Betreff
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 451 Industriestr.
Vorlage
SpA/079/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Für den Bereich der Grundstücke Flur Nr. 204, 203 und 203/2 Gem. Sack an der Industriestraße wird die Einleitung das Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 451 Industriestraße beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist der Anlage 2 zu entnehmen.
2. Zielsetzung des Bebauungsplanes soll die Festsetzung eines Gewerbegebietes und die Klärung der Lage der Umgehungsstraße Bislohe / Steinach sein.
3 Da der Geltungsbereich derzeit noch nicht ausreichend erschlossen ist und ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind, ist zum Bebauungsplan  ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.
4.
Das Bebauungsplanverfahren ist erst nach einer verbindlichen Erklärung zur Kostenübernahme und zur Verfügbarkeit der Grundstücke durchzuführen.


Der Stadt Fürth liegt derzeit für ein Areal an der Industriestraße (Grundstücke Flur Nr. 204, 203 und 203/2 Gem. Sack) eine Anfrage zur Errichtung eines Postverteilzentrums vor.
Diese Grundstücke sind im Flächennutzungsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche dargestellt und werden im südwestlichen Bereich von der im FNP zur Entlastung der Gründlacher Str. ausgewiesenen Trasse der geplanten Umgehungsstraße zwischen Bislohe und Steinach durchschnitten (s.A). Die im FNP dargestellte Hochspannungsleitung, die den Geltungsbereich quert wurde abgebaut. Die Freileitung an der Industriestraße ist noch vorhanden. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich liegt nicht vor; derzeit liegen die Grundstücke im Außenbereich.
Um hier eine planungsrechtliche Grundlage für eine rechtlich gesicherte Bebauung zu schaffen, ist es notwendig einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Festsetzung eines Gewerbegebietes und die Klärung der Lage der Umgehungsstraße sein.
Nachdem der Geltungsbereich derzeit noch nicht ausreichend erschlossen ist und ggf. weitere Maßnahmen zur Baurechtsschaffung notwendig werden, soll zu dem Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen werden.
Dieser soll die Erschließung sicherstellen sowie sonstige Maßnahmen wie z. B. den naturschutzrechtlichen Ausgleich und die damit verbundenen Kosten durch die Grundstückseigentümer regeln.
Auch die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ggf. weiter erforderlich werdenden Gutachten und die daraus resultierenden Maßnahmen sind durch die Grundstückseigentümer zu finanzieren.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
müssen voraussichtlich folgende Aspekte gutachterlich geklärt und in das Verfahren eingestellt werden:

  • Der Immissionsschutz,
  • die Verträglichkeit der zusätzlichen Verkehrsbelastung,
  • die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe und deren Ausgleich (ökologische Ausgleichsbilanzierung und Nachweis entsprechender Ausgleichsflächen),
  • die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
  • Klärung der Möglichkeit einer Regenwasserversickerung auf Grundlage der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung, da das Niederschlagswasser des Geltungsbereiches nicht der Kanalisation zugeführt werden kann,
  • die Frage einer möglichen Altlastengefährdung.

 

 

Ein entsprechender Einleitungsbeschluss soll nun gefasst werden.
Unter Berücksichtigung der mit dem Verfahren verbundenen Maßnahmen und Kosten kann das Bebauungsplanverfahren jedoch erst nach einer verbindlichen Erklärung zur Kostenübernahme und zur Verfügbarkeit der Grundstücke weiter betrieben werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Füth

Anlage 2 Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss