Der Umweltausschuss beschließt den Erlass der diesem Beschluss im Entwurf beigefügten Verordnung.
Das Wasserschutzgebiet Vach besteht seit dem 08. Mai 1991. Es wurde zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in der Stadt Fürth erlassen.
Durch Anschluss des Vacher Rohrnetzes an das Fürther Wasserversorgungsnetz am 01.11.1983 wurde die Versorgung hauptsächlich über dieses Netz sichergestellt. Bei Betriebsstörungen oder Druckabfall wurde der Brunnen Vach zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung genutzt.
Nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2001 wurden die Grenzwerte im Trinkwasser nicht mehr eingehalten und somit die Versorgung über den Brunnen Vach eingestellt. Es wurden zunächst weitere Nutzungsmöglichkeiten, Aufbereitungstechniken und Anbindungen an das Versorgungsnetz geprüft. Da die Ergebnisse zu keiner befriedigenden Lösung führten, hat die infra fürth gmbh (Betreiberin der Wasserversorgungsanlage) beschlossen, den Wassergewinnungsstandort und die Trinkwassergewinnungsanlage Vach aufzugeben und rückzubauen. Mit Schreiben vom 11.08.2011 wurden die Aufhebung des Wasserschutzgebietes Vach, die Auflassung der Wasserfassung und der Rückbau des Brunnens Vach beantragt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf der Verordnung