Vorlage
OA/024/2012
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt vom Sachvortrag des Referenten Kenntnis und nimmt insbesondere Kenntnis davon, dass die Schlachthof-Betriebs-GmbH ihr Ziel, die Fleischhygieneüberwachung auf ein beliehenes Unternehmen zu übertragen (Durchführung der Privatisierung) nicht mehr weiter verfolgen möchte.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss ermächtigt die Verwaltung, zur rechtskonformen Optimierung der Fleischhygieneüberwachung  sowie der betrieblichen Abläufe im Fürther Schlachthof ein Gutachten einer noch auszuwählenden Institution einzuholen.

 

Für die Finanzierung des Gutachtens werden Mittel aus dem für die Schlachthofbetriebs GmbH zur Verfügung gestellten Investitionszuschuss (Haushaltsplan 2012) zur Verfügung gestellt.

 


Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Fürther Stadtrat in zwei Schritten die Fleischhygienegebühren angehoben, so dass für 2012 voraussichtlich mit einem ausgeglichenen Einnahmen-/Ausgabenhaushalt zu rechnen ist.

 

Aufgrund der Gebührenerhöhung erwog die Schlachthof-Betriebs-GmbH, der Stadt vorzuschlagen, künftig die Fleischhygieneüberwachung, die derzeit im Ordnungsamt angesiedelt ist,  nicht mehr von städtischen Kräften vornehmen zu lassen, sondern sich eines sogenannten „beliehenen Unternehmers“ zu bedienen. Die Unternehmerin, eine gemeinnützige GmbH, unterbreitete in der ersten Hälfte des Jahres 2012 in mehreren Gesprächsrunden ihre Vorstellungen, konnte jedoch letztendlich das Fleischhygienepersonal der Stadt, auf deren Mitarbeit sie zwingend angewiesen wäre, nicht überzeugen. Darüber hinaus begegneten ihre Vorstellungen auch den fachlichen Bedenken der Fürther Amtstierärzte.

 

Nach einiger Diskussion beschloss die Schlachthof-Betriebs-GmbH gegenüber der Stadt ihren Wunsch auf Beleihung nicht mehr weiter zu verfolgen.

 

In diesem Zusammenhang fand am 18.06.2012 eine Besprechung zwischen Schlachthof-Betriebs-GmbH, deren Anwälten und dem Referat III statt. Ziel der Schlachthof-Betriebs-GmbH ist es, einen zukunftsfähigen Schlachthof bei weitgehender Gebührenstabilität zu erreichen.

Ziel der Stadt Fürth ist eine sowohl fachlich und rechtlich ordnungsgemäße als auch  kostendeckende  Fleischhygieneüberwachung, die nicht mehr von städtischen Subventionen abhängig ist.

 

Im Ergebnis kamen beide Seiten überein, die Betriebsabläufe im Schlachthof und die die Fleischhygieneüberwachung der Stadt einer Begutachtung zu unterziehen.

Auf Vorschlag der Schlachthof-Betriebs-GmbH könnte als Gutachter hierfür u.a. die Tierärztliche Hochschule Hannover in Betracht kommen.

 

Der Gutachtensauftrag soll lauten: Möglichkeiten einer rechtskonformen Optimierung der Fleischuntersuchung am Fürther Schlachthof unter Berücksichtigung verbesserter/veränderter Betriebsabläufe im Schlachthof selbst.

 

Der Stadtrat hat in den Etatberatungen 2011 der Schlachthof-Betriebs-GmbH einen einmaligen Investitionszuschuss zur Dachsanierung in Höhe von 15.000 € zur Verfügung gestellt. Die Schlachthof-Betriebs-GmbH schlägt vor,  dass die Stadt als Auftragsgeberin des Gutachtens dieses dann aus diesem zugesagten Zuschuss bezahlen möge.

 

Die Verwaltung empfiehlt, diesem Vorgehen zuzustimmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

5.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: