Der
Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung gemäß
der vom Baureferat vorgelegten Entwurfsplanung zur Herstellung eines
Mehrgenerationenspielplatzes im Flussdreieck.
Die
Maßnahme soll wie vorgeschlagen in weiten Teilen in ehrenamtlicher
Eigenleistung durchgeführt werden. Die Finanzierung soll wie vorgeschlagen
durch Sponsoren/Spenden bzw. eigene Mittel im Haushalt 2012 durchgeführt
werden.
Der
im Entwurf vorgesehene Rutschenturm wird nachgerüstet, sobald die hierfür
notwendigen Mittel durch Spenden bzw. Sponsoring vorhanden sind.
1. Anlass
Im Handlungsforum
„Familienfreundliches Wohnen / Wohnumfeld" des Fürther Bündnisses für Familien wurde bereits 2008 die Idee
geboren, im Bereich des Zusammenflusses von Rednitz und Pegnitz einen
„Mehrgenerationenspielplatz“ zu errichten. „Die
Bevölkerung in Deutschland wird älter und vielfältiger. Für Politik,
Gesellschaft und Wirtschaft stellt dies vor allem auch im Bereich der
Stadtentwicklung eine besondere Herausforderung dar. Ein wichtiger Ansatzpunkt
dabei ist der Mehr-Generationen-Gedanke. Er sorgt für lebenswerte
Nachbarschaften und offene Begegnungsstätten, die den Austausch und den Dialog zwischen
Alt und Jung fördern und so ein wichtiges Bindeglied für die Gesellschaft
darstellen.“
Der Stadtjugendring Fürth – vertreten durch Frau 1. Vorsitzende Jutta
Pscherer und Herrn Landschaftsarchitekt Christoph Benoist – hat daraufhin im
Frühjahr 2011 ein Konzept vorgestellt, welches die Grundlage der weiteren
Entwurfsplanung sein sollte. Dieses Konzept sieht vor – unter Einbeziehung des
vorhandenen Spielplatzes – vier unterschiedliche Spielbereiche anzulegen und
miteinander zu verknüpfen. Grundidee war dabei, „eine Spielfläche zu schaffen, die alle Altersgruppen anspricht und sie
einlädt, gemeinsam die verschiedenen Angebote auszuprobieren. Speziell die
Altersgruppe der Lückenkinder und Senioren sollen mit angesprochen werden.“
Bereits zum damaligen Zeitpunkt war die Motivierung Ehrenamtlicher durch aktive
Mitwirkung an Gestaltung und Bau der Spielfläche ein wesentlicher Aspekt. Der
Stadtjugendring Fürth leistet den entsprechenden Beitrag sowohl durch den
Einsatz ehrenamtlicher Kräfte bei der Baumaßnahme wie auch eine finanzielle
Unterstützung.
Im Bau- und Werkausschuss am
04.02.2009 wurde der entsprechende Grundsatzbeschluss
einstimmig erteilt. Das Baureferat/Grünflächenamt wurde im Herbst 2011
beauftragt, auf der Basis des Konzepts des Stadtjugendrings die Entwurfs- und
Genehmigungsplanung zu erstellen und die Maßnahme ab Jahresmitte 2012
umzusetzen. Zur „Anschubfinanzierung“ des Projekts wurde im November 2011 von
der Ergo Direkt Versicherungen eine Spende in Höhe von 50.000 Euro an die Stadt
Fürth übergeben.
2. Bestand
Die zum
Mehrgenerationenspielplatz umzugestaltende Fläche liegt unmittelbar neben der Pegnitz im Bereich des Friedhofssteges
und wird von einem Grünanlagenweg entlang des Flusslaufs im Norden, einem
Trampelpfad im Süden und durch den vorhandenen öffentlichen Bolzplatz im Westen
begrenzt. Die drei-eckige Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 6.500 m². Der
Grünanlagenweg mit einer Breite von nur 1,50 m führt bis zu der 2007 vom
Grünflächenamt umgestalteten Platzfläche am Zusammenfluss von Rednitz und
Pegnitz.
Auf einer ca. 1.100 m²
großen Teilfläche des Bearbeitungsgebiets liegt der öffentlichen Kinderspielplatz „Schießanger“ (PG 346) mit einigen
wenigen, teilweise stark veralteten und nicht mehr zeitgemäßen Spielgeräten
(Bockrutsche, Bodentrampolin, Sandkasten, Federwipptiere und Schaukel). In den
Spielplatz wurde seit Jahren außer den turnusgemäßen Unterhaltsleistungen
nichts mehr investiert, entsprechender Sanierungsbedarf ist daher gegeben,
zumal die Flächen intensiv genutzt werden. Westlich der Fläche grenzt der
öffentliche Bolzplatz „Schießanger“ (PG 345) an, der jedoch als solcher nur
wenig genutzt wird. Der Bolzplatz hat keine Einfriedung mit Ballfangzäunen. Er
wird von der Maßnahme nicht tangiert und soll in der jetzigen Form (zunächst)
erhalten bleiben.
Mit Ausnahme der befestigten
Flächen des Grünanlagenweges und der teil-befestigten Flächen mit
Fallschutzkies besteht die gesamte Fläche aus Rasenflächen. Entsprechend erfolgt in der
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz die Einstufung gem. Ziffer 5.4. der Werteliste
(Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich). Auf der Fläche ist zum Teil
sehr alter Baumbestand vorhanden.
Die wertvollsten Bäume sind die beiden mächtigen Eichen beidseitig des
Grünanlagenweges mit einem Stammumfang von bis zu 370 cm und einem Alter von
über 150 Jahren. Der Baumbestand wurde durch Pflanzungen in den Jahren 1980 und
1995 mit Ahorn und Baumhasel ergänzt. Entlang des südlich verlaufenden
Trampelpfades steht eine Baumreihe aus Eschen mit Stammumfängen bis 200 cm und
einem Alter von bis zu 80 Jahren. Der gesamte Baumbestand wird vollständig
erhalten und während der Baumaßnahme entsprechend geschützt, wenn auch
Eingriffe im Kronentraufbereich der Bäume nicht zu vermeiden sind.
Die Geländehöhen liegen am höchsten Punkt bei 285.15 m ü. NN., am
tiefsten Punkt bei 284.35 m ü. NN. Der gewässer-begleitende Grünanlagenweg
steigt von Osten nach Westen von 284.40
m auf 284.55 m leicht an. Der bestehende Spielplatz liegt auf einer kleinen
Anhöhe auf im Mittel 285.00 m ü. NN. und fällt nach Osten und Süden mit einer
deutlich sichtbaren Böschung ab. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese
Böschung die ehemalige Uferböschung der Rednitz vor der Begradigung Anfang des
20. Jahrhunderts ist. Mittig zwischen Spielplatz und Trampelpfad liegt der
tiefste Punkt der gesamten Flächen, in diesem Bereich bleibt das Wasser bei
zurückgehendem Hochwasser auch am längsten stehen. Zum Trampelpfad hin steigt
das Gelände wieder langsam an, bevor es dann im Bereich des Käppnerwegs
deutlich mit einer Böschung nach oben anzieht. Der südliche Rand des
Käppnerwegs ist zugleich die Grenze des Hochwasserbereichs.
Für die Fläche
sind weiter folgende Einschränkungen festzustellen:
·
Lage im Landschaftsschutzgebiet
·
Lage im Überschwemmungsbereich
·
Vorhandene Altlastenverdachtsfläche 032.3 (ehemaliger Flussverlauf der
Rednitz)
Aufgrund der Lage im
Überschwemmungsbereich ist ein wasserrechtliches
Verfahren erforderlich, welches die Zulässigkeit bzw. die
Genehmigungsfähigkeit prüft. Die hierfür notwendigen Planunterlagen wurden am
14.03.2012 beim Ordnungsamt der Stadt Fürth eingereicht und von diesem dem
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg als amtlicher Sachverständiger zugeleitet.
Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist eine Erlaubnis nach § 5 Landschaftsschutzerlaubnis erforderlich, die
durch die wasserrechtliche Genehmigung ersetzt wird.
Aufgrund der die Fläche
querenden Altlastenverdachtsfläche
ist bei Erdarbeiten eine besondere Sorgfalt notwendig (Fachgutacherliche
Begleitung mit Probenahme und Deklarationsanalytik). Im Vorfeld wird die
Altlastenverdachtsfläche in situ mit einer vorgeschalteten
Kampfmittelsondierung untersucht.
3. Entwurf
In Weiterentwicklung des vom
Stadtjugendring erarbeiteten Konzepts sieht der Entwurf drei unterschiedliche Bereiche
vor:
·
Bereich 1 „Neuer Kinderspielplatz“
·
Bereich 2 „Treffpunkt“
·
Bereich 3 „Kletterfelsen – Seilgarten“
Hinzu kommt die als „Bereich
0“ bezeichnete notwendige Verbreiterung des vorhandenen Grünanlagenwegs auf
2,50 m mit befahrbarem Bankett von 0,50 m Breite und die als „Bereich 5“
bezeichneten Maßnahmen des ökologischen Ausgleichs durch Neupflanzungen. Der
vom Stadtjugendring als Bereich 4 gewünschte Wasserspielplatz am Ufer der
Pegnitz wird (zunächst) zurückgestellt, da hierfür derzeit weder die
Grundstücksverfügbarkeit noch die sicherheitstechnischen Voraussetzungen
vorliegen.
Im Bereich 1 wird der bestehende öffentliche Kinderspielplatz in
weiten Teilen zurückgebaut. Sandkasten, Federwipptiere und Bockrutsche werden
abgebaut, erhalten bleiben das Bodentrampolin und die relativ neue Schaukel.
Schaukel und Bodentrampolin erhalten neue, ausreichend bemessene
Fallschutzbereiche aus Fallschutzkies bzw. Kunststoff. Ein zweites
Bodentrampolin mit dem notwendigen Fallschutzbereich aus Kunststoff und eine
Doppelseilbahn, die das natürliche Gefälle ausnutzt, werden nachgerüstet. Ein
großer Rutschenturm mit einer Gesamthöhe von 7,50 m ist vorgesehen, kann aber
aufgrund des hohen Investitionsbedarfs derzeit nicht umgesetzt werden.
Im Bereich 2 entsteht eine große wassergebundene Decke mit
unterschiedlichen Sitzmöglichkeiten („Lange Bank“, Bank-Tisch-Kombinationen und
Spieltischen mit Brett-Spielfeldern als Intarsien). Die wassergebundene Decke
ist so bemessen, dass ein Boule- und Petanquespielfeld dargestellt werden kann.
Den südlichen Abschluss bildet ein kreisförmiges Bodenlabyrinth mit einem
Wechsel aus Belagsflächen aus Altmaterialien und unterschiedlichen Vegetationsstrukturen.
Der Bereich 3 besteht aus senkrecht gestellt, im Boden fest verankerten
Natursteinblöcken, die untereinander mit Seilen, Netzen, Brücken u.ä. verbunden
werden und mit Klettergriffen unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden
ausgestattet wird. Holzpfähle, Brücken und Findlinge ergänzen das Kletter- und
Balancierangebot.
Der vorhandene
Grünanlagenweg mit einer derzeitigen Breite von 150 cm und nicht ausreichendem
Ober- und Unterbau (6 cm Asphalt und 10-12 cm ungebundener Tragschicht) wird
einschließlich einer neuen Einfassung aus Kantensteinen hergestellt und auf
eine Breite von 250 cm zuzüglich eines befahrbaren Banketts aus Schotterrasen
mit 50 cm auf insgesamt 3,00 m erweitert.
Es werden insgesamt zehn
Großbäume und 25 Heister gepflanzt, die Großbäume im Wesentlichen als
Abgrenzung zum vorhandenen Bolzplatz, die Heister hainartig als räumliche
Fassung von Seilgarten und Bodenlabyrinth. Die Fläche zwischen Grünanlagenweg
und Uferböschung bleibt in der derzeitigen Form erhalten bzw. wird wiederhergestellt,
die übrigen Flächen werden als Wiesen- bzw. Rasenflächen ausgebildet.
4. Erhalt des
Retentionsraums und ökologischer Ausgleich
Die Höhenlage der neuen Spielflächen orientiert sich im Wesentlichen an
dem derzeitigen Geländeverlauf, d.h. mit Ausnahme einiger geringfügiger
Anpassungen bleibt die derzeitige Höhenlage unverändert. Im Bereich zwischen
nachzurüstendem Rutschenturm und der vorhandenen Eiche wird die derzeit
vorhandene Böschung abgetragen. Alle Einrichtungen werden möglichst parallel
zur Fließrichtung der Pegnitz angeordnet, so dass es zu keinen
Abflusshindernissen kommt.
Aufgrund der festen
Einbauten mit Natursteinblöcken, Spiel- und sonstiger Ausstattung und der
Baumpflanzung werden gemäß vorliegender Berechnung insgesamt ca. 45 m³ dem Retentionsraum entzogen, die aber durch
die Beseitigung der Böschung mit ca. 30 m³ sowie durch eine geringfügige
Geländevertiefung an der bereits bestehenden tiefsten Stelle des Geländes mit
20 m³ mehr als kompensiert werden. Eine genaue Berechnung der Veränderung des
Retentionsraums bzw. der notwendigen Kompensationsmaßnahmen kann jedoch erst
erfolgen, wenn die Einbauten tatsächlich vorhanden sind und die tatsächliche
Größe aufgemessen werden können bzw. die Massen für Abfuhr und Einbau
vorliegen.
Die maßgebliche Hochwasserquote des 100-jährigen
Hochwassers liegt bei 285.60 m ü. NN, d.h. bei diesem Hochwasserereignis wird
die gesamte Spielplatzfläche selbst am höchsten Punkt noch um 45 cm überflutet,
beim zehn-jährigen Hochwasser mit einer Quote von 284.97 m ü. NN wird mit
Ausnahme des höchsten Punkts des vorhandenen Spielplatzes die gesamte Fläche
ebenfalls vollständig überflutet, ähnliches gilt im Wesentlichen auch für das
fünf-jährige Hochwasserereignis (284.75 m ü. NN.).
Nachdem die bestehende
Fläche weitgehend aus Rasenflächen und nur wenigen versiegelten oder
halb-versiegelten Flächen besteht, wird durch die Verbreiterung des
Grünanlagenweges, durch die wassergebundene Decke und die Fallschutzbeläge der
Spieleinrichtungen die ökologische
Wertigkeit der Fläche von derzeit 4.330 Wertepunkten auf 3.903 Wertepunkte
um 427 Wertepunkte verringert. Durch die vorgesehenen Neupflanzungen mit
insgesamt 35 Großbäumen und Heistern wird der ökologische Ausgleich erreicht
und die Wertigkeit der Fläche bleibt erhalten (35 St. x 20 m² x 0,8 WP = 560
Wertepunkte).
5. Realisierung und
Eigenleistung
Wesentlicher Grundgedanke
des Konzepts des Stadtjugendrings war von Anfang an die Umsetzung der Maßnahme
in Teilbereichen in Eigenleistung durch
Ehrenamtliche, die vom Stadtjugendring organisiert und koordiniert werden.
Die „Einsatz-Wochenenden“ stehen mit 13.-15. Juli, 20.-22. Juli und 27.-30.
Juli 2012 im Groben bereits fest. Folgende Maßnahmen sind u.a. in Eigenleistung
angedacht:
·
Rückbau des vorhandenen Spielplatzes
·
Abtrag der bewachsenen Bodendecke
·
Bodenaushub und Geländeprofilierung
·
Herstellen der Fallschutzbereiche aus Fallschutzkies
·
Lieferung der Natursteinblöcke für Klettergarten ggfs. Versetzung gem.
statischem Nachweis
·
Herstellung des Bodenlabyrinths
·
Herstellen der wassergebundenen Decke und der befestigten Fläche der
Tisch-Bank-Kombinationen
·
Versetzen der Kantensteine zur Einfassung der Kunststoffbeläge
·
Liefern und Aufstellen der Spieltische und dazugehörigen
Sitzmöglichkeiten
·
Wiederherstellung der Rasenflächen (ohne Fertigstellungspflege)
Durch die
Stadt Fürth müssen u.a. folgende Leistungen an Firmen vergeben werden:
·
Altlastenuntersuchung und Kampfmittelbeprobung
·
Sicherung des Geländes mit Bauzäunen
·
Baumschutz
·
Laden und Entsorgen des gelösten Bodens
·
Einbau von Spielgeräten
·
Einbau von Fallschutzflächen aus Kunststoff
·
Herstellung des verbreiterten Grünanlagenwegs
·
Ausgleichspflanzungen einschl. Fertigstellungspflege
Darüber hinaus müssen durch
die Stadt Fürth – vertreten durch das Grünflächenamt – alle benötigten
Materialien und ggfs. auch Maschinen geliefert werden und die örtliche
Bauleitung für die Eigenleistungen vergeben werden. Inwieweit eine Fachfirma
des Garten- und Landschaftsbau zur Unterstützung der Eigenleistung noch
beauftragt werden muss, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
6. Kosten und Finanzierung
Unter Berücksichtigung der
maximal möglichen Eigenleistungen, der sich hieraus ergebenden notwendigen
Materiallieferung und der Leistungen, die zwingend ausgeschrieben und vergeben
werden müssen, belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf insgesamt
167.000 EUR. (ohne interne Verrechnung der Planungsleistungen), im Einzelnen
·
Asphaltarbeiten zur Wegeverbreiterung (Bereich 0) 30.000 EUR
·
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen (Bereich 5)
9.000 EUR
·
Materiallieferung für Eigenleistungen (Bereiche 1-3) 12.000 EUR
·
Entsorgung Aushubmaterial (Bereiche 1-3) 8.000 EUR
·
Zu vergebene Bauleistungen (Bereiche 1-3) 53.000 EUR
·
Zu vergebene Baunebenleistungen (Bereiche 1-3)
7.000 EUR
·
Nachrüstung Rutschenturm 48.000
EUR
Die derzeit
angedachten Eigenleistungen haben insgesamt einen Wert von ca. 64.000 EUR
(brutto).
Ohne die
Lieferung und Montage des Rutschenturms, der zu gegebener Zeit - z.B. durch
weitere Spenden oder Sponsorengelder - nachgerüstet werden kann, belaufen sich
die Kosten der Maßnahmen auf rund 120.000 EUR. Vom Stadtjugendring werden
insgesamt 20.000 EUR in Aussicht gestellt, die ERGO Direkt Versicherung hat
eine zweckgebundene Spende für die Herstellung des Mehrgenerationenspielplatz
in Höhe von 50.000 EUR übergeben. Die fehlenden 50.000 EUR können aus dem
Budget bzw. den Pauschalen des Grünflächenamts für Ersatzbeschaffung von
Spielgeräten, Sanierung von Wegen und Plätzen in Grünanlagen und
Spielplatzunterhalt zur Verfügung gestellt werden, da eine
Sanierung/Ersatzbeschaffung der Flächen sowieso notwendig ist.
7. Realisierung und Betrieb
Unter der Voraussetzung,
dass die wasserrechtliche Genehmigung rechtzeitig vorliegt, kann die Maßnahme
im Juli 2012 mit vorbereitenden Arbeiten in Fremdvergabe beginnen. Die
Eigenleistungen durch Ehrenamtliche sind für die 28.-30. KW 2012 vorgesehen. Im
Augst/September 2012 können dann im Anschluss die Leistungen durchgeführt
werden, die in Fremdvergabe ausgeführt werden müssen. Die Pflanzarbeiten für
die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im Herbst 2012, die
Fertigstellungspflege der Pflanzarbeiten dauert bis 30.06.2013 an. Benutzbar
wird die gesamte Fläche wieder ab September/Oktober 2012 sein.
Die Unterhaltslast der neu gestalteten Spiel- und Freizeitfläche liegt wie bisher auch beim Grünflächenamt als Betreiber öffentlicher Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze. In die Unterhaltslast müssen keine neuen Flächen aufgenommen werden, der Aufwand für Pflege- und Unterhalt steigt jedoch aufgrund einer qualitativen und quantitativen Veränderung um ca. 2.000 EUR/Jahr. Aufgrund der Lage der Spielfläche im Überschwemmungsbereich und der regelmäßigen Überflutung der Fläche auch beim 5-jährigen und 10-jährigen Hochwasser ist der Pflege- und Kontrollaufwand z.B. aufgrund notwendiger zusätzlicher Reinigungen oder ggfs. Absperrung der Fläche bei Hochwasser deutlich höher als bei Spielflächen außerhalb von Überschwemmungsbereichen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage
1 Lageplan M 1:1.000
Anlage
2 Bestandsplan (in Verkleinerung)
Anlage
3 Entwurfsplanung Grundriss (in
Verkleinerung)
Anlage
4 Entwurfsplanung Schnitte (in
Verkleinerung)
Anlage 5 Kostenberechnung (Zusammenstellung)