Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage des Baureferates zur Anfrage des Herrn Hertel an die CSU-Stadtratsfraktion und stimmt der Beibehaltung des Reinigungsgebietes im bisherigen Umfang zu.
Unter Bezugnahme auf die Anfrage des Herrn Peter Hertel an die
CSU-Stadtratsfraktion wird wie folgt Stellung genommen:
Zu A)
Im Jahre 2006 wurde die Vergünstigung für Anlieger von Eckgrundstücken
abgeschafft. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde bei der Frontmeterermittlung bei
Eckgrundstücken ein Abschlag von 30 % gewährt. Hierbei handelte es sich um
eine freiwillige Leistung der Stadt Fürth. Durch diese Maßnahme haben sich
sicher die Kosten für die betroffenen Anlieger erhöht. Die verrechnete Gebühr
je Frontmeter wurde jedoch nicht angehoben und entspricht daher nach wie vor
dem Gebührensatz von 1989.
Zu B)
Beim Städtevergleich der Gebühren für die Straßenreinigung wurde der
Frontmeterpreis der Stadt Erlangen für die zweimalige wöchentliche Reinigung
zugrunde gelegt. Die Kosten je Reinigungsgang betragen dort in dieser
Reinigungsklasse 5,00 €. Im Gegensatz zu den andern genannten Städten hat die
Stadt Erlangen nicht einen einheitlichen Gebührensatz je Reinigungsgang,
sondern praktiziert eine degressive Gebührengestaltung. Darauf wurde in der
Vorlage des Baureferates vom 29.12.2011 auch ausdrücklich hingewiesen.
Zu C)
Die Aufnahme der Südstadt in das Reinigungsgebiet der Stadt Fürth
erfolgte zum 01.07.2004. Nach dieser Erweiterung wurden weitere Flächen im
Stadtgebiet 2006, 2009 und 2010 aufgenommen, so dass der Aufwand und damit die
Kostenentwicklung für das Reinigungsgebiet sich auch in den Folgejahren, nach
Aufnahme der Südstadt, verändert haben.
Zu D)
Es ist nicht Wunsch der Stadt die Mietkosten in die Höhe zu treiben.
In der Vergangenheit wurde über viele Jahre ein sehr intensiver
Schriftwechsel mit Herrn Hertel geführt. Herr Hertel ist der einzige Anlieger
am Löwenplatz, der die Reinigungsleistung der Stadt Fürth infrage stellt. Seine
Kernaussagen sind immer wieder unverändert und beziehen sich im Wesentlichen
auf den Vorwurf, die Stadt Fürth würde nicht die satzungsgemäße Reinigung
durchführen und auch die Qualität der Reinigungsleistung ist aus seiner Ansicht
unbefriedigend. Herr Hertel hat bereits im Jahr 2001 gegen die Stadt Fürth
geklagt. Gegenstand dieses Verfahrens war seine Auffassung, dass die Stadt
Fürth die Straßenreinigung nicht ordnungsgemäß durchführt. Auch im Jahr 2004
hat Herr Hertel Klage eingereicht. Diesmal war Gegenstand des Verfahrens, dass
die Reinigungshäufigkeit am Löwenplatz auf eine zweimalige wöchentliche
Reinigung beschränkt werden sollte. Beide Klagen hat das Verwaltungsgericht
Ansbach als unbegründet abgewiesen.
Wie schwierig eine sachliche Auseinandersetzung mit Herrn Hertel ist,
zeigt auch das Schreiben an die CSU-Stadtratsfraktion vom 11.02.2012. So
behauptet Herr Hertel zu Beginn seines Schreibens, dass die Stadt Fürth die
satzungsgemäße Leistung nur unzureichend erbringt. Zum Ende des Schreibens
stellt er jedoch fest, dass er der Meinung ist, dass es „am Gänsberg
grundsätzlich sauber ist“ und deswegen die Reinigung reduziert werden könnte.
Beide Aussagen schließen sich jedoch gegenseitig aus.
Die Reinigungshäufigkeit am Löwenplatz hat sich aufgrund der
Erfahrungen der Straßenreinigung ergeben. Vor Aufnahme des Löwenplatzes in die
städtische Straßenreinigung wurde hier versuchsweise die Reinigung in
unterschiedlichen Intervallen durchgeführt. Insbesondere in der wärmeren
Jahreszeit, wenn die Sitzgelegenheiten auf dem Löwenplatz häufiger genutzt
werden, ist eine zweimalige Reinigung nicht ausreichend. Eine Reduzierung der
Reinigungsintervalle würde dazu führen, dass auf der einen Seite die Anlieger
Kosten für die Reinigung tragen müssen und andererseits über mehrere Tage
unbefriedigende Zustände auf dem Löwenplatz vorfinden würden.
Weiterhin stellt die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag zu überprüfen, ob
Straßen und Plätze aus dem Zwangsreinigungsgebiet herausgenommen werden können
und den Anwohnern hinsichtlich der Reinigung wieder übertragen werden können.
Hierzu wird festgestellt, dass die Stadt Fürth die Straßenreinigung in
Eigenregie durchführt, wenn eine Übertragung auf den Anlieger aufgrund der
örtlichen Verkehrsverhältnisse rechtlich nicht zulässig ist (z.B.
Hauptverkehrsstraßen), oder wenn aufgrund von besonderen Umständen, z.B.
Auswirkungen auf das Stadtbild, oder erheblicher Umfang der Verschmutzung, die
Durchführung der Straßenreinigung durch die Stadt Fürth erforderlich ist. Es
darf daran erinnert werden, dass gerade die unbefriedigenden Verhältnisse in
der Innenstadt und die vergeblichen Bemühungen der Stadtverwaltung die
Reinigungsverpflichtung bei einem Teil der Anlieger durchzusetzen dazu geführt
haben, dass das Reinigungsgebiet erheblich ausgeweitet wurde. So wurde im Jahre
2002 die westliche Innenstadt und im Jahre 2003 die östliche Innenstadt in das
Zwangsreinigungsgebiet aufgenommen. Der
Beschluss erfolgte jeweils einstimmig. Im Reinigungsgebiet der Stadt Fürth,
so wie es derzeit besteht, ist ein hinreichender Reinigungsstandard nur dann sicherzustellen, wenn diese Flächen in einem
Zuge gereinigt werden. Es ist gar nicht möglich, dass z.B. der Löwenplatz von
den Anliegern in Eigenregie gereinigt wird. Hier wäre eine Zuteilung der
Reinigungsflächen schon allein aufgrund der Breite der Verkehrsfläche gar nicht
darstellbar. Die Vorstellung, dass sich Anwohner einer Straße zusammentun und
zumindest zeitnah eine Straße gemeinsam reinigen, erscheint völlig praxisfremd.
Eine derartige Verfahrensweise kann auch seitens der Stadt Fürth nicht
gefordert werden.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Fürth jährlich über 1.300 Anwohner im Stadtgebiet schriftlich auffordert, ihre Reinigungsleistung entsprechend der Reinhaltungsverordnung zu erbringen. Diese Zahl ist seit Jahren konstant und davon abhängig, dass die Stadt Fürth aufgrund der personellen Situation gar nicht in der Lage ist, mehr Fälle zu bearbeiten. Dabei ist zu bedenken, dass die Schwerpunkte der Verschmutzung im Stadtgebiet durch die Stadt Fürth selbst gereinigt werden und die vorgenannten Anschreiben eigentlich für die Wohngebiete gelten, welche keine besonderen sozialen Brennpunkte darstellen. Die Straßenkontrollen des Bauhofes zeigen, dass offensichtlich die Bereitschaft Leistungen im öffentlichen Verkehrsraum zu erbringen, ständig nachlässt und viele Anwohner nur dann tätig werden, wenn sie hierzu aufgefordert werden. Hierbei wird natürlich nicht verkannt, dass nach wie vor auch viele Anwohner ihren Verpflichtungen nachkommen.
Die Stadt Fürth hat sich im Jahre 2000 an dem Projekt „saubere Stadt“
beteiligt und ein Konzept zur Verbesserung der Reinigungssituation im
Stadtgebiet ausgearbeitet. Diese besonderen Leistungen wurden durch den
damaligen Staatsminister Dr. Günther Beckstein im Namen des
Staatsinnenministeriums besonders gewürdigt. Es wäre eine bedauerliche
Entwicklung, wenn die Stadt Fürth die Erfolge bei der Verbesserung der
Sauberkeit durch Aufgabe von Reinigungsflächen wieder infrage stellen würde.
Das Tiefbauamt ist davon überzeugt, dass gerade die Ausweitung des
Reinigungsgebietes zu einer Aufwertung der Innenstadt in erheblichem Maße
beigetragen hat.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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