Betreff
Mehrgenerationenspielplatz Flussdreieck, Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
GrfA/002/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung gemäß der vom Baureferat vorgelegten Entwurfsplanung zur Herstellung eines Mehrgenerationenspielplatzes im Flussdreieck.

 

Die Maßnahme soll wie vorgeschlagen in weiten Teilen in ehrenamtlicher Eigenleistung durchgeführt werden. Die Finanzierung soll wie vorgeschlagen durch Sponsoren/Spenden bzw. eigene Mittel im Haushalt 2012 durchgeführt werden.

 

Der im Entwurf vorgesehene Rutschenturm wird nachgerüstet, sobald die hierfür notwendigen Mittel durch Spenden bzw. Sponsoring vorhanden sind.

 


 

1. Anlass

Im Handlungsforum „Familienfreundliches Wohnen / Wohnumfeld" des Fürther Bündnisses für Familien wurde bereits 2008 die Idee geboren, im Bereich des Zusammenflusses von Rednitz und Pegnitz einen „Mehrgenerationenspielplatz“ zu errichten. „Die Bevölkerung in Deutschland wird älter und vielfältiger. Für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stellt dies vor allem auch im Bereich der Stadtentwicklung eine besondere Herausforderung dar. Ein wichtiger Ansatzpunkt dabei ist der Mehr-Generationen-Gedanke. Er sorgt für lebenswerte Nachbarschaften und offene Begegnungsstätten, die den Austausch und den Dialog zwischen Alt und Jung fördern und so ein wichtiges Bindeglied für die Gesellschaft darstellen.“

 

Der Stadtjugendring Fürth – vertreten durch Frau 1. Vorsitzende Jutta Pscherer und Herrn Landschaftsarchitekt Christoph Benoist – hat daraufhin im Frühjahr 2011 ein Konzept vorgestellt, welches die Grundlage der weiteren Entwurfsplanung sein sollte. Dieses Konzept sieht vor – unter Einbeziehung des vorhandenen Spielplatzes – vier unterschiedliche Spielbereiche anzulegen und miteinander zu verknüpfen. Grundidee war dabei, „eine Spielfläche zu schaffen, die alle Altersgruppen anspricht und sie einlädt, gemeinsam die verschiedenen Angebote auszuprobieren. Speziell die Altersgruppe der Lückenkinder und Senioren sollen mit angesprochen werden.“ Bereits zum damaligen Zeitpunkt war die Motivierung Ehrenamtlicher durch aktive Mitwirkung an Gestaltung und Bau der Spielfläche ein wesentlicher Aspekt. Der Stadtjugendring Fürth leistet den entsprechenden Beitrag sowohl durch den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte bei der Baumaßnahme wie auch eine finanzielle Unterstützung.

 

Im Bau- und Werkausschuss am 04.02.2009 wurde der entsprechende Grundsatzbeschluss einstimmig erteilt. Das Baureferat/Grünflächenamt wurde im Herbst 2011 beauftragt, auf der Basis des Konzepts des Stadtjugendrings die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erstellen und die Maßnahme ab Jahresmitte 2012 umzusetzen. Zur „Anschubfinanzierung“ des Projekts wurde im November 2011 von der Ergo Direkt Versicherungen eine Spende in Höhe von 50.000 Euro an die Stadt Fürth übergeben.

 

Im Bau- und Werkausschuss am 18.04.2012 wurde die Entwurfsplanung des Baureferats vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Wegen des noch ausstehenden Votums des Naturschutzbeirates wurde die Projektgenehmigung jedoch nicht durch Beschluss erteilt, sondern in den Stadtrat verwiesen.

 

Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 19.04.2012 dem Bauvorhaben mit 3:1 Stimmen die Zustimmung verweigert.

 

 

2. Bestand

Die zum Mehrgenerationenspielplatz umzugestaltende Fläche liegt unmittelbar neben der Pegnitz im Bereich des Friedhofssteges und wird von einem Grünanlagenweg entlang des Flusslaufs im Norden, einem Trampelpfad im Süden und durch den vorhandenen öffentlichen Bolzplatz im Westen begrenzt. Die drei-eckige Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 6.500 m². Der Grünanlagenweg mit einer Breite von nur 1,50 m führt bis zu der 2007 vom Grünflächenamt umgestalteten Platzfläche am Zusammenfluss von Rednitz und Pegnitz.

 

Auf einer ca. 1.100 m² großen Teilfläche des Bearbeitungsgebiets liegt der öffentlichen Kinderspielplatz „Schießanger“ (PG 346) mit einigen wenigen, teilweise stark veralteten und nicht mehr zeitgemäßen Spielgeräten (Bockrutsche, Bodentrampolin, Sandkasten, Federwipptiere und Schaukel). In den Spielplatz wurde seit Jahren außer den turnusgemäßen Unterhaltsleistungen nichts mehr investiert, entsprechender Sanierungsbedarf ist daher gegeben, zumal die Flächen intensiv genutzt werden. Westlich der Fläche grenzt der öffentliche Bolzplatz „Schießanger“ (PG 345) an, der jedoch als solcher nur wenig genutzt wird. Der Bolzplatz hat keine Einfriedung mit Ballfangzäunen. Er wird von der Maßnahme nicht tangiert und soll in der jetzigen Form (zunächst) erhalten bleiben.

 

Mit Ausnahme der befestigten Flächen des Grünanlagenweges und der teil-befestigten Flächen mit Fallschutzkies besteht die gesamte Fläche aus Rasenflächen. Entsprechend erfolgt in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz die Einstufung gem. Ziffer 5.4. der Werteliste (Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich). Auf der Fläche ist zum Teil sehr alter Baumbestand vorhanden. Die wertvollsten Bäume sind die beiden mächtigen Eichen beidseitig des Grünanlagenweges mit einem Stammumfang von bis zu 370 cm und einem Alter von über 150 Jahren. Der Baumbestand wurde durch Pflanzungen in den Jahren 1980 und 1995 mit Ahorn und Baumhasel ergänzt. Entlang des südlich verlaufenden Trampelpfades steht eine Baumreihe aus Eschen mit Stammumfängen bis 200 cm und einem Alter von bis zu 80 Jahren. Der gesamte Baumbestand wird vollständig erhalten und während der Baumaßnahme entsprechend geschützt, wenn auch Eingriffe im Kronentraufbereich der Bäume nicht zu vermeiden sind.

 

Die Geländehöhen liegen am höchsten Punkt bei 285.15 m ü. NN., am tiefsten Punkt bei 284.35 m ü. NN. Der gewässer-begleitende Grünanlagenweg steigt von Osten  nach Westen von 284.40 m auf 284.55 m leicht an. Der bestehende Spielplatz liegt auf einer kleinen Anhöhe auf im Mittel 285.00 m ü. NN. und fällt nach Osten und Süden mit einer deutlich sichtbaren Böschung ab. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Böschung die ehemalige Uferböschung der Rednitz vor der Begradigung Anfang des 20. Jahrhunderts ist. Mittig zwischen Spielplatz und Trampelpfad liegt der tiefste Punkt der gesamten Flächen, in diesem Bereich bleibt das Wasser bei zurückgehendem Hochwasser auch am längsten stehen. Zum Trampelpfad hin steigt das Gelände wieder langsam an, bevor es dann im Bereich des Käppnerwegs deutlich mit einer Böschung nach oben anzieht. Der südliche Rand des Käppnerwegs ist zugleich die Grenze des Hochwasserbereichs.

Für die Fläche sind weiter folgende Einschränkungen festzustellen:

 

·       Lage im Landschaftsschutzgebiet

·       Lage im Überschwemmungsbereich

·       Vorhandene Altlastenverdachtsfläche 032.3 (ehemaliger Flussverlauf der Rednitz)

 

Aufgrund der Lage im Überschwemmungsbereich ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich, welches die Zulässigkeit bzw. die Genehmigungsfähigkeit prüft. Die hierfür notwendigen Planunterlagen wurden am 14.03.2012 beim Ordnungsamt der Stadt Fürth eingereicht und von diesem dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg als amtlicher Sachverständiger zugeleitet. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist eine Erlaubnis nach § 5 Landschaftsschutzerlaubnis erforderlich, die durch die wasserrechtliche Genehmigung ersetzt wird.

 

Aufgrund der die Fläche querenden Altlastenverdachtsfläche ist bei Erdarbeiten eine besondere Sorgfalt notwendig (fachgutachterliche Begleitung mit Probenahme und Deklarationsanalytik). Im Vorfeld wird die Altlastenverdachtsfläche in situ mit einer vorgeschalteten Kampfmittelsondierung untersucht.

 

 

3. Entwurf

In Weiterentwicklung des vom Stadtjugendring erarbeiteten Konzepts sieht der Entwurf drei unterschiedliche Bereiche vor:

 

·       Bereich 1 „Neuer Kinderspielplatz“

·       Bereich 2 „Treffpunkt“

·       Bereich 3 „Kletterfelsen – Seilgarten“

 

Hinzu kommt die als „Bereich 0“ bezeichnete notwendige Verbreiterung des vorhandenen Grünanlagenwegs auf 2,50 m mit befahrbarem Bankett von 0,50 m Breite und die als „Bereich 5“ bezeichneten Maßnahmen des ökologischen Ausgleichs durch Neupflanzungen. Der vom Stadtjugendring als Bereich 4 gewünschte Wasserspielplatz am Ufer der Pegnitz wird (zunächst) zurückgestellt, da hierfür derzeit weder die Grundstücksverfügbarkeit noch die sicherheitstechnischen Voraussetzungen vorliegen.

 

Im Bereich 1 wird der bestehende öffentliche Kinderspielplatz in weiten Teilen zurückgebaut. Sandkasten, Federwipptiere und Bockrutsche werden abgebaut, erhalten bleiben das Bodentrampolin und die relativ neue Schaukel. Schaukel und Bodentrampolin erhalten neue, ausreichend bemessene Fallschutzbereiche aus Fallschutzkies bzw. Kunststoff. Ein zweites Bodentrampolin mit dem notwendigen Fallschutzbereich aus Kunststoff und eine Doppelseilbahn, die das natürliche Gefälle ausnutzt, werden nachgerüstet. Ein großer Rutschenturm mit einer Gesamthöhe von 7,50 m ist vorgesehen, kann aber aufgrund des hohen Investitionsbedarfs derzeit nicht umgesetzt werden.

 

Im Bereich 2 entsteht eine große wassergebundene Decke mit unterschiedlichen Sitzmöglichkeiten („Lange Bank“, Bank-Tisch-Kombinationen und Spieltischen mit Brett-Spielfeldern als Intarsien). Die wassergebundene Decke ist so bemessen, dass ein Boule- und Petanquespielfeld dargestellt werden kann. Den südlichen Abschluss bildet ein kreisförmiges Bodenlabyrinth mit einem Wechsel aus Belagsflächen aus Altmaterialien und unterschiedlichen Vegetationsstrukturen.

 

Der Bereich 3 besteht aus senkrecht gestellt, im Boden fest verankerten Natursteinblöcken, die untereinander mit Seilen, Netzen, Brücken u.ä. verbunden werden und mit Klettergriffen unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden ausgestattet wird. Holzpfähle, Brücken und Findlinge ergänzen das Kletter- und Balancierangebot.

 

Der vorhandene Grünanlagenweg mit einer derzeitigen Breite von 150 cm und nicht ausreichendem Ober- und Unterbau (6 cm Asphalt und 10-12 cm ungebundener Tragschicht) wird einschließlich einer neuen Einfassung aus Kantensteinen hergestellt und auf eine Breite von 250 cm zuzüglich eines befahrbaren Banketts aus Schotterrasen mit 50 cm auf insgesamt 3,00 m erweitert.

 

Es werden insgesamt zehn Großbäume und 25 Heister gepflanzt, die Großbäume im Wesentlichen als Abgrenzung zum vorhandenen Bolzplatz, die Heister hainartig als räumliche Fassung von Seilgarten und Bodenlabyrinth. Die Fläche zwischen Grünanlagenweg und Uferböschung bleibt in der derzeitigen Form erhalten bzw. wird wiederhergestellt, die übrigen Flächen werden als Wiesen- bzw. Rasenflächen ausgebildet.

 

 

4. Erhalt des Retentionsraums und ökologischer Ausgleich

Die Höhenlage der neuen Spielflächen orientiert sich im Wesentlichen an dem derzeitigen Geländeverlauf, d.h. mit Ausnahme einiger geringfügiger Anpassungen bleibt die derzeitige Höhenlage unverändert. Im Bereich zwischen nachzurüstendem Rutschenturm und der vorhandenen Eiche wird die derzeit vorhandene Böschung abgetragen. Alle Einrichtungen werden möglichst parallel zur Fließrichtung der Pegnitz angeordnet, so dass es zu keinen Abflusshindernissen kommt.

Aufgrund der festen Einbauten mit Natursteinblöcken, Spiel- und sonstiger Ausstattung und der Baumpflanzung werden gemäß vorliegender Berechnung insgesamt ca. 45 m³ dem Retentionsraum entzogen, die aber durch die Beseitigung der Böschung mit ca. 30 m³ sowie durch eine geringfügige Geländevertiefung an der bereits bestehenden tiefsten Stelle des Geländes mit 20 m³ mehr als kompensiert werden. Eine genaue Berechnung der Veränderung des Retentionsraums bzw. der notwendigen Kompensationsmaßnahmen kann jedoch erst erfolgen, wenn die Einbauten tatsächlich vorhanden sind und die tatsächliche Größe aufgemessen werden können bzw. die Massen für Abfuhr und Einbau vorliegen.

 

Die maßgebliche Hochwasserquote des 100-jährigen Hochwassers liegt bei 285.60 m ü. NN, d.h. bei diesem Hochwasserereignis wird die gesamte Spielplatzfläche selbst am höchsten Punkt noch um 45 cm überflutet, beim zehn-jährigen Hochwasser mit einer Quote von 284.97 m ü. NN wird mit Ausnahme des höchsten Punkts des vorhandenen Spielplatzes die gesamte Fläche ebenfalls vollständig überflutet, ähnliches gilt im Wesentlichen auch für das fünf-jährige Hochwasserereignis (284.75 m ü. NN.).

 

Nachdem die bestehende Fläche weitgehend aus Rasenflächen und nur wenigen versiegelten oder halb-versiegelten Flächen besteht, wird durch die Verbreiterung des Grünanlagenweges, durch die wassergebundene Decke und die Fallschutzbeläge der Spieleinrichtungen die ökologische Wertigkeit der Fläche von derzeit 4.330 Wertepunkten auf 3.903 Wertepunkte um 427 Wertepunkte verringert. Durch die vorgesehenen Neupflanzungen mit insgesamt 35 Großbäumen und Heistern wird der ökologische Ausgleich erreicht und die Wertigkeit der Fläche bleibt erhalten (35 St. x 20 m² x 0,8 WP = 560 Wertepunkte)

 

 

5. Realisierung und Eigenleistung

Wesentlicher Grundgedanke des Konzepts des Stadtjugendrings war von Anfang an die Umsetzung der Maßnahme in Teilbereichen in Eigenleistung durch Ehrenamtliche, die vom Stadtjugendring organisiert und koordiniert werden. Die „Einsatz-Wochenenden“ stehen mit 13.-15. Juli, 20.-22. Juli und 27.-30. Juli 2012 im Groben bereits fest. Folgende Maßnahmen sind u.a. in Eigenleistung angedacht:

 

·           Rückbau des vorhandenen Spielplatzes

·           Abtrag der bewachsenen Bodendecke

·           Bodenaushub und Geländeprofilierung

·           Herstellen der Fallschutzbereiche aus Fallschutzkies

·           Lieferung der Natursteinblöcke für Klettergarten ggfs. Versetzung gem. statischem Nachweis

·           Herstellung des Bodenlabyrinths

·           Herstellen der wassergebundenen Decke und der befestigten Fläche der Tisch-Bank-Kombinationen

·           Versetzen der Kantensteine zur Einfassung der Kunststoffbeläge

·           Liefern und Aufstellen der Spieltische und dazugehörigen Sitzmöglichkeiten

·           Wiederherstellung der Rasenflächen (ohne Fertigstellungspflege)

 

Durch die Stadt Fürth müssen u.a. folgende Leistungen an Firmen vergeben werden:

 

·           Altlastenuntersuchung und Kampfmittelbeprobung

·           Sicherung des Geländes mit Bauzäunen

·           Baumschutz

·           Laden und Entsorgen des gelösten Bodens

·           Einbau von Spielgeräten

·           Einbau von Fallschutzflächen aus Kunststoff

·           Herstellung des verbreiterten Grünanlagenwegs

·           Ausgleichspflanzungen einschl. Fertigstellungspflege

 

Darüber hinaus müssen durch die Stadt Fürth – vertreten durch das Grünflächenamt – alle benötigten Materialien und ggfs. auch Maschinen geliefert werden und die örtliche Bauleitung für die Eigenleistungen vergeben werden. Inwieweit eine Fachfirma des Garten- und Landschaftsbau zur Unterstützung der Eigenleistung noch beauftragt werden muss, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

 

 

6. Kosten und Finanzierung

Unter Berücksichtigung der maximal möglichen Eigenleistungen, der sich hieraus ergebenden notwendigen Materiallieferung und der Leistungen, die zwingend ausgeschrieben und vergeben werden müssen, belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf insgesamt 167.000 EUR. (ohne interne Verrechnung der Planungsleistungen), im Einzelnen

 

·           Asphaltarbeiten zur Wegeverbreiterung (Bereich 0)                         30.000 EUR

·           Ökologische Ausgleichsmaßnahmen (Bereich 5)                                9.000 EUR

·           Materiallieferung für Eigenleistungen (Bereiche 1-3)        12.000 EUR

·           Entsorgung Aushubmaterial (Bereiche 1-3)                                         8.000 EUR

·           Zu vergebene Bauleistungen (Bereiche 1-3)                       53.000 EUR

·           Zu vergebene Baunebenleistungen (Bereiche 1-3)                              7.000 EUR

·           Nachrüstung Rutschenturm                                                   48.000 EUR

 

Die derzeit angedachten Eigenleistungen haben insgesamt einen Wert von ca. 64.000 EUR (brutto).

 

Ohne die Lieferung und Montage des Rutschenturms, der zu gegebener Zeit - z.B. durch weitere Spenden oder Sponsorengelder - nachgerüstet werden kann, belaufen sich die Kosten der Maßnahmen auf rund 120.000 EUR. Vom Stadtjugendring werden insgesamt 20.000 EUR in Aussicht gestellt, die ERGO Direkt Versicherung hat eine zweckgebundene Spende für die Herstellung des Mehrgenerationenspielplatz in Höhe von 50.000 EUR übergeben. Die fehlenden 50.000 EUR können aus dem Budget bzw. den Pauschalen des Grünflächenamts für Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, Sanierung von Wegen und Plätzen in Grünanlagen und Spielplatzunterhalt zur Verfügung gestellt werden, da eine Sanierung/Ersatzbeschaffung der Flächen sowieso notwendig ist.

 

 

7. Realisierung und Betrieb

Unter der Voraussetzung, dass die wasserrechtliche Genehmigung rechtzeitig vorliegt, kann die Maßnahme im Juli 2012 mit vorbereitenden Arbeiten in Fremdvergabe beginnen. Die Eigenleistungen durch Ehrenamtliche sind für die 28.-30. KW 2012 vorgesehen. Im Augst/September 2012 können dann im Anschluss die Leistungen durchgeführt werden, die in Fremdvergabe ausgeführt werden müssen. Die Pflanzarbeiten für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im Herbst 2012, die Fertigstellungspflege der Pflanzarbeiten dauert bis 30.06.2013 an. Benutzbar wird die gesamte Fläche wieder ab September/Oktober 2012 sein.

 

Die Unterhaltslast der neu gestalteten Spiel- und Freizeitfläche liegt wie bisher auch beim Grünflächenamt als Betreiber öffentlicher Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze. In die Unterhaltslast müssen keine neuen Flächen aufgenommen werden, der Aufwand für Pflege- und Unterhalt steigt jedoch aufgrund einer qualitativen und quantitativen Veränderung um ca. 2.000 EUR/Jahr. Aufgrund der Lage der Spielfläche im Überschwemmungsbereich und der regelmäßigen Überflutung der Fläche auch beim 5-jährigen und 10-jährigen Hochwasser ist der Pflege- und Kontrollaufwand z.B. aufgrund notwendiger zusätzlicher Reinigungen oder ggfs. Absperrung der Fläche bei Hochwasser deutlich höher als bei Spielflächen außerhalb von Überschwemmungsbereichen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

167.000 

 

nein

X

ja

2.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. siehe Anlage 5     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1         Lageplan M 1:1.000

Anlage 2         Bestandsplan (in Verkleinerung)

Anlage 3         Entwurfsplanung Grundriss (in Verkleinerung)

Anlage 4         Entwurfsplanung Schnitte (in Verkleinerung)

Anlage 5         Kostenberechnung (Zusammenstellung)