Betreff
Ausbau der Georg-Zorn-Straße
Vorlage
TfA/041/2012
Aktenzeichen
Ref. V/TfA/StrN
Art
Beschlussvorlage - SB

Der BWA nimmt Kenntnis von der Vorlage des TfA vom 09.05.2012 und stimmt dieser Feststellung zu.


Im Zuge des Wohnstraßenprogramm 1998 wurde der Ausbau der Georg-Zorn-Straße von der Hans-Vogel-Straße bis Frankenschnellweg A 73 durchgeführt. Aufgrund eingehender Anliegerbeschwerden hat der damalige OB mit Scheiben vom 06.10.1998 gegenüber einem Grundstückseigentümer mitgeteilt, dass der „Ausbau lediglich eine Teilbaumaßnahme darstellt, für die zunächst keine Erschließungsbeiträge erhoben werden und beabsichtigt ist, die restliche Teilstrecke bis zur Wendekehre in den nächsten Jahren auch herzustellen und dann die Gesamtstrecke gegenüber allen Anliegern abzurechnen“.

 

Nachdem die Georg-Zorn-Straße eine lange und schmale Straße ist, an der auch Gewerbebetriebe angesiedelt sind, wurde vom SpA eine Planung vorgestellt, die einen Ausbau bis Ende des Grundstückes Fl.Nr. 555 Gem. Poppenreuth vorgesehen hat. Weitere Ausbauabsichten wurden seitens der Stadt Fürth aufgegeben (BWA-Beschluss vom 01.10.2008).

 

Aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage der Stadt Fürth ist auch auf absehbare Zeit mit einem Ausbau des verbleibenden Abschnittes der Georg-Zorn-Straße nicht zu rechnen.

 

Der BWA-Beschluss vom 01.10.2008 ist dahin gehend zu revidieren, dass auf absehbare Zeit keine weiteren Ausbauabsichten bestehen und der Ausbau in den im beiliegenden Lageplan dargestellten Grenzen als abgeschlossen gilt, damit die Maßnahme gegenüber den Anliegern abgerechnet werden kann.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


BWA-Beschluss vom 01.10.2008

Lageplan