Der Stadtrat beschließt die Gründung eines Kuratoriums für die Stiftung „Sonne für Fürth“ nach den Maßgaben der Satzungen der Stiftung „Sonne für Fürth“ und der übergeordneten Stiftung „Sonne für Deutschland“.
Als Kuratoriumsmitglieder werden bestellt: Herr Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung, Frau Dr. Stefanie Ammon (Rf. II), Herr Christoph Maier (Rf. III), Herr Joachim Krauße (Rf. V) sowie Herr Hans Wölfel (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Fürth).
Die Stadt Fürth
errichtete mit Stadtratsbeschluss vom 30.09.2009 sowie der Unterzeichnung der
Stiftungssatzung vom 19.10.2009 im Rahmen der Stiftung „Sonne für Deutschland“
eine eigene Namensstiftung „Sonne für Fürth“.
Die Stiftung
realisiert in Kooperation mit privaten Partnern (früher RegionalKonzept GmbH,
jetzt Fa. Stiftungsidee) den Bau und den Betrieb von Photovoltaikanlagen im
Fürther Stadtgebiet, deren Ertragsüberschüsse der Stadt zu Gute kommen.
Verwaltet wird die rechtlich nicht selbständige Stiftung von der DT
Stiftungstreuhand in Fürth.
Die Stiftung wird
zwar repräsentativ durch den Oberbürgermeister vertreten, tatsächliche
Einflussnahme auf sie ist jedoch nur innerhalb der Aufgaben eines
Stiftungs-Kuratoriums gegeben, welches beispielsweise über die Verwendung der
Überschüsse entscheidet und die Verwaltung kontrolliert. In Hinblick auf die
kommunalen Zwecke der Stiftung ist eine solche Einflussnahme nicht nur
sinnvoll, sondern auch ausdrücklich zu empfehlen.
Zur Gründung des
Gremiums und zur Bestellung der Mitglieder ist der Stadtrat der Stadt Fürth
zuständig. Dies gilt auch für zukünftige Neubestellungen von Mitgliedern. Die
Kämmerei schlägt vor, das Kuratorium deckungsgleich mit dem der Stiftung
„Baukultur und Denkmalpflege“ zu besetzen, um so Synergieeffekte kreieren zu
können (gemeinsame Sitzungen, versammelte Expertise). Als Mitglieder sind
insoweit vorgeschlagen:
-
Herr
Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung (als Kuratoriums-Vorsitzender),
-
Frau Dr.
Stefanie Ammon (Leitung Rf. II),
-
Herr
Christoph Maier (Leitung Rf. III),
-
Herr
Joachim Krauße (Leitung Rf. V),
-
Herr
Hans Wölfel (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Fürth).
Die genauen Aufgaben des Kuratoriums ergeben sich aus den §§ 7 und 8 der Satzung der Stiftung „Sonne für Deutschland“ i. V. m. § 2 Nr. 2 der Satzung der Stiftung „Sonne für Fürth“ (jew. Anlage).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stiftungssatzung „Sonne für Fürth“, Stiftungssatzung „Sonne für Deutschland“