADAC, Planerheft Schulwegsicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV 2010 etc.). Ansonsten tritt die Situation auf, dass der Fußgänger in der Ausfahrt gegenüber dem abbiegenden Verkehr bevorrechtigt ist, in der Zufahrt der Fußgänger jedoch wartepflichtig ist. Diese Situation dürfte den meisten Verkehrsteilnehmern aber nicht geläufig sein.
Auf Grund des Einführungserlasses des Bayerischen Staatsministeriums des Innern v. 02.01.2002 Nr. IC4/IID9-3611.17-4 betr. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind jedoch die Richtlinien für Fußgängerüberwege und die darin enthaltenen Einsatzgrenzen strikt auszulegen. Daher kommt nach Angaben des SVA eine Anordnung von Fußgängerüberwegen in allen Knotenpunktarmen nicht in Betracht.

 

Tiefbauamt: 
Bisher wurden vom Tiefbauamt noch keine Kosten benannt.

 

Kosten

Die Kosten für die Sanierungsarbeiten und dem Umleitungskonzept einschl. der Umgestaltung der Kreisverkehre werden weitgehend von der Autobahndirektion Nordbayern getragen. Die Stadt Fürth muss die Kosten für die Erneuerung der Asphaltdecke und Teile der Brückenbeleuchtung übernehmen.

Endzustand

Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten werden der Brückenbereich und die Anschlüsse der Seeacker Straße neu asphaltiert. Dazu schlägt das SpA vor, gleich Schutzstreifen für den Radverkehr zu markieren. Die Instruktion hierzu läuft derzeit noch.     
Die Weiterführung in Richtung Westen und Osten entlang der Seeacker Straße ist nach einer ersten Vorprüfung möglich und sinnvoll. Die Planung hierzu muss jedoch zunächst erarbeitet und instruiert werden und wird im Anschluss dem Bau- und Werkausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

 



Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lagepläne