Die
unter Sachverhalt dargestellte Vorlage vom 05.04.2012 dient zur Kenntnis.
Den
vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer erwarteten
durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 3,37% wird zugestimmt.
Die neuen Fahrpreise treten mit dem Fahrplanwechsel
zum 01.01.2013 in Kraft. Darüber hinaus ergeht Zustimmung zu den
Übergangsregelungen für die weitere Gültigkeit von Fahrkarten zum alten Tarif.
Herr Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh & co.kg dem Vorschlag der Tariffortschreibung zuzustimmen.
Vorlage für die Sitzung des Stadtrates am 25.
April 2012
Tariffortschreibung zum 01.01.2013
In seiner Sitzung am
19. April 2012 hat der Aufsichtsrat der infra fürth verkehr gmbh den zum
01.01.2013 vorgesehenen Tarifmaßnahmen bereits zugestimmt.
Für die
Tariffortbildung 2013 sollen weiterhin die Atzelsberger Beschlüsse Anwendung
finden. Dies bedeutet, dass Preiserhöhungen grundsätzlich entsprechend der
prognostizierten Kostensteigerung im VGN, dem so genannten Warenkorbindex,
vorgenommen werden. Die Prognose für das Jahr 2013 lässt eine Kostensteigerung
um 2,87% erwarten. Zusammen mit dem von den Landkreisen zugestandenen Aufschlag
von 0,5% für die Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste ergibt sich ein
durchschnittlicher Gesamterhöhungssatz von 3,37% über alle Tarifstufen.
Im Rahmen der
Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern der VGN GmbH und den Vertretern der
Landkreise verständigte man sich auf eine Tariffortbildungsvariante, welche
folgende Maßnahmen enthält:
Die Tarife werden
generell linear fortgeschrieben, mit folgenden Ausnahmen:
- Preis-/Tarifstufe K: TagesTicket Plus
(gültig in den Preisstufen K, Z, 2) unverändert (0%). Einzelfahrkarte
Erwachsene auf 1,70 € (+6,25%), Einzelfahrkarte Kind unverändert bei 0,80 €
(0%). Kompensation durch unterdurchschnittliche Anpassungen im
Zeitkartenbereich.
- Preis-/Tarifstufe Z: Einzelfahrkarte
Erwachsene auf 2,00 € (+5,26%), Einzelfahrkarte Kind unverändert bei 0,90 €
(0%). Kompensation durch unterdurchschnittliche Anpassungen im
Zeitkartenbereich.
- Preis-/Tarifstufe A: Einzelfahrkarte
Erwachsene auf 2,50 € (+4,17%), Einzelfahrkarte Kind auf 1,20 € (+9,09%).
TagesTicket Plus gleicher Erhöhungssatz wie TagesTicket Solo auf 8,50 €
(+6,25%). Kompensation durch unterdurchschnittliche Anpassungen im
Zeitkartenbereich.
Wechsel im Tarifgebiet Erlangen (Zone 400)
von Preis-/Tarifstufe K in Preis-/Tarifstufe Z
Die Erlanger
Stadtwerke AG planen zum Tarifwechsel am 01. Januar 2013 von der derzeitigen
Preis-/Tarifstufe K in die nächst höhere Preis-/Tarifstufe Z zu wechseln. Ein
entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der ESTW AG erfolgte vorbehaltlich
der Beschlüsse in den VGN-Gremien bereits im Oktober 2011.
Aktuell wird in der
Tarifstufe Z keine eigene Mehrfahrtenkarte angeboten. Eine solche ist aus
Erlanger Sicht aber unabdingbar vorzusehen. In Fürth ist dies jedoch nicht
sinnvoll, da dort die Preis-/Tarifstufe Z nur als eine Zwischenlösung hin zur
Preis-/Tarifstufe 2 im Jahr 2015 eingeführt wurde. In den Preisblättern ist
deshalb eine „5-Fahrtenkarte Erlangen“ aufgenommen worden, deren Preis sich am
Niveau der für Erlangen künftig geltenden Preis-/Tarifstufe Z orientiert, aber
ausschließlich in der Zone 400 gilt.
Auswirkungen für die infra fürth verkehr gmbh
Unter Einbeziehung
aller Maßnahmen ergibt sich für die Tarifstufe K eine insgesamt zu erwartende
Einnahmensteigerung von 3,33% und damit prognostizierte Mehreinnahmen in K von
ca. 873 T€. Für die aktuell nur in Fürth geltende, dann aber auch Erlangen
berücksichtigende Tarifstufe Z ergeben sich geschätzte Mehreinnahmen von 150
T€.
Insgesamt wird aus
der Tariffortbildung 2013 eine Einnahmensteigerung von nahezu 9 Mio. €
erwartet, aus denen die infra fürth verkehr gmbh einen Anspruch gemäß dem
inzwischen zu 100% geltenden nachfrageorientierten Einnahmeaufteilungsverfahren
ableiten kann. Positiv für das Unternehmen werden sich bei einem Anteil
stadtgrenzüberschreitender Fahrten von über 70% zudem die Anpassungen in der
Tarifstufe A auswirken.
Im Hinblick auf die
zweite große Stufe der Tarifanpassung an das für Fürth ermittelte Benchmarkniveau
zum 01.01.2015 sind jährliche Tarifanpassungen bis dahin unverzichtbar, um die
Anhebungssätze für die zweite Stufe in etwa auf dem Niveau der Preissprünge der
ersten Anpassung zum 01.01.2012 halten zu können. Dabei sollte, wie für 2013
vorgesehen, darauf geachtet werden, dass gerade die Erhöhungen im
Zeitkartensegment für die Stammkunden moderater als die Anpassungen im
Einzelfahrscheinsegment erfolgen. Diese Prämisse wird mit den für 2013
geplanten Preisen mit Erhöhungssätzen zwischen 2,37% und 2,70% im
Zeitkartenbereich für Fürth voll erfüllt.
Fürth, 05. April
2012
infra fürth verkehr
gmbh
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Zusammenstellung der theoretischen Einnahmen und Mehrerträge aus der Tarifanpassung 2013