Betreff
Stellenplan Rf. III/ Umweltplanung, Abfallwirtschaft, Ordnungsamt - Zusammenlegung der Dienststellen Amt für Umweltplanung, Abfallwirtschaft und städtische Forste (Upl) und Ordnungsamt (OA) zu einem gem."Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz"
Vorlage
OrgA/007/2012
Art
Beschlussvorlage - AL
Referenzvorlage

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss und der Stadtrat beschließen:

 

1.    Die Auflösung von Upl und Schaffung eines eigenständigen Amtes für Abfallwirtschaft (Abf) im Referat III und die Transferierung von Aufgaben des technischen und planerischen Umweltschutzes sowie der städtischen Forste in das OA wird mit Wirkung zum 01.07.2012 beschlossen.

2.    Das OA erhält ab 01.07.2012 die Bezeichnung „Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz“.

3.    Die in Anlage 2.2 abgebildete neue Aufbauorganisation der OA-Abteilung „Umwelt und städt. Forste“ wird mit Wirkung zum 01.07.2012 beschlossen.

4.    Die in Anlage 2.3 abgebildete neue Aufbauorganisation von Abf wird mit Wirkung zum 01.07.2012 beschlossen.

5.    Die 0,5 (Teilzeit-)Stelle 15064 fällt zum 01.07.2012 weg; die 0,5 (Teilzeit-)Stelle 15063 wird ab 01.07.2012 in eine Vollzeit-Stelle umgewandelt.

6.    Ein Hälfteanteil der (Vollzeit-)Stelle 15060 wird in eine 0,5(Teilzeit-)Stelle, Fachkraft Naturschutz, VGr IVa/III; EGr 11 TVöD umgewandelt. Der andere Hälfteanteil wird in eine 0,5(Teilzeit-)Stelle 15070, Klimaschutz und Energiefragen, EG13 (wie bisher) umgewandelt; der kw-Vermerk entfällt.

7.    Die (Vollzeit-)Stelle 15065, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltpädagogik, wird in eine 0,5(Teilzeit-) Stelle umgewandelt.

8.    Die Leitung des Amtes für Abfallwirtschaft wird auf die Stelle Nr. 70300 übertragen; die Stelle wird in eine (Vollzeit-)Stelle umgewandelt.

9.    Für die stv. Leitung des Amtes für Abfallwirtschaft wird eine 0,5(Teilzeit-)Stelle 70310, VGr IVa/III, EG11 TVöD/ BGr A12 geschaffen.

10. Der fehlende Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 53.140 EUR muss vom Referat III (auch referatsübergreifend möglich) bis zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2013 eingebracht werden.

 


Rf. III legte mit der Vfg. vom 27.01.2012 eine Konzeption zur Umstrukturierung und Neuordnung der Aufgaben Umweltplanung und Abfallwirtschaft bei der Stadt Fürth vor (vgl. Anlagen 1.1 und Anlage 1.2).

 

Bereits am 28.07.2010 fasste der Stadtrat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2010/2013 (2. Stufe – lfd. Nr. 42) den Beschluss, dass durch Umstrukturierungen/Neuorganisation im Amt für Umweltplanung, Abfallwirtschaft und städt. Forste ab dem Haushaltsjahr 2013 dauerhaft 133.000 EUR eingespart werden sollen. Begründet und konkretisiert wurden diese Einsparungen durch die Zusammenführung des technischen und des planerischen Umweltschutzes sowie dem Wegfall der (Vollzeit-)Stelle 15059, Amtsleitung, EG 15 und einer Stelle in EG 05.

 

In diesem Zusammenhang wurden noch weitere Beschlüsse im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefasst. Diese sind:

 

StR-Beschluss

TOP

Beschluss

24.11.2010

HH-Konsolidierung 2010-2013 (4. Stufe) - Nr. 35

Ref. III/Upl/ Wegfall 0,5 Stelle

23.11.2011

Aufgabenkritik 2011

Ref. III/Upl/ Einsparung einer Stelle; dies soll durch Beibehaltung von Pflichtaufgaben und Reduzierung von umweltplanerischen Aufgaben erreicht werden

 

Die nunmehr vorgelegte Neukonzeption beinhaltet im Wesentlichen drei Kernpunkte:

 

1)    Das Amt für Umweltweltplanung, Abfallwirtschaft und städtische Forste (Upl) wird aufgelöst.

2)    Die Aufgaben der Abfallwirtschaft werden in einem eigenen Amt durchgeführt.

3)    Die Aufgaben des technischen und planerischen Umweltschutzes sowie der städtischen Forste werden in das Ordnungsamt (OA) integriert.

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und der vorgenommenen Aufgabenkritik fallen mit der vorgelegten Neukonzeption folgende Aufgaben ersatzlos weg:

 

-       Planung und Umsetzung kommunaler Projekte,

-       Beratungen in Umweltfragen,

-       Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie

-       Vertretung der Stadt bei Gremien.

 

Gleichzeitig werden die Aufgaben der Umwelt-Öffentlichkeitsarbeit und Umweltpädagogik sowie die Interessenvertretungen der Stadt nur mehr in reduziertem Umfang wahrgenommen werden können. Dafür können durch den Wegfall des kw-Vermerkes bei der Stelle 15060 die Aufgaben „Energiewandel und Klimaschutz“ weiter bearbeitet werden.

 

Die Aufgaben des "Solarbeauftragten der Stadt Fürth" werden – auf zwei Jahre befristet – vom bisherigen Projektbeauftragten mit geringfügiger Beschäftigung weiter bearbeitet.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     s. Anlage 2.1

 

nein

 

ja

      s. Anlage 2.1

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1.1 – Rf. III-Vorlage vom 27.01.2012

Anlage 1.2 -  Upl-Vorlage vom 20.01.2012

Anlage 2.1 -  OrgA-Stellungnahme mit stellenplanmäßigen und finanziellen Auswirkungen

Anlage 2.2 -  Organigramm/ OA/ Abteilung Umwelt und städtische Forste

Anlage 2.3 -  Organigramm/ Amt für Abfallwirtschaft

Anlage 2.4 -   stv. Amtsleitung - Stellenbewertung