Betreff
Aufhebung der Verordnung der Stadt Fürth über das Wasserschutzgebiet Vach vom 08. Mai 1991
Vorlage
OA/011/2012
Aktenzeichen
OA/U-NW-2
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt den Erlass der diesem Beschluss im Entwurf beigefügten Verordnung.


Der Tagesordnungspunkt war bereits Gegenstand der Sitzung des Umweltausschusses vom 03.05.2012 (Vorlage UA/005/2012). Der Umweltausschuss nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragte die Verwaltung weitere Informationen, insbes. zur Wasserqualität und zur Eignung des Brunnens als Notbrunnen, vorzulegen um in einer der nächsten Stadtratssitzungen den endgültigen Beschluss zu fassen. Die Vorlage wird hiermit, um die erbetenen Informationen ergänzt, vorgelegt.

 

 

Das Wasserschutzgebiet Vach wurde - ursprünglich zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in der seinerzeit noch selbstständigen Gemeinde Vach - erstmals durch Verordnung des Landratsamtes Fürth vom 27.01.1970 festgesetzt. Derzeit wird das Wasserschutzgebiet Vach durch Verordnung der Stadt Fürth vom 08.05.1991 geschützt.

 

Durch Anschluss des Vacher Rohrnetzes an das Fürther Wasserversorgungsnetz am 01.11.1983 wurde die Versorgung Vachs hauptsächlich über dieses Netz sichergestellt. Nur bei Betriebsstörungen oder Druckabfall wurde der Brunnen Vach noch zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung genutzt.

 

Trotz fast unveränderter Wasserqualität wurden nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2001 (erhöhte Anforderungen) die Grenzwerte für Natrium, Kalium, Mangan, Eisen und Chlorid nicht mehr eingehalten. Auch wurden wiederholt coliforme Keime im Brunnenwasser nachgewiesen.

 

Vom Bayerischen Landesamt für Umwelt wurde eine Übernahme des nicht mehr genutzten Trinkwasserbrunnens Vach in die Versorgungsstruktur des Wassersicherstellungsgesetzes überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass der Brunnen durch seine Lage keinem Versorgungsgebiet zugeordnet werden kann. Vach kann nicht durch ihn versorgt werden, da der Zugang durch den Main-Donau-Kanal versperrt wird. Untermichelbach und Hüttendorf sind zu weit entfernt, um den Brunnen als Notbrunnen nutzen zu können. Auch ist er auf Grund seines Ausbaus und des Kurzschlusses zweier Grundwasserleiter als Messstelle für den Landesgrundwasserdienst oder das Beschaffenheits-Grundnetz nicht geeignet.

 

Seitens der infra fürth gmbh (Betreiberin der Wasserversorgungsanlage) wurden weitere Nutzungsmöglichkeiten, Aufbereitungstechniken und Anbindungen an das Versorgungsnetz geprüft. Eine Studie der infra hat ergeben, dass eine Aufbereitung des Wassers zur Nutzung im Versorgungsnetz unwirtschaftlich ist. Auch eine mögliche private Nutzung durch einen Nachbarn wäre auf Grund eines erforderlichen Umbaus unwirtschaftlich.

 

Deswegen beabsichtigt die infra, den Wassergewinnungsstandort und die Trinkwassergewinnungsanlage Vach aufzugeben und rückzubauen. Mit Schreiben vom 11.08.2011 wurden die Aufhebung des Wasserschutzgebietes Vach, die Auflassung der Wasserfassung und der Rückbau des Brunnens Vach beantragt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf der Verordnung

Lageplan des Wasserschutzgebiets Vach