Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport stimmt der Einleitung des beabsichtigten Genehmigungsverfahrens durch das Staatliche Schulamt bei der Regierung von Mittelfranken zu.
Die vorläufige durch das Staatliche Schulamt erlassene
Sprengelaufteilung für die Jahre 2010/2011 und 2011/2012 hat sich in der Praxis
bewährt. Die Schulleitungen haben sich für eine dauerhafte Änderung
ausgesprochen.
Da nun die vorläufige Genehmigung zum Schuljahr 2012/2013 ausläuft, ist
es notwendig, die bisherige Regelung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens bei
der Regierung von Mittelfranken in eine dauerhafte Genehmigung umzuwandeln.
Der Gemeinsame Elternbeirat wurde von uns mit Schreiben vom 02.03.2012 bereits in Kenntnis gesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Rechtsverordnung
1 Sprengelplan