Betreff
Krippenplätze - Schaffung von 36 Krippenplätzen durch das Evang. Siedlungswerk (ESW) in der Albrecht-Dürer-Str. 2, 90768 Fürth
Vorlage
JgA/044/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 36 Krippenplätzen in der Albrecht-Dürer-Str. 2 unter der Trägerschaft der Diakonie Neuendettelsau genehmigt. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass das ESW den Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abstimmt und zur Sicherstellung der Plätze (Zweckbindung) die Diakonie Neuendettelsau als Träger einen mindestens 25 Jahre umfassenden Mietvertrag abschließt. Die Miete soll sozialverträglich sein.

 


Der Sachverhalt wurde im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 20.06.2012 vorberaten.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 13.04.2011 wurde die Betreuungsquote für Kinder von 0 – 3 Jahren auf 35 % festgesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es weiterer Krippenplätze.

 

Das ESW plant deshalb 36 Krippenplätze in der Albrecht-Dürer-Str. 2. Die Trägerschaft wird die Diakonie Neuendettelsau übernehmen, nachdem die zuerst angefragte Evang. Kirchenge- meinde St. Martin abgesagt hat.

Die Gesamtkosten beziffert das ESW auf 961.875 €.

 

Die max. zuwendungsfähigen Kosten betragen 1´157.976 €. Die zuwendungsfähigen Kosten ermitteln sich aus den Kostengruppen 300, 400, 500 und 700 (12% aus 300, 400, 500) und beziffern sich auf 821.520 €. Der staatliche Anteil mit 71,4% wären 586.565 €. Der städtische Anteil 117.480 €. Für die Ausstattung der Krippe kommen pauschal 45.000 € hinzu. Werden voll vom Staat getragen.

 

In der MIP 2012/2013 sind für die Maßnahme Albrecht-Dürer-Str. Mittel eingeplant; jedoch nur für 12 Plätze

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

749.045     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

bei Hst. 4644.9880 1/3 aus 749

aus 749.045 €

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Staatlicher Ersatz 586.565 €

                                                    Staatliche Pauschale 45.000 €

 


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