Betreff
Konzept zur verbesserten Bioabfallsammlung
Vorlage
Upl/022/2012
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Umweltausschuss befürwortet das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept zur verbesserten Erfassung von biologisch verwertbaren Abfällen. Er beauftragt die Verwaltung die darin enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung des Anschlussgrades der Biotonne und die Abfallberatungsaktion umzusetzen und dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.


  1. Ausgangslage

 

Die flächendeckende Bioabfallsammlung wurde in Fürth von 1990 bis 1993 eingeführt. Damit hatte Fürth bereits eine Vorreiterrolle bei der organischen Abfallverwertung übernommen. Die eingesammlten Biomüllmengen bewegen sich seitdem auf durchschnittlich 8.500 t/a bis 9.000 t/a (74,7 kg/Ea).

Im Verhältnis zu den anderen großstädtischen Gemeinden in Bayern, wird in Fürth der jahreszeitlich bedingte Gartenabfall zu einem hohen Anteil direkt am Kompostplatz angeliefert und über die Grüngutkompostierung verarbeitet.

2011 wurden 73,7 kg Biomüll pro Einwohner über die Biotonne im Holsystem und 58,57 kg Grüngut pro Einwohner direkt am Kompostplatz angeliefert. Gesamte Organikmenge 132,27 kg/Ea. Der Durchschnitt der Bayerischen Großstädte sammelte 2010 gesamt 125,9 kg/Ea ein.

 

1.1    Ergebnisse der Sortieranalyse

 

 Im Oktober 2010 wurde im Auftrag der Abfallwirtschaft eine Sortieranalyse des Restabfalls durchgeführt. Für die Untersuchung wurden repräsentative Gebietsstrukturen im Stadtgebiet ausgewählt.

Von den ca. 16.000 t Hausmüll pro Jahr die im Holsystem gesammelt werden, wären 57 % potenziell noch verwertbar. Mit 30 Mass% besteht ein Großteil des Restabfalls aus organischem Material. Rund 4.800 t nativ organische Abfälle fallen pro Jahr im Hausmüll an. Sie setzen sich zusammen aus 63 % Küchenabfälle > 40 mm, 5 % Gartenabfälle >40 mm und 32 % organischem Mittelmüll 10 – 40 mm (enthält Küchen- und Gartenabfälle). Über die Biotonne werden bisher „nur“ 63 % der in Fürth anfallenden Gesamtbioabfallmengen abgeschöpft.

Dieser noch hohe Anteil an organischem Abfall im Restabfall liegt allerdings innerhalb der auch für vergleichbare Städte ermittelten Wertgrenzen. Das ergab eine Auswertung des Büros Fabion, das im Auftrag des LfU in 2011 in 4 weiteren bayerischen Städten (Einwohnerzahl zwischen 70.000 -134.000) eine Sortieranalyse durchgeführt hat.

 

Innerhalb der in Fürth untersuchten 4 unten genannten Gebietsstrukturen liegt der Anteil an verwertbarer Gesamtorganik (inkl. verpackte Lebensmittel) zwischen 25,7 und 37,6 Mass%. Davon liegen Küchenabfälle zwischen 15,1 und 23,2 Mass%, Gartenabfälle zwischen 0,6 und 3,3 Mass%:

 

  • Stadtrandgebiet (1- 2 Familienhäuser) -  Ronwaldsiedlung in Stadeln

Das ermittelte verwertbare Potenzial an organischem Material liegt in dieser Gebietsstruktur bei rd. 31 Mass%

 

  • Städtischen Wohngebiet MFH -  Kalb-Siedlung

Im Mehrgeschosswohnungsbau liegt der Organik-Anteil ist Restmüll mit 37,6 Mass% erwartungsgemäß besonders hoch

 

  • Innerstädtisches Wohngebiet MFH – westliche Innenstadt

Mit 28, 5 Mass% weist diese Gebietsstruktur für den Wohnbereich den geringsten Anteil an organischem Material in der Restmülltonne aus.

 

  • Stadtzentrum, Geschäfte – Fußgängerzone Schwabacher Str.

Im Kleingewerbebereich liegt der durchschnittliche organische Abfall bei ca. 25,7 Mass %.

 

1.2    Anschlussgrad an die Biotonne

 

Die Nutzung der Biotonne in Fürth ist nach der städt. Abfallwirtschaftssatzung verpflichtend. Eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang besteht für Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten, soweit diese zu einer Verwertung in der Lage sind. Diese „Eigenkompostiererklausel“ liegt dem § 17 KrWAbfG Uberlassungspflicht zurgrunde.

 

Stadtweit betrachtet sind 80,9 % der Einwohner an die Biotonne angeschlossen.

 

Recht unterschiedlich stellt sich jedoch der Anschlussgrad bei kleinräumiger Betrachtung dar. Im Mehrgeschosswohnungsbaubereichen der Innen- und Südstadt, Hardhöhe und Eigenes Heim sind über 90 % der Objekte an die Biotonne angeschlossen.

 

In den Stadtrandgebiete mit lockerer 1 -2 Familienhausbebauung liegen der Anschlussgrad pro Adresse zum Teil unter 70 %.

 

In den Bereichen der Bezirke 14/15/17 befinden sich überwiegend Einfamilien- oder Reihenhäuser. In den Gebietsstrukturen mit Einfamilienhäusern und verhältnismäßig großen Gärten ist die Eigenkompostierung gut möglich. z.B. Espan (142) oder Stadelner Hard (172)

 

Engere Bebauung in Reihenhaussiedlungen wie sie z.B. in Poppenreuth (141), Stadeln Ost (175) bieten aufgrund der kleinen Gärten nur bedingt Möglichkeiten einen Komposthaufen sachgerecht zu betreuen und den erzeugten Kompost auf dem Grundstück zu verwenden.

 

14

Espan, Poppenreuth

 Anschlussgrad

140

Poppenreuth, nordwestlich Karl-Bröger-Straße

60,5%

141

Poppenreuth, südöstlich Karl-Bröger-Straße

58,1%

142

Espan, südöstlich Karl-Bröger-Straße

65,8%

 

15

Ronhof, Kronach

 Anschlussgrad

150

östlich Frankenschnellweg, nordwestlich Seeackerstraße

47,4%

151

östlich Frankenschnellweg, südöstlich Seeackerstraße - nordwestlich Alte Reutstraße

43,3%

152

östlich Frankenschnellweg, südöstlich Alte Reutstraße

62,8%

154

nördlich Mauerstraße - südlich Spitzwiesenstraße/Seeackerstraße

66,0%

 

 

 

17

Stadeln, Mannhof, Herboldshof

 

172

östlich Bahnlinie, Erlanger Straße ab 250 - Stadelner Hard

38,2%

173

südöstlich Bahnlinie - südwestlich Erlanger Straße - nördlich Spitzwiesenstraße

47,1%

174

ab Bahnline westlich Stadelner Hauptstraße bis Fischerberg 1 und 14 - 20 a

54,9%

175

zwischen Stadelner Hauptstraße, Herboldshofer Straße und Bahnlinie

57,0%

176

nördlich Fischerberg 1 - 14/Herboldshofer Straße - Stadelner Hauptstraße bis 140 - 151

54,6%

 

Die Stadtgebiete um Steinach, Sack,  Unterfarrnbach, Flexdorf und Ritzmannshof haben neben der Wohnbebauung auch noch landwirtschaftliche Betriebe aufzuweisen. Hier dürfte der geringe Anschlussgrad an die Biotonne auch traditionell gewachsen sein.

 

16

Steinach, Bislohe, Sack

 Abschlussgrad

160

nördlich der Straße Steinach

28,6%

161

südlich der Straße Steinach/Steinacher Hauptstraße - westlich Gründlacher Straße/Am Schallerseck

48,6%

162

Sack, Bislohe - östlich Gründlacher Straße/Am Schallerseck

45,9%

 

101

Unterfarrnbach, Hafenstraße bis Rezatstraße, Vacher Straße bis Bahnlinie (südwestliche Seite)

63,6%

 

182

Flexdorf, Ritzmannshof

44,8%

 

 

  1. Konzept zur verbesserten Biomüllerfassung

 

Anhand der Sortieranalyse und der gesammelten Daten lassen sind zwei unterschiedliche Gründe für den hohen Anteil an organischem Material im Restmüll erkennen:

 

  • Schlechte Abfalltrennung trotz hohen Anschlussgrades an die Biotonne deutet auf einen weiteren Aufklärungsbedarf hin (z.B. Innen- und Südstadt)

 

  • Geringer Anschlussgrad an die Biotonne durch Eigenkompostierung

 

Für beide Gründe sollte jeweils ein eigenes Konzept mit einem Bündel an Maßnahmen erstellt werden. Für die Umsetzung wird ein Zeitraum von 2 – 3 Jahren benötigt.

 

2.1    Verbesserung des Anschlussgrades

 

Mit Erhöhung des Anschlussgrades an die Biotonne soll erreicht werden, dass bisherige Eigenkompostierer Bioabfälle, welche sie nicht auf den eigenen Komposthaufen geben (wollen), nicht als Fehlwurf in die Restmülltonne werfen.

Dazu soll als erster Schritt eine schriftliche Information an die anschlusspflichtigen „Eigenkompostierer“ verschickt werden. Die Eigentümer sollen so über die Pflicht zur Abfalltrennung, den Service und die reduzierten Kosten der Müllabfuhr zur Bioabfallsammlung informiert werden. Zudem sollen Hinweise zur Eigenkompostierung auf die Problematik der Küchenabfälle geben werden. Ihnen wird die freiwillige Bestellung einer Biotonne nahegelegt.

Im Sommer erfolgt eine Auswertung, wieweit von dem Angebot der Biotonne Gebrauch gemacht wurde.

Im zweiten Schritt findet eine Kontrolle der Anschlusspflichtigen statt, die weiterhin Eigenkompostierung betreiben wollen. Nach § 6 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung besteht der Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne nicht für Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten, soweit diese zu einer Verwertung in der Lage sind. Die Stadt Fürth kann hierzu Kontrollen durchführen. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Abfallerzeuger/-besitzer nicht ordnungsgemäß verwerten, so haben diese nach Aufforderung der Stadt Fürth nachzuweisen, dass sie zu einer Verwertung in der Lage sind. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird ein Anschluß- und Benutzungszwang ausgesprochen.

 

Aus personellen Kapazitätsgründen, kann diese Aktion nicht sofort stadtweit durchgeführt werden. Es wird daher vorgeschlagen, vorerst das Gebiet 154 Ronhof nördlich Mauerstraße - südlich Spitzwiesenstraße/Seeackerstraße mit einem momentanen Anschlussgrad von 66 % anzuschreiben. In diesem Stadtbereich sind viele kleine Reihenhausgrundstücke als Eigenkompostierer. 

 

Die Aktion wird mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit begleitet

Nach Abschluss der Aktion wird dem UA berichtet.

In der Folge wird die Aktion auf weitere Stadtgebiete mit unterdurchschnittlichem Anschlussgrad sukzessive ausgeweitet.

 

2.2    Abfallberatungsaktion

 

Eine Verbesserung der Abfalltrennung in den Mehrgeschosswohnungsbauten ist nur mit Unterstützung der Eigentümer oder den vor Ort befindlichen Hausmeistern möglich. Aus den eigenen Erfahrungen der letzten Jahre, und aus Berichten anderer Kommunen ist allerdings nur begrenzt mit einer Verbesserung des Sortierverhaltens zu rechnen.

Eine Aktion zur Aufklärung könnte erst im Anschluss an die 1. Aktion gestartet werden.

Für diese sehr aufwendige Aktion müsste ggf mit einem externen Büro zusammengearbeitet werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: