Betreff
Vorlage zum Antrag von Herrn Stadtrat Schönweiß, DIE LINKE, vom 18.02.2012 - Aufnahme von AsylbewerberInnen in Fürth
Vorlage
SzA/016/2012
Art
Beschlussvorlage - AB

Zum 01.01.1990 trat das Asylbewerberaufnahmegesetz in Kraft.

Damit wurde für den Bereich der kreisfreien Städte die Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbern den kreisfreien Städten im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises (subsidiär) übertragen, falls eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (Träger Freistaat Bayern) nicht möglich ist.

Die Verteilung der Asylbewerber auf Regierungsbezirke (Mittelfranken 13,5 % aus Anteil Bayern), Landkreise und kreisfreie Städte (Fürth 7,6 % aus Anteil Mittelfranken) richtet sich nach den §§ 6 u. 7 der Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl).

Die Kosten der Unterbringung und die im Zusammenhang damit zu erbringenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden den kreisfreien Städten vom Freistaat Bayern erstattet - nicht jedoch die anfallenden Personalkosten, ebenso wenig der von der Stadt Fürth an die Caritas geleistete Personalkostenzuschuss für die sozialpädagogische Betreuung in Höhe von 25.325 € jährlich.

 

Aufgrund des hohen Zustroms von Asylbewerbern mussten 1990  50 Asylbewerber in der Jahnturnhalle vorübergehend notuntergebracht werden. Zusätzlich wurden von der Stadt Fürth -Sozialamt- bis 1995  23 Ausweichquartiere angemietet sowie die Gemeinschaftsunterkunft Mainstraße 49 errichtet und an die Regierung von Mittelfranken vermietet.

Von der Regierung von Mittelfranken wurden zusätzlich noch 5 Gemeinschaftsunterkünfte angemietet. In den Jahren 1992 und 1993 waren ca. 800 Asylbewerber im Stadtgebiet Fürth untergebracht und bezogen überwiegend Leistungen nach dem AsylbLG.

Aufgrund des Rückgangs der Asylbewerberzahlen wurden ab 1995 zunächst die städtischen Unterkünfte und ab dem Jahr 2000 dann sukzessive 4 staatliche Gemeinschaftsunterkünfte, zuletzt die staatl. GU Hafenstraße 21 im April 2010 aufgelöst. Bereits im August 2010 wurde die Stadt Fürth aufgrund wieder steigender Asylbewerberzahlen von der Regierung von Mittelfranken gebeten, Beherbergungsverträge abzuschließen und in eigener Zuständigkeit eine Unterbringung zu veranlassen, obwohl nach einer bis Juli 2009 von der Regierung von Mittelfranken geführten Statistik für die Stadt Fürth ein Abnahmeplus von 740 Personen bestand. Verblieben ist einzig die Gemeinschaftsunterkunft Fronmüllerstraße. Diese Gemeinschaftsunterkunft ist speziell für kranke und behinderte Asylbewerber eingerichtet und derzeit mit 30 Personen aus folgenden Ländern belegt:

 

Aserbaidschan 5, Afghanistan 1, Nigeria 2, Russland 3, Ukraine 1, Äthiopien 4,

Armenien 6, Iran 1, Irak 4, Jordanien 2, Sudan 1.

 

Ferner wurden wegen ansteigendem Zustroms von Asylbewerbern und nunmehr fehlender staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte im Januar 2012 in der Oststraße 108 sehr kurzfristig 14 Asylbewerber aus Irak, Aserbaidschan und dem Iran untergebracht.

Aufgrund mangelnder Kapazitäten ist die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft in der Fronmüllerstraße 128 geplant. Bis zu deren Fertigstellung sollen in dem Anwesen Wehlauer Straße 45/47 vorübergehend bis zu 45 Asylbewerber untergebracht werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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