Betreff
Bodenschutzrecht, Untersuchungen möglicher Boden- und Pflanzenbelastungen im Umfeld von Strommasten
Vorlage
OA/013/2012
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-1
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Umweltausschuss wurde in seiner Sitzung vom 14.05.2009 darüber informiert, dass auf Grund von Bodenuntersuchungen im Jahr 2008 im Umfeld von Strommasten in Nordrhein-Westfalen, bei denen Bodenbelastungen, insbesondere mit Blei festgestellt wurden, auch bayernweit Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Ein Lageplan mit den Strommasten im Stadtgebiet Fürth war beigefügt. Wir verweisen insoweit auf die Vorlage zur Sitzung vom 14.05.2009.

 

Das Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen veranlasste das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) zu einer näheren Betrachtung der Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern. Gemeinsam mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern wurde beschlossen, stichprobenartige Bodenuntersuchungen unter Strommasten durchzuführen. Bevorzugt beprobt werden sollten dabei Maststandorte, die sich auf sensiblen Nutzungen, wie Kinderspielflächen und Wohngebieten (Wirkungspfad Boden - Mensch) sowie Ackerflächen, Grünland und Nutzgärten (Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze) befinden.

 

Von den knapp 39.000 durch die Netzbetreiber an das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) gemeldeten Stahlgittermasten wurden in Zusammenarbeit der Netzbetreiber mit dem LfU und der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) 217 Maststandorte ausgewählt, an denen Bodenproben entnommen und auf mögliche Belastungen mit Schwermetallen untersucht wurden.

Dabei wurden 206 Standorte durch die Betreiber, basierend auf dem bundesweit abgestimmten Konzept der AG „Strommasten“ der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) vom 03.04.2009, beprobt. An weiteren 11 Standorten fanden erweiterte Untersuchungen des Bodens und des Pflanzenbewuchses durch das LfU und die LfL anhand eines gemeinsam entwickelten, detaillierten Untersuchungskonzepts statt. An einem Maststandort wurden sowohl vom zuständigen Netzbetreiber als auch vom LfU Proben entnommen, um einen Vergleich der beiden Probenahmekonzepte zu ermöglichen.

 

Im Stadtgebiet Fürth wurde kein Maststandort untersucht.

 

Die Untersuchungen haben ergeben, dass unterhalb von Stahlgitterstrommasten des Hoch- und Höchstspannungsnetzes kleinflächig durchaus die Gefahr einer schädlichen Bodenveränderung auf Grund von Schwermetalleinträgen aus dem Korrosionsschutz bestehen kann. Dies betrifft vor allem Masten mit Baujahr vor 1980 und Masten mit bleihaltigem Anstrich. Da allerdings nicht alle untersuchten Standorte mit diesen Kriterien erhöhte Schwermetallgehalte im Boden aufwiesen, können keine Rückschlüsse auf alle bisher nicht untersuchten Masten gezogen werden.

 

Zusammenfassend ergibt sich laut LfU folgende Vorgehensweise:

 

1.            Bei Masten, bei denen Prüfwertüberscheitungen festgestellt wurden, wird die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB) darauf hingewiesen, dass im Fall von Detailuntersuchungen auch Resorptionsverfügbarkeitsuntersuchungen durchgeführt werden sollten.

2.            Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurden bereits alle bekannten Maststandorte auf Kinderspielplätzen untersucht. Sollten der zuständigen KVB weitere Standorte bekannt werden, ist das LfU darüber zu informieren.

3.            Die entnommenen Pflanzenproben wiesen keine Überschreitungen der Höchstgehalte nach der Futtermittelverordnung auf. Weitere Bodenuntersuchungen auf Acker- und Grünlandflächen sind deshalb nicht erforderlich. Bei privaten Nutzgärten könnte ggf. eine Einzelfallprüfung erforderlich sein (dies liegt in der Entscheidung der KVB).

 

Da für das Stadtgebiet Fürth keine Ergebnisse vorliegen, sind u. E. derzeit keine Maßnahmen veranlasst. Geprüft wird jedoch, ob im näheren Umfeld von Maststandorten private Nutzgärten vorhanden sind.

 

Der vollständige Untersuchungsbericht des LfU ist im Internet unter folgendem Link verfügbar: http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_bod_00082.htm

 

Zur abschließenden Gefährdungsabschätzung und wegen der bisher geringen Probenanzahl für Lebensmittel werden durch das LGL noch verschiedene Ackerfrüchte und Gemüse aus dem Erwerbsgartenbau untersucht.

 

Weiterhin werden Untersuchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden - Grundwasser angestrebt.

 

Sobald weitere Untersuchungsberichte vorliegen, wird der Umweltausschuss darüber informiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: