Auf der Freiheit werden durch Komprimieren des Wochenmarkts, gemäß dem Vorschlag des LA, ab 01.01.2013 zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen. Während der Bauphase des Einkaufsschwerpunktes in der Rudolf-Breitscheid-Straße werden die Parkgebühren im Kerninnenstadtbereich von 1,50 € auf 1 € pro Stunde reduziert und die gebührenpflichtigen Parkzeiten auf Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr beschränkt.
Mit Schreiben vom 14.04.2012 stellte die
CSU-Stadtratsfraktion den Antrag zur kostenlosen Nutzung der Parkplätze in der Innenstadt
mittels Parkscheibenregelung während der Baustellenphase „Neue Mitte“. Im WGA
am 07.05.2012 gab die Innenstadtbeauftragte für den Einzelhandel einen
Überblick über mögliche Maßnahmen zur Unterstützung des Einzelhandels in der
Innenstadt und deren finanzielle Auswirkungen (siehe Anlage). Der TOP wurde zur
Beratung in die einzelnen Fraktionen verwiesen.
Nachdem MIB derzeit erste Baumaßnahmen ab Mitte
Oktober 2012 plant, ist es erforderlich, über die endgültigen Varianten der
Unterstützung zu entscheiden. Auf die beigefügte Präsentation darf
grundsätzlich verwiesen werden. Nach Diskussion mit verschiedenen
Einzelhändlern und Handelsgremien wird aus der Sicht der Verwaltung folgendes
empfohlen:
1. Schaffung zusätzlicher
Parkmöglichkeiten auf der Freiheit
Durch eine komprimierte Aufstellung des Wochenmarkts
auf der Freiheit können zu den bestehenden ca. 65 Parkplätzen noch 50
zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Der Aufwand ist relativ gering,
lediglich die bisher bestehenden Pfosten müssen versetzt werden. Hierdurch
können auch Mehreinnahmen erzielt werden. Die umliegenden Einzelhändler würden
dies sehr begrüßen, zumal die Vielzahl der Veranstaltungen und die damit
verbundene Einschränkung der Parkmöglichkeiten zu teilweise erheblichen
Umsatzeinbußen führen.
2. Herabsetzung der Parkgebühren von 1,50 € auf 1 €
pro Stunde während der Bauphase
Die Höhe der Parkgebühren wird von Kunden immer
wieder ins Gespräch gebracht. Eine Reduzierung könnte den Handel unterstützen
und öffentlichkeitswirksam beworben werden. Die Einnahmeverluste würden ca.
8.000 €/Monat betragen. Inwieweit die Reduzierung ein verstärktes Parkaufkommen
durch günstigere Parkgebühren bewirkt, ist dabei finanziell noch nicht
berücksichtigt.
3. Reduzierung der gebührenpflichtigen Parkzeiten
Vor allem die großen Einzelhändler haben sich dafür
stark gemacht, die gebührenpflichtigen Parkzeiten in der Kerninnenstadt auf
Mo-Fr von 8- 18 Uhr (jetzt – 20 Uhr) und Sa von 8 – 12 Uhr (jetzt bis 14 Uhr)
zurückzufahren. Die Kundenfrequenz in den Abendstunden sowie auch am Samstag
sei rückläufig. Viele Kunden, auch Theaterbesucher, hätten diese kostenfreien
Zeiten zu Einkäufen genutzt. Die Einnahmeverluste können nur prozentual
geschätzt werden und würden ca. 4360 €/Monat betragen.
Darüber hinaus sollen weitere baustellenbegleitende
Werbemaßnahmen, wie zu Zeiten des Fußgängerzonenumbaus, zur Stärkung des Einzelhandels
durchgeführt werden, sind jedoch in Art und Umfang stark budgetabhängig.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
150.000 € |
|
nein |
X |
ja |
ca.150.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Präsentationsunterlagen WGA vom 07.05.2012
Antrag der CSU-Fraktion vom 14.04.2012
Vorschlag LA/MVS zur Komprimierung Wochenmarkt