Betreff
Bewerbung Fürths um den Titel "Fairtrade-Stadt"
Vorlage
BMPA/031/2012
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Fürth an der europaweiten Kampagne "Fairtrade Towns" beteiligt und sich um den Titel "Fairtrade-Stadt" bewirbt.


Begründung:

 

Mit der Bewerbung um die Auszeichnung als "Fairtrade-Stadt" bestätigt die Stadt Fürth ihr Engagement für Fairen Handel und damit für eine gerechte und nachhaltige Welt.

 

Die Kampagne "Fairtrade Towns" – gestartet im Jahr 2000 in Großbritannien - ist eine weltweit erfolgreiche Aktion. Aktuell gibt es über 850 "Fairtrade-Kommunen" weltweit in 22 Ländern; in Deutschland sind es mittlerweile rund 80 anerkannte Städte, darunter beispielsweise auch Nürnberg, Würzburg und Augsburg.

 

In Fürth hat das Engagement für fairen Handel bereits sein vielen Jahren ein gutes Fundament: Mit dem Eine-Welt-Laden in der Königstraße verfügt die Stadt  über einen der ältesten Weltläden Bayerns, er konnte 2011 sein 30-jähriges Bestehen feiern.

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende fünf Kriterien sind notwendig, um den Titel "Fairtrade-Stadt" zu erhalten:

 

1.    Beschluss des Stadtrates und die Bereitschaft, bei allen Sitzungen des Stadtrates sowie im Büro des Oberbürgermeisters "Fairtrade-Kaffee" sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel zu verwenden.

 

2.    Einrichtung einer Steuerungsgruppe.

 

3.    Appell an Einzelhandel und Gastronomie, jeweils mindestens zwei Produkte aus fairem Handel zu verwenden.

 

4.    In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen, Kirchen werden Produkte aus fairem Handel verwendet und Bildungsarbeit zum Thema durchgeführt.

 

5.    Durch Medien- und Öffentlichkeitsarbeit werden alle Aktivitäten auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt" bekannt gemacht.

 

 

Die Voraussetzungen zur Verleihung des Titels erfüllt die Kleeblattstadt bereits wie folgt:

 

-      Der Stadtrat trinkt bei allen Ratssitzungen fair gehandelten Kaffee, das Direktorium verwendet im OB-Büro ebenfalls fair gehandelten Kaffee.

 

-      Es gibt bereits eine den Mindestanforderungen entsprechende Anzahl an Einzelhandelsgeschäften (mindestens 22) sowie die Mindestzahlen an Kirchengemeinden (mindestens zwei), Schulen (mindestens zwei) und Vereinen (mindestens zwei), die fair gehandelte Produkte anbieten und Bildungsaktivitäten zum fairen Handel durchführen. Eine Übersicht muss noch erstellt werden.

 

Noch nicht erreicht sind die Verwendung mindestens eines weiteren fair gehandelten Produkts im Bereich Stadtrat bzw. Direktorium sowie die Mindestanforderung bei der Gastronomie.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Es wird eine lokale Steuerungsgruppe aus Stadtverwaltung, Stadtratsmitgliedern und Institutionen eingesetzt, die die noch fehlenden Voraussetzungen einfordert, die notwendigen Aktivitäten koordiniert und weitere Aktivitäten entwickelt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: