1. Für den Bereich
der Grundstücke Flur Nr. 204, 203 und 203/2 Gem. Sack an der Industriestraße
wird die Einleitung das Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 451
Industriestraße beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist der Anlage 2 zu entnehmen.
2. Zielsetzung des Bebauungsplanes soll die Festsetzung eines Gewerbegebietes
und die Klärung der Lage der Umgehungsstraße Bislohe / Steinach sein.
3 Da der Geltungsbereich derzeit noch nicht ausreichend erschlossen ist und
ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind, ist zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag mit den
Grundstückseigentümern abzuschließen.
4. Das Bebauungsplanverfahren ist erst nach einer verbindlichen
Erklärung zur Kostenübernahme und zur Verfügbarkeit der Grundstücke
durchzuführen.
Der Stadt Fürth
liegt derzeit für ein Areal an der Industriestraße (Grundstücke Flur Nr. 204,
203 und 203/2 Gem. Sack) eine Anfrage zur Errichtung eines Postverteilzentrums
vor.
Diese Grundstücke sind im Flächennutzungsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche
dargestellt und werden im südwestlichen Bereich von der im FNP zur Entlastung
der Gründlacher Str. ausgewiesenen Trasse der geplanten Umgehungsstraße
zwischen Bislohe und Steinach durchschnitten (s.A). Die im FNP dargestellte
Hochspannungsleitung, die den Geltungsbereich quert wurde abgebaut. Die
Freileitung an der Industriestraße ist noch vorhanden. Ein Bebauungsplan für
diesen Bereich liegt nicht vor; derzeit liegen die Grundstücke im Außenbereich.
Um hier eine planungsrechtliche Grundlage für eine rechtlich gesicherte
Bebauung zu schaffen, ist es notwendig einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Festsetzung eines
Gewerbegebietes und die Klärung der Lage der Umgehungsstraße sein.
Nachdem der Geltungsbereich derzeit noch nicht ausreichend erschlossen ist und
ggf. weitere Maßnahmen zur Baurechtsschaffung notwendig werden, soll zu dem
Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern
abgeschlossen werden.
Dieser soll die Erschließung sicherstellen sowie sonstige Maßnahmen wie z. B.
den naturschutzrechtlichen Ausgleich und die damit verbundenen Kosten durch die
Grundstückseigentümer regeln.
Auch die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ggf. weiter erforderlich
werdenden Gutachten und die daraus resultierenden Maßnahmen sind durch die
Grundstückseigentümer zu finanzieren.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes müssen voraussichtlich
folgende Aspekte gutachterlich geklärt und in das Verfahren eingestellt werden:
- Der Immissionsschutz,
- die Verträglichkeit der zusätzlichen Verkehrsbelastung,
- die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe und deren Ausgleich (ökologische Ausgleichsbilanzierung und Nachweis entsprechender Ausgleichsflächen),
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
- Klärung der Möglichkeit einer Regenwasserversickerung
auf Grundlage der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung, da das
Niederschlagswasser des Geltungsbereiches nicht der Kanalisation zugeführt
werden kann,
- die Frage einer möglichen Altlastengefährdung.
Ein entsprechender Einleitungsbeschluss soll nun gefasst
werden.
Unter Berücksichtigung der mit dem Verfahren verbundenen Maßnahmen und Kosten
kann das Bebauungsplanverfahren jedoch erst nach einer verbindlichen Erklärung
zur Kostenübernahme und zur Verfügbarkeit der Grundstücke weiter betrieben
werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Füth
Anlage 2 Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss