Betreff
Stellenplan Rf. III/SVA/VÜD Personalbedarf für den Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
Vorlage
OrgA/010/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

1.      Im Bereich SVA/VÜD werden zur Überwachung des ruhenden Verkehrs vier (Vollzeit-) Stellen „Zuarb. Außendienst VÜD, VGr VIII,1b2VII / EGr 3 TVöD“ neu geschaffen; die Stellen erhalten einen kw-Vermerk zum 30.06.2014.

 

2.      Die Funktionsbezeichnung und Bewertung der Stellen 33025 und 33027, bisher jeweils „Zuarb. Außen-/Vollzugsdienst, VGr VII,1b6VIb,1b / EGr 5 TVöD, Tz 0,50“ wird in „Zuarb. Außendienst VÜD, VGr VIII,1b2VII / EGr 3 TVöD, Tz 0,50“ geändert.

 


Mit Verfügung vom 04.04.2012 beantragt das SVA zur Bewältigung der Überwachungsleistungen vier weitere Außendienstkräfte und begründet dies mit der verstärkten Ausweisung von Bewohnerparkgebieten im Stadtgebiet und dem damit verbundenen kontinuierlichen Bedarf an zusätzliche Überwachungsleistungen (vgl. Anlage 1).

 

Derzeitige Situation

Im Stellenplan des SVA sind derzeit für den Außendienst des Sachgebiets „Verkehrsüberwachung, Vollzugsdienst“ insgesamt 11,00 Stellen/VZÄ ausgewiesen:

  • 7,0 Stellen für den  VÜD-Außendienst (VÜD) sowie
  • 4,0 Stellen im Vollzugsdienst (VZD).

 

Die Tätigkeiten des VZD wurden bereits ab Mitte 2011 grundsätzlich ausgesetzt und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.11.2011 letztendlich für drei Jahre auch so beschlossen; tatsächlich wird er aber punktuell bei akuten Problemen noch aktiviert (z.B. Stadtpark, Südstadtpark, versch. Brennpunkte im Stadtgebiet). Für den Rest der Arbeitszeit werden die Mitarbeiter/innen des VZD bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt; betroffen sind hiervon die (Vollzeit-)Stellen 33023, 33028 und 33029.

 

Die beiden (Teilzeit-)-Stellen 33025 und 33027 werden bereits seit geraumer Zeit dem VÜD zugeordnet.

 

Hinweis:

Insofern bedarf der Stellenplan einer Anpassung auf die tatsächlichen Verhältnisse, in Bezug auf  Funktionsbezeichnung und Wertigkeit der Stellen (vgl. u.a. Beschlussempfehlung Nr. 2).

 

Beantragt werden nunmehr vier zusätzliche Außendienstkräfte, hauptsächlich begründet mit der stetigen Erweiterung der Anwohnerparkgebiete.

 

 

Stellungnahme OrgA

 

Allgemeines

Die Verkehrsüberwachung ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe, wird aber von der Polizei im Rahmen ihrer Prioritätensetzung nur nachrangig wahrgenommen. Für Kommunen mit Parkproblemen ist die polizeiliche Kontrolle nicht ausreichend, so dass diesen vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich beim Bayerischen Staatsministerium des Innern die Zuständigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs übertragen zu lassen. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Fürth mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.1985 und dem daraufhin gestellten Antrag Gebrauch gemacht. Mit Wirkung vom 01.04.1986 wurde der Stadt Fürth die entsprechende Zuständigkeit übertragen.

 

Zielrichtung kommunalen Verkehrsüberwachung

Der kommunalen Verkehrsüberwachung kommt in erster Linie eine Ordnungsfunktion zu. So sollen Verstöße des ruhenden Verkehrs, insbesondere verbotswidriges Verhalten in Halteverbots- und  Kurzparkzonen, Parken auf Gehwegen und Behindertenparkplätzen usw., geahndet werden.

 

Eine weitere Aufgabe ergibt sich aus der Überwachung der Einhaltung von Verstößen in Bewohnerparkgebieten. So wurden in den letzten Jahren im Fürther Stadtgebiet 17 Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Nach SVA-Informationen ist aktuell die Erweiterung des Bewohnerparkgebietes C02 (Karolinenstr./ Fichtenstr.) in der Planung; mittelfristig wird der Bereich bis hin zur Flössaustraße ausgewiesen werden.

 

Es ist naheliegend, dass eine Ausweisung von Bewohnerparkgebieten nur dann Sinn macht, wenn ein entsprechender Überwachungsdruck dafür sorgt, dass den Anwohnern auch Parkplätze zur Verfügung stehen und die Plätze nicht von Unberechtigten belegt werden. Nur unter dieser Voraussetzung sind die Anwohner gewillt, kostenpflichtige Parkberechtigungen (30,60 EUR/ jährlich als Festgebühr) von der Stadt zu erwerben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die beantragten vier (Vollzeit-)Stellen würden einen Erhöhung der Personalkostenbudgets um 193.000 EUR/ jährlich bedeuten. Dem liegt folgende Kostenberechnung zugrunde:

 

Kosten einer Stelle im Außendienst VÜD, Vollzeit, EGr 3

 

   Personalkosten                                                                   38.600 €

+ Sachkosten     (10% auf Brutto-Persko)                              3.860 €

+ Gemeinkosten (15% auf Brutto-Persko)                             5.790 €

= Gesamtkosten einer Stelle                                                 48.250 €

 

(diese Berechnung speziell für Außendienstkräfte wurde in Abstimmung mit Käm vorgenommen)

 

 

Selbst wenn die Ordnungsfunktion des VÜD absolut im Vordergrund stehen muss, so gilt es mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation der Stadt die Wirtschaftlichkeit und die Kostendeckung des VÜD näher zu betrachten.

 

So wurden im Jahr 2011 von VÜD im Bereich des ruhenden Verkehrs 55.070 Verwarnungen mit einem Einnahmevolumen von 661.835 EUR generiert. Bereinigt um ungültige Verwarnungen, vereinnahmte Bußgelder und Halterhaftungsgelder ergeben sich (tatsächliche) Einnahmen von ca. 743.000 EUR (vgl. auch Anlage 2).

Diese Einnahmesituation lässt den Schluss zu, dass selbst unter Berücksichtigung der erhöhten Personalkosten der Mitarbeiter/innen des VZD, das Ziel einer kostendeckenden Ausübung des VÜD sogar übererfüllt (also mehr als 100%) wird.

 

Es stellt sich die Frage, ob diese Zielerreichung auch mit den zusätzlich beantragten vier Außendienst-Stellen erreicht werden kann.

 

Legt man als Vergleichswerte die Erhebungszahlen des „Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (KVÜ)“ zu Grunde, so ergibt sich, dass die Einnahmesituation des Fürther VÜD durchaus mit dem Einsatz von mehr Personal noch zu verbessern ist.

Ein Vergleich mit der Erlanger Situation (Parkraumsituation, Einwohnerzahl u.ä.) lässt diesen Schluss zu (vgl. ebenfalls Anlage 2).

 

Stellenwertigkeit und Befristung

Vom Organisationsamt wurden die Außendienststellen des VÜD bei der letzten Wertigkeitsüberprüfung mit VGr VIII2VII bewertet; dies entspricht im neuen TVöD der EGr 3. Diese Stellenbewertung gilt bis heute und wird durch die Ausweisung einschlägiger Stellen mit VGr VIII2VII / EGr 3 TVöD beim Zweckverband KVÜ, der Stadt Augsburg und der Stadt Würzburg bestätigt.

In den ersten vier Monaten (Praktikum, Ausbildung) wird den neuen Kräften eine Vergütung nach EG02 TVöD gewährt; dies entspricht auch der Praxis beim Zweckverband KVÜ.

 

Aufgrund der zeitlich befristeten Aussetzung des VZD und einer gewissen Unsicherheit bei der zukünftigen Entwicklung der Verwarnungszahlen im ruhenden Verkehr, gilt es als sachgerecht, bei den neu zuschaffenden Stellen einen „kw-Vermerk“ (bis 30.06.2014) i.S. eines Überprüfungsvermerks anzubringen

 

 

Zusammenfassung und Beschlussempfehlung

 

Vor dem Hintergrund der

 

-       Verbesserung der Ordnungsfunktion des VÜD für den ruhenden Verkehr und Erhöhung der Überwachungsintensität,

-       Intensivierung der Überwachungsdichte in den Bewohnerparkgebieten der Innenstadt, der Hardhöhe, dem Klinikum sowie der Südstadt, insbesondere auch deren geplanter Ausweitung,

-       zu erwartenden Mehreinnahmen (auch nach Abzug aller Mehrkosten) sowie

-       Vergleichssituation und den Erfahrungswerten mit dem Zweckverband KVÜ

 

ergeht o.g. Beschlussempfehlung.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

193.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Kostendeckung durch zusätzliche Einnahmen bei den Verwarnungsgebühren;

erwarteter Kostendeckungsgrad > 100%

 

 

 


Anlage 1 - SVA-Verfügung vom 04.04.2012

Anlage 2 - Einnahmebetrachtungen VÜD