Der BWA nimmt Kenntnis von der Vorlage des TfA vom 09.05.2012 und stimmt dieser Feststellung zu.
Im Zuge des Wohnstraßenprogramm 1998 wurde der Ausbau der
Georg-Zorn-Straße von der Hans-Vogel-Straße bis Frankenschnellweg A 73
durchgeführt. Aufgrund eingehender Anliegerbeschwerden hat der damalige OB mit
Scheiben vom 06.10.1998 gegenüber einem Grundstückseigentümer mitgeteilt, dass
der „Ausbau lediglich eine Teilbaumaßnahme darstellt, für die zunächst keine
Erschließungsbeiträge erhoben werden und beabsichtigt ist, die restliche
Teilstrecke bis zur Wendekehre in den nächsten Jahren auch herzustellen und
dann die Gesamtstrecke gegenüber allen Anliegern abzurechnen“.
Nachdem die Georg-Zorn-Straße eine lange und schmale Straße ist, an der
auch Gewerbebetriebe angesiedelt sind, wurde vom SpA eine Planung vorgestellt,
die einen Ausbau bis Ende des Grundstückes Fl.Nr. 555 Gem. Poppenreuth
vorgesehen hat. Weitere Ausbauabsichten wurden seitens der Stadt Fürth
aufgegeben (BWA-Beschluss vom 01.10.2008).
Aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage der Stadt Fürth ist
auch auf absehbare Zeit mit einem Ausbau des verbleibenden Abschnittes der
Georg-Zorn-Straße nicht zu rechnen.
Der BWA-Beschluss vom 01.10.2008 ist dahin gehend zu revidieren, dass auf absehbare Zeit keine weiteren Ausbauabsichten bestehen und der Ausbau in den im beiliegenden Lageplan dargestellten Grenzen als abgeschlossen gilt, damit die Maßnahme gegenüber den Anliegern abgerechnet werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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BWA-Beschluss vom 01.10.2008
Lageplan