Die Übertragung von reinen Straßenentwässerungskanälen wird
per 01.01.2013 von
StEF an die Stadt mit den Buchwerten zum 31.12.2012 in Höhe von Euro
1.378.873,55 rückabgewickelt. Die von der Stadt an die StEF in der
Vergangenheit bezahlten Beiträge für Straßenentwässerungskanäle werden mit dem
Buchwert zum 31.12.2011 in Höhe von Euro 2.158.491,00 in diesem Haushaltsjahr,
bald möglichst, rückabgewickelt.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat im Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2004 – 2008 unter den TZ`s 27 und 29 festgestellt, dass zum einen „… die von der Stadt über Erschließungsbeiträge vereinnahmten Straßenentwässerungs-anteile unzutreffend gebührenmindernd berücksichtigt wurden…“ zum anderen „… hat die Stadt aus dem Hoheitshaushalt zu hohe Straßenentwässerungsanteile an den StEF entrichtet. …“.
Darauf hin wurden weitere Gespräche mit Herrn Mühlfeld vom BKPV geführt um Lösungsmöglichkeiten zu finden. Bei diesen Gesprächen ist vom BKPV darauf hingewiesen worden, dass die Kanäle die rein der Straßenentwässerung dienen, zu 100% dem Kostenblock des Straßenentwässerungsanteils zuzurechnen sind und keinesfalls dem Gebührenzahler angelastet werden dürfen. Für die Jahre ab 2009 wurde dieser Tatsache im Rahmen der jährlichen Nachkalkulation Rechnung getragen und die jeweils korrekten Aufwendungen und auch die Erträge aus anteiliger Auflösung der Beiträge abgerechnet.
Um zu einer „sortenreinen“ Trennung zwischen StEF- und Stadteigentum zu kommen wurde in diversen Besprechungen mit Ref. II, KÄM, Ref. V, TfA Einigkeit dahingehend erzielt, die im Jahr 2005 erfolgte Übertragung hinsichtlich der betroffenen Straßenentwässerungskanäle rückabzuwickeln. Im Gegenzug sind auch die in der Vergangenheit von der Stadt an die StEF bezahlten Beiträge rückabzuwickeln.
Anzusetzen sind hier die jeweiligen Restbuchwerte zum Zeitpunkt der Rückübertragung.
Die Rückabwicklung erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt werden die Restbuchwerte der Beitragsanteile mit einem Betrag in Höhe von Euro 2.158.491,-- (Stand 31.12.2011) von der StEF an die Stadt zurückgeführt. Im zweiten Schritt werden die Straßenentwässerungskanäle zum Stichtag 01.01.2013 von StEF an die Stadt zurück übertragen. Die Restbuchwerte (Stand 31.12.2012) betragen Euro 1.378.873,55.
Es handelt sich hierbei gem. § 6 Abs. 1 Nrn. 8 + 9 BS-StEF um einen Vorgang, welcher durch den Stadtrat zu genehmigen ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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