Der Antrag wird abgelehnt.
Die Empfänger/Innen
von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG etc. können zusätzlich zu
ihren regulären Leistungen Vergünstigungen bzw. Sonderleistungen erhalten. Auf
diese Leistungen haben sie entweder mit Leistungsbezug einen Anspruch oder sie
können bei Bedarf gewährt werden. In der Regel können diese Leistungen nur auf
Antrag gewährt werden. Insbesondere die Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket können nur individuell und nach Auftreten des tatsächlichen
Bedarfs (z.B. Teilnahme am Mittagessen in Schule/Kita, Lernförderung, Teilnahme
an Klassenfahrten, Inanspruchnahme von Leistungen wegen Teilnahme in
Sportvereinen oder Musikunterricht) gewährt werden. Eine automatische Prüfung
jeglichen möglichen Anspruchs ohne ausdrücklichen Antrag ist im Rahmen der
regulären Sachbearbeitung weder möglich noch zulässig, zumal die Prüfung und
Bewilligung verschiedener Leistungen nicht immer von einem Sachbearbeiter
allein durchgeführt wird. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden
beispielsweise von eigenen Sachbearbeitern geprüft und gewährt, bei Beziehern
von Leistungen nach dem WoGG und AsylbLG sogar in unterschiedlichen Ämtern.
Da die Masse der
Bewilligungsbescheide (insbesondere SGB II) über den zentralen Druck erfolgt,
ist nicht einmal die individuelle Beigabe von Informationsblättern möglich,
geschweige denn die Beilegung von Vergünstigungen.
Um jedoch dem Informations- und Beratungsbedürfnis der Leistungsempfänger gerecht zu werden, haben die Wohlfahrtsverbände der Stadt Fürth eine Informationsbroschüre entworfen, in der sie auf die hauptsächlichen Vergünstigungen und ihr Beratungsangebot hierzu hinweisen. Sobald diese Broschüre fertig gestellt ist, wird sie von den Sachbearbeitern mit den Leistungsanträgen ausgegeben werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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