Der Stadtrat von Fürth schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung zum Erlass einer Resolution wegen der neonazistischen Eilversammlung vom 18.02.2012 an, mit folgender Maßgabe:
Die Stadt bekennt sich dazu, mit allen verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln Kundgebungen extremistischer verfassungsfeindlicher Gruppierungen zu verhindern, gegebenenfalls weitestgehend zu beschränken.
Referat III erhielt
in der Stadtratssitzung vom 28.03.2012 den anspruchsvollen Auftrag, eine unter
den Fraktionen abgestimmte, möglichst einheitliche, zumindest aber mit breiter
Mehrheit verabschiedungsfähige Resolution zu obigem Thema zu koordinieren.
- Ein Vorschlag für einen Resolutionstext,
wie in Anlage 1 vorgelegt, erging per Email an die Fraktionen von SPD,
CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Siegfried Tiefel (unabhängig), Heidi Lau
(Freie Wähler), Mohamed Younis (parteilos), Uli Schönweiß (Die Linke).
Die Kollegen Strattner (FDP) und Richter (Rep), konnten mangels
Email-Verbindung nicht informiert werden.
- Es kamen folgende Änderungsanträge
a)
von SPD:
Zu Spiegelstrich 2: Bekennt sich die Stadt dazu, mit allen
verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln Kundgebungen rechtsextremistischer und
verfassungsfeindlicher Gruppierungen zu
verhindern, gegebenenfalls weitestgehend zu beschränken.
(Alte Fassung: Zu beschränken, gegebenenfalls zu verhindern)
b)
von der
CSU:
Bekennt sich die Stadt dazu, mit allen verfassungsrechtlich zulässigen
Mitteln Kundgebungen verfassungsfeindliche rechts-
und linksextremistische Gruppierungen zu beschränken, gegebenenfalls zu
verhindern.
- Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung
von Koll. Tiefel und Younis.
- U. Schönweiß, Die Linke, übernahm einen
Vorschlag des „Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und gegen
Rassismus“, das sich gegen eine Resolution aussprach (Anlage 2).
Zusammenfassung:
Vorschlag eines
Kompromisses aus den Formulierungen von SPD und CSU:
Die Resolution der
Verwaltung bleibt unverändert mit Ausnahme Spiegelstrich 2.
Dieser lautet neu
wie folgt:
- bekennt sich die
Stadt dazu, mit allen verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln Kundgebungen extremistischer verfassungsfeindlicher
Gruppierungen zu verhindern, gegebenenfalls weitestgehend zu beschränken.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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