Betreff
Vorlage zum Antrag von Herrn Stadtrat Schönweiß, DIE LINKE, vom 08.04.2012 - Beilegen von Vergünstigungen der Behördern für die Bedürftigen
Vorlage
SzA/017/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag wird abgelehnt.


Die Empfänger/Innen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG etc. können zusätzlich zu ihren regulären Leistungen Vergünstigungen bzw. Sonderleistungen erhalten. Auf diese Leistungen haben sie entweder mit Leistungsbezug einen Anspruch oder sie können bei Bedarf gewährt werden. In der Regel können diese Leistungen nur auf Antrag gewährt werden. Insbesondere die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können nur individuell und nach Auftreten des tatsächlichen Bedarfs (z.B. Teilnahme am Mittagessen in Schule/Kita, Lernförderung, Teilnahme an Klassenfahrten, Inanspruchnahme von Leistungen wegen Teilnahme in Sportvereinen oder Musikunterricht) gewährt werden. Eine automatische Prüfung jeglichen möglichen Anspruchs ohne ausdrücklichen Antrag ist im Rahmen der regulären Sachbearbeitung weder möglich noch zulässig, zumal die Prüfung und Bewilligung verschiedener Leistungen nicht immer von einem Sachbearbeiter allein durchgeführt wird. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden beispielsweise von eigenen Sachbearbeitern geprüft und gewährt, bei Beziehern von Leistungen nach dem WoGG und AsylbLG sogar in unterschiedlichen Ämtern.

 

Da die Masse der Bewilligungsbescheide (insbesondere SGB II) über den zentralen Druck erfolgt, ist nicht einmal die individuelle Beigabe von Informationsblättern möglich, geschweige denn die Beilegung von Vergünstigungen.

 

Um jedoch dem Informations- und Beratungsbedürfnis der Leistungsempfänger gerecht zu werden, haben die Wohlfahrtsverbände der Stadt Fürth eine Informationsbroschüre entworfen, in der sie auf die hauptsächlichen Vergünstigungen und ihr Beratungsangebot hierzu hinweisen. Sobald diese Broschüre fertig gestellt ist, wird sie von den Sachbearbeitern mit den Leistungsanträgen ausgegeben werden. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: