Betreff
VGN-Tariffortschreibung zum 01.01.2013
Vorlage
DÜ/002/2012
Art
Beschlussvorlage - R

Die unter Sachverhalt dargestellte Vorlage vom 05.04.2012 dient zur Kenntnis.

 

Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 3,37% wird zugestimmt.

 

Die neuen Fahrpreise treten mit dem Fahrplanwechsel zum 01.01.2013 in Kraft. Darüber hinaus ergeht Zustimmung zu den Übergangsregelungen für die weitere Gültigkeit von Fahrkarten zum alten Tarif.

 

Herr Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh & co.kg dem Vorschlag der Tariffortschreibung zuzustimmen.


Vorlage für die Sitzung des Stadtrates am 25. April 2012

 

 

Tariffortschreibung zum 01.01.2013

 

In seiner Sitzung am 19. April 2012 hat der Aufsichtsrat der infra fürth verkehr gmbh den zum 01.01.2013 vorgesehenen Tarifmaßnahmen bereits zugestimmt.

 

Für die Tariffortbildung 2013 sollen weiterhin die Atzelsberger Beschlüsse Anwendung finden. Dies bedeutet, dass Preiserhöhungen grundsätzlich entsprechend der prognostizierten Kostensteigerung im VGN, dem so genannten Warenkorbindex, vorgenommen werden. Die Prognose für das Jahr 2013 lässt eine Kostensteigerung um 2,87% erwarten. Zusammen mit dem von den Landkreisen zugestandenen Aufschlag von 0,5% für die Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamterhöhungssatz von 3,37% über alle Tarifstufen.

 

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern der VGN GmbH und den Vertretern der Landkreise verständigte man sich auf eine Tariffortbildungsvariante, welche folgende Maßnahmen enthält:

 

Die Tarife werden generell linear fortgeschrieben, mit folgenden Ausnahmen:

 

-    Preis-/Tarifstufe K: TagesTicket Plus (gültig in den Preisstufen K, Z, 2) unverändert (0%). Einzelfahrkarte Erwachsene auf 1,70 € (+6,25%), Einzelfahrkarte Kind unverändert bei 0,80 € (0%). Kompensation durch unterdurchschnittliche Anpassungen im Zeitkartenbereich.

-    Preis-/Tarifstufe Z: Einzelfahrkarte Erwachsene auf 2,00 € (+5,26%), Einzelfahrkarte Kind unverändert bei 0,90 € (0%). Kompensation durch unterdurchschnittliche Anpassungen im Zeitkartenbereich.

-    Preis-/Tarifstufe A: Einzelfahrkarte Erwachsene auf 2,50 € (+4,17%), Einzelfahrkarte Kind auf 1,20 € (+9,09%). TagesTicket Plus gleicher Erhöhungssatz wie TagesTicket Solo auf 8,50 € (+6,25%). Kompensation durch unterdurchschnittliche Anpassungen im Zeitkartenbereich.

 

 

Wechsel im Tarifgebiet Erlangen (Zone 400) von Preis-/Tarifstufe K in Preis-/Tarifstufe Z

 

Die Erlanger Stadtwerke AG planen zum Tarifwechsel am 01. Januar 2013 von der derzeitigen Preis-/Tarifstufe K in die nächst höhere Preis-/Tarifstufe Z zu wechseln. Ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der ESTW AG erfolgte vorbehaltlich der Beschlüsse in den VGN-Gremien bereits im Oktober 2011.

 

Aktuell wird in der Tarifstufe Z keine eigene Mehrfahrtenkarte angeboten. Eine solche ist aus Erlanger Sicht aber unabdingbar vorzusehen. In Fürth ist dies jedoch nicht sinnvoll, da dort die Preis-/Tarifstufe Z nur als eine Zwischenlösung hin zur Preis-/Tarifstufe 2 im Jahr 2015 eingeführt wurde. In den Preisblättern ist deshalb eine „5-Fahrtenkarte Erlangen“ aufgenommen worden, deren Preis sich am Niveau der für Erlangen künftig geltenden Preis-/Tarifstufe Z orientiert, aber ausschließlich in der Zone 400 gilt.

 

Auswirkungen für die infra fürth verkehr gmbh

 

Unter Einbeziehung aller Maßnahmen ergibt sich für die Tarifstufe K eine insgesamt zu erwartende Einnahmensteigerung von 3,33% und damit prognostizierte Mehreinnahmen in K von ca. 873 T€. Für die aktuell nur in Fürth geltende, dann aber auch Erlangen berücksichtigende Tarifstufe Z ergeben sich geschätzte Mehreinnahmen von 150 T€.

 

Insgesamt wird aus der Tariffortbildung 2013 eine Einnahmensteigerung von nahezu 9 Mio. € erwartet, aus denen die infra fürth verkehr gmbh einen Anspruch gemäß dem inzwischen zu 100% geltenden nachfrageorientierten Einnahmeaufteilungsverfahren ableiten kann. Positiv für das Unternehmen werden sich bei einem Anteil stadtgrenzüberschreitender Fahrten von über 70% zudem die Anpassungen in der Tarifstufe A auswirken.

 

Im Hinblick auf die zweite große Stufe der Tarifanpassung an das für Fürth ermittelte Benchmarkniveau zum 01.01.2015 sind jährliche Tarifanpassungen bis dahin unverzichtbar, um die Anhebungssätze für die zweite Stufe in etwa auf dem Niveau der Preissprünge der ersten Anpassung zum 01.01.2012 halten zu können. Dabei sollte, wie für 2013 vorgesehen, darauf geachtet werden, dass gerade die Erhöhungen im Zeitkartensegment für die Stammkunden moderater als die Anpassungen im Einzelfahrscheinsegment erfolgen. Diese Prämisse wird mit den für 2013 geplanten Preisen mit Erhöhungssätzen zwischen 2,37% und 2,70% im Zeitkartenbereich für Fürth voll erfüllt.

 

Fürth, 05. April 2012

infra fürth verkehr gmbh

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Zusammenstellung der theoretischen Einnahmen und Mehrerträge aus der Tarifanpassung 2013