Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Bau- und Werksauschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung kann mit der Autobahndirektion Nordbayern eine Vereinbarung auf Grundlage des Umleitungskonzeptes für die Sanierung der Ronhofer Brücke mit zwei provisorischen Kreisverkehren an den beiden Knoten Seeackerstraße – Kronacher Straße und Seeackerstraße – Ronhofer Hauptstraße treffen.
Über die Erfahrungen zur
Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf soll nach Einrichtung der Kreisverkehre
wieder berichtet werden.
Es ist bisher vorgesehen, den Kreisverkehr am Knoten Seeackerstraße – Ronhofer
Hauptstraße nach Beendigung der Umleitungsmaßnahmen zu belassen.
Anlass und Vorgehensweise
Die Ronhofer Brücke wird in der Zeit von Juni bis September 2012 von der Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) in zwei Bauabschnitten saniert. Die Sanierung soll nach derzeitigem Stand folgendermaßen ablaufen:
Während der Sanierung der Süd- und Nordseite in zwei Bauabschnitten (siehe Tabelle) kann der Verkehr nur auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden. Es ist nach derzeitigem Stand vorgesehen, an zwei Wochenenden jeweils in der Zeit von Samstag 20:30 Uhr bis Montag 05:00 Uhr die Rampen voll zu sperren. In dieser Zeit soll die neue Asphaltdeckschicht aufgebracht werden. Die Seeacker Straße soll dabei aber befahrbar bleiben.
Zeitraum |
Maßnahme |
Montag,
11.06. bis Freitag, 29.06.2012 |
Einrichtung
der Kreisverkehrsplätze |
Samstag,
30.06. bis Sonntag, 01.07.2012 |
Baustelleneinrichtung Ronhofer Brücke |
Montag, 02.07. bis Freitag 24.08..2012 |
Bauabschnitt 1 (Sanierung Südseite) |
Samstag, 25.08 bis Montag, 27.08.2012 |
Deckenerneuerung Südseite und Umlegung des
Verkehrs (Vollsperrung der Rampen) |
Montag, 27.08. bis Freitag, 19.10.2012 |
Bauabschnitt 2 (Sanierung Nordseite) |
Samstag, 20.10. bis Montag, 22.10.2012 |
Deckenerneuerung Nordseite und Umlegung des
Verkehrs (Vollsperrung der Rampen) |
Montag, 22.10. bis Mittwoch, 07.11.2012 |
Rückbau Kreisverkehr |
Bauablauf nach Angaben der ABDN vom
13.03.2012
Die
Verwaltung hat gemeinsam mit der ABDN nach Möglichkeiten zur Abwicklung des
Verkehrs während der Bauzeit gesucht. Eine Vollsperrung der Rampen wäre vom
Bauablauf am einfachsten, die Verkehrsströme von und zur Autobahn müssten aber
auf die Anschlussstelle (AS) Poppenreuth und Eltersdorf verlagert werden. Die
AS Poppenreuth ist in der Hauptverkehrszeit schon jetzt an der
Leistungsfähigkeitsgrenze, die AS Eltersdorf ist sehr weit entfernt.
Eine Signalregelung mit nur einem Fahrstreifen auf der Ronhofer Brücke für
Geradeausfahrer und Linksabbieger wäre zwar theoretisch denkbar, das
Linkseinbiegen von der Autobahn wäre aber für Lastzüge nur unter Mitbenutzung
der Gegenfahrstreifen möglich. Auch bestünde die Gefahr, dass Fahrzeuge in den
Kreuzungsbereich trotz stockenden Verkehrs einfahren, dadurch das Abbiegen von
Fahrzeugen aus der Gegenrichtung behindern und so den gesamten Verkehrsfluss
zum Erliegen bringen könnten. Daher wurde eine Lösung entwickelt, mit der ein
möglichst einfacher und störungsarmer Verkehrsablauf erreicht werden kann.
Umleitung
des linksabbiegenden Verkehrs über Kreisverkehre:
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die beiden Kreuzungen
Seeackerstraße – Kronacher Straße und Seeackerstraße – Ronhofer Hauptstraße zu
provisorischen Kreisverkehren umzugestalten. Der von der Autobahn kommende
Verkehr, der an der Anschlussstelle nach links einbiegen möchte, wird mit den
rechtsabbiegenden Fahrzeugen geführt und kann an den benachbarten Knoten in den
Kreisverkehren wenden. Gleiches gilt für die zur Autobahn regulär
linksabbiegenden Fahrzeuge (siehe Prinzipskizze).
Die Ausgestaltung der Kreisverkehre kann den beiden Lageplänen entnommen werden.
Ronhofer Brücke
Der Fahrverkehr verfügt während der Bauzeit über einen Fahrstreifen je
Richtung. Der Fußgängerverkehr wird jeweils auf der vom Baufeld abgewandten
Seite geführt. Auf der Ostseite wird eine zusätzliche, signalgeregelte
Fußgängerquerung eingerichtet. Das Einbiegen nach rechts von der Autobahn und
das Abbiegen nach rechts zur Autobahn sind weiterhin möglich. Auf Grund der
Stärke der Ströme in der Hauptverkehrszeit und der gesicherten Führung des
Fußgängerverkehrs (u. a. Schulweg) ist eine Lichtsignalregelung an der Seeacker
Straße östlich der Anschlussstelle vorgesehen (siehe Pläne des SVA vom
07.03.2012).
Bauphase 1 Bauphase 2 (Quelle SVA)
Seeackerstraße - Kronacher Straße:
Der Kreuzungsbereich wird mit Leitelementen auf jeweils eine einstreifige Zu-
und Ausfahrt zum Kreisverkehr verengt. Fast alle Verkehrsinseln, alle
Beleuchtungs- und Signalmasten können erhalten bleiben. Die Bushaltestellen für
die Haltestelle Kronacher Straße der Linien 177 und 179 werden beide in die
südliche Kronacher Straße verlegt.
Für die derzeitige Fahrzeugbelastung ist ein Kreisverkehr sehr gut geeignet (durchgehend sehr geringe Wartezeiten). Unterstellt man, dass es trotz Baustelle zu keiner zumindest geringfügigen zeitlichen oder räumlichen Verlagerung kommt, ist der Kreisverkehr in der Morgenspitzenstunde ebenfalls sehr gut geeignet, in der Abendspitze (ca. 16:15 bis 17:15) wäre aber mit Rückstau in der Seeacker Straße zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Rückstau bis zur Anschlussstelle reicht, ist aber gering. Mangels Alternativen und unter der Annahme, dass sich ein Teil des Verkehrs verlagern wird, muss dies aber in Kauf genommen werden. Bei einer teilweisen Verlagerung des Verkehrs entspannt sich die Situation entsprechend.
Seeacker Straße – Ronhofer Hauptstraße:
Für die Errichtung des provisorischen Kreisverkehrs ist der Rückbau der Inseln
(einschl. Beleuchtungsmasten) erforderlich. Der Vorteil dieses Kreisverkehres
ist, dass die Buslinie 178 am Kreisverkehr wenden kann und der Umweg über die
Gründlacher Straße und Seeackerstraße entfällt. Die Bushaltestelle Ronhofer
Hauptstraße für die Linie 179 wird in beiden Richtungen vor den Kreisverkehr
verlegt, damit die Ausfahrten freigehalten werden.
Die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs ist auch in der Prognose für den Umleitungsverkehr selbst in der Abendspitze durchgehend gut. Es ist beabsichtigt, den provisorischen Kreisverkehr Seeackerstraße / Ronhofer Hauptstraße nach Ende der Baumaßnahme nicht zurückzubauen, sondern als „dauerhaftes Provisorium“ zu belassen. Damit können auch die Kosten für den Rückbau gespart werden und die Wendemöglichkeit bleibt erhalten
Auf die Baumaßnahme soll im Internet, der Stadtzeitung und der örtlichen Presse rechtzeitig hingewiesen werden, damit sich Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Gewerbetreibende rechtzeitig auf die geänderte Situation einstellen können.
Die Planung wurde im Februar 2012 instruiert und ergab folgende Ergebnisse (Anmerkungen und Ergänzungen des SpA sind kursiv hervorgehoben):
Amt für Brand- und Katastrophenschutz:
O. E.
Infra: .
Die vorhandenen Leitungen, insbesondere die
Gashochdruckleitungen sind zu beachten. Die Anpassung der Brückenbeleuchtung
über die A73 wird mit der Autobahndirektion direkt koordiniert. Die Kosten
hierfür werden zwischen der Stadt Fürth und der Autobahndirektion geteilt. Die
Kosten für die Anpassungsarbeiten an der vorhandenen Beleuchtung, sowie die
Beleuchtung für die Fußgängerüberwege werden für den Kreisverkehr an der
Ronhofer Hauptstraße auf ca. 23.000 € geschätzt und am Kreisverkehr Kronacher
Straße auf ca. 33.900 €.
Durch Entfall einiger FGÜ ist die obige Kostenangabe nicht mehr aktuell.
Infra Verkehrsbetriebe:
Es wird um
frühzeitige Information über die geplante Vollsperrungen gebeten, da sie eine
weiträumige Umleitung erfordert und sollte auf ein Wochenende gelegt werden.
Die Seeacker Straße bleibt nach derzeitigem Stand durchgängig
befahrbar, die Arbeiten werden auf das Wochenende beschränkt.
Polizei:
Für die Verkehrsführung auf der Ronhofer Brücke während der Bauphase und
die damit verbundene Anlage von Kreisverkehren als Wendemöglichkeit gibt es
auch u. E. keine Alternativen.
KV Seeacker-/Kronacher Straße
Kritisch gesehen wird die Leistungsfähigkeit.
Hier müssen Rückstauungen bis an die AS der A 73 erwartet werden, die wiederum
direkte Auswirkungen auf die A 73 (Rückstau bis auf die Fahrbahn) haben
könnten. In diesem Zusammenhang sollte überprüft werden, ob die Ausfahrrampen
mit einer Panikschaltung (Induktionsschleife analog Poppenreuther Brücke)
ausgerüstet sind, die bei Rückstauungen auf die Fahrbahn die Grünphase auslöst
und die Rampe räumt.
Der
Rückstau entstünde am Kreisverkehr, so dass das Ausfahren von der BAB behindert
würde. Dies wäre auch bei einer angepassten Signalsteuerung unverändert. Wie
die Polizei teilt auch das SpA die Meinung, dass sich Teile des Verkehrs
verlagern werden (s. u.).
KV Seeackerstraße/Ronhofer Hauptstraße
Die Haltestelle südwestlich des KV in der
Seeackerstraße dürfte bei einem haltenden Bus die Sichtbeziehung auf den FGÜ
zumindest einschränken. Der Fahrverkehr wird sich nach dem Vorbeifahren an dem
Bus zunächst wieder auf den Fahrstreifenwechsel konzentrieren und
möglicherweise Fußgänger auf dem FGÜ nur verzögert wahrnehmen. Soweit es
räumlich möglich ist, sollte die Haltestelle wenigstens noch ein paar Meter
zurückversetzt werden.
Die Haltestelle wurde so verlegt,
dass ein Vorbeifahren am haltenden Bus nicht mehr möglich ist.
Ausbau der Kreisverkehre
Es sollte darauf geachtet werden, dass die
Zufahrten zu den Kreisverkehren zur Fahrbahnmitte hin eingeengt werden, um
durch diesen Verschwenk die Einfahrgeschwindigkeit zu drosseln. Der äußere Kreis
der Mittelinsel sollte deutlich erkennbar sein, um den PKW-Verkehr optisch auf
die Kreisfahrbahn zu führen. Auch hier ist das Ziel die Reduzierung der
Geschwindigkeit, um dem Verkehr aus den Nebeneinmündungen genügend
Reaktionszeit zu verschaffen.
Die Mittelinsel wird mit vorgefertigten
Elementen so gestaltet, dass sie gut erkennbar ist (siehe Beispielabbildungen).
Beispielbilder (Quelle: Lüft Verkehrstechnik)
Eigene Belange
Über die AS Ronhof werden bei Heimspielen der
SpVgg. Greuther Fürth die anreisenden Heimfans geführt. Der strikten
Fantrennung kommt bei der Einsatzbewältigung eine herausragende Bedeutung zu. Es
wird daher gebeten, die Zeiten der Vollsperrung der Brücke mit unserer
Dienststelle abzustimmen
(Ende Saison 2011/12: 03.05.2012 - Anfang
Saison 2012/13: 03.08.2012).
Je
nach Baufortschritt, Spielort und Liga können sich unterschiedliche
Konstellationen ergeben. Sollte insbesondere ein Heimspiel der SpVgg Greuther
Fürth in der 1. Liga auf einen der Tage für die geplanten Vollsperrungen der
Rampen fallen, so müsste in Abstimmung mit der ABDN eine verträgliche Lösung
erarbeitet werden.
Einschätzung der Verkehrsauswirkungen
Erfahrungsgemäß sucht sich der
Fahrverkehr bei längerfristigen Verkehrsbehinderungen eigene Ausweichrouten, so
dass sich die anfangs zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen relativ schnell
auf ein verträgliches Maß einpendeln sollten.
Straßenverkehrsamt:
Da als Alternative nur die Vollsperrung der Seeackerstraße in Frage käme,
soll die Lösung mit den Kreisverkehren weiterverfolgt werden. Die
Straßenverkehrsbehörde ist bei der Planung der Verkehrsregelung während der
Bauzeit mit eingebunden und wird dort die Forderungen zur Verkehrsführung mit
einbringen, sofern dies noch nicht geschehen.
Die Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen) an dem Kreisverkehr Ronhofer Straße können nicht umgesetzt
werden, da zu wenige Fußgängerinnen und Fußgänger kreuzen. Die Lage und Zahl
der Fußgängerüberwege an dem Kreisverkehr Kronacher Straße wird mit der
straßenrechtlichen Anordnung geregelt.
SpA hatte in der ursprünglichen Planung eine
Ausstattung aller Querungsstellen mit Fußgängerüberwegen (FGÜ, „Zebrastreifen“)
vorgesehen, um eine einheitliche Vorrangregelung am Knotenpunkt zu erreichen
(vgl. z. B. „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ 2006 und
„Merkblatt für die Anlage kleiner Kreisverkehre“ 2006 der
Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen der FGSV, Empfehlungen des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes DBSV, des Allgemeinen Deutschen
Automobil Clubs ADAC, Planerheft Schulwegsicherung des Gesamtverbands der
Deutschen Versicherungswirtschaft GDV 2010 etc.). Ansonsten tritt die Situation
auf, dass der Fußgänger in der Ausfahrt gegenüber dem abbiegenden Verkehr
bevorrechtigt ist, in der Zufahrt der Fußgänger jedoch wartepflichtig ist.
Diese Situation dürfte den meisten Verkehrsteilnehmern aber nicht geläufig
sein.
Auf Grund des Einführungserlasses des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
v. 02.01.2002 Nr. IC4/IID9-3611.17-4 betr. Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind jedoch die Richtlinien für
Fußgängerüberwege und die darin enthaltenen Einsatzgrenzen strikt auszulegen.
Daher kommt nach Angaben des SVA eine Anordnung von Fußgängerüberwegen in allen
Knotenpunktarmen nicht in Betracht.
Tiefbauamt:
Bisher wurden vom Tiefbauamt noch keine Kosten benannt.
Kosten
Die Kosten für die Sanierungsarbeiten und dem Umleitungskonzept einschl. der Umgestaltung der Kreisverkehre werden weitgehend von der Autobahndirektion Nordbayern getragen. Die Stadt Fürth muss die Kosten für die Erneuerung der Asphaltdecke und Teile der Brückenbeleuchtung übernehmen.
Endzustand
Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten
werden der Brückenbereich und die Anschlüsse der Seeacker Straße neu
asphaltiert. Dazu schlägt das SpA vor, gleich Schutzstreifen für den Radverkehr
zu markieren. Die Instruktion hierzu läuft derzeit noch.
Die Weiterführung in Richtung Westen und Osten entlang der Seeacker Straße ist
nach einer ersten Vorprüfung möglich und sinnvoll. Die Planung hierzu muss
jedoch zunächst erarbeitet und instruiert werden und wird im Anschluss dem Bau-
und Werkausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lagepläne