Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Projektes KinoPlex Fürth zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung entsprechend nachgewiesen ist, die Verhandlungen mit Hr. Ach über den Abschluss eines Kaufvertrages mit Bauverpflichtung und Rückfallanspruch im Falle der Nichtrealisierung abschließend zu verhandeln.
1. Im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen
Einkaufsschwerpunktes in der Rudolf-Breitscheid-Str. wurde das in die Jahre
gekommene City Kino (794 Sitzplätze) geschlossen, da das Gebäude im Zuge der
geplanten Baumaßnahmen abgebrochen werden soll. Damit sind im gesamten
Stadtgebiet nur noch das Babylon (kleines Programmkino, 2 Säle mit insgesamt
139 Sitzplätzen) und der Ufer-Palast (1 Saal mit 55 Sitzplätzen) in Betrieb.
2. Im Hinblick auf diese unzufriedenstellende Situation wurde deshalb seitens
des Wirtschaftsreferates die Realisierung eines Kinostandortes in der Fürther
Innenstadt geprüft. Hierzu wurde von RA Wolfgang Paetsch, einem einschlägigen
Sachverständigen, eine entsprechende Bedarfsanalyse erarbeitet. Das Gutachten
kommt zum Schluss, dass das Stadtgebiet gute Vorsetzungen für die
Ansiedlung/Realisierung eines Kinos bietet. Als Voraussetzungen werden neben 6
Kinosälen mit wenigstens 800 Sitzplätzen zusätzlich eine attraktive
Kinogastronomie genannt. Nähere Einzelheiten können der Anlage entnommen
werden.
3. Aus hiesiger Sicht bieten die ehem. Bahnflächen entlang der Gebhardtstr. die
einmalige Chance einen funktionierenden Kinostandort zu realisieren. Der
Standort besticht aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage (Bahnhof, U-Bahn,
Individualverkehr) und unmittelbare Anbindung an die Innenstadt. Der
Individualverkehr kann über eine Kooperation mit dem unmittelbar gegenüberliegenden Parkhaus im
ehem. MARKTKAUF-Gebäude abgewickelt werden. Die entsprechenden Gespräche mit
Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und der Fa. TREVERIA Asset Management (MARKTKAUF)
stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist vorgesehen, den erforderlichen
Stellplatznachweis im benachbarten MARKTKAUF-Parkhaus zu führen. Die für den
ersten Bauabschnitt benötigten Stellplätze (ca. 120 Stück) werden für diese
Zweckbestimmung auf den Namen der Stadt Fürth entsprechend dinglich gesichert
und aus dem Kontingent, der bereits in den 80ger Jahren mit
Städtebauförderungsmitteln geförderten öffentlichen Stellplätze angerechnet.
Die diesbzgl. Abstimmung mit der Reg. v. Mfr. ist noch im Gange.
4. Zur Sicherung der Zweckbestimmung (Kino) ist geplant, dass das Grundstück
(Teilfläche: ca. 3.700 m²) von der Stadt Fürth vom Bundeseisenbahnvermögen
erworben wird und danach mit Hr. Ach ein Kaufvertrag mit Bauverpflichtung (6
Monate) und Rückfallanspruch im Falle der Nichtrealisierung abgeschlossen wird.
Der Erwerb soll erfolgen, nachdem das Grundstück gem. § 23 AEG freigestellt
worden ist (Entwidmung). Der entsprechende Antrag beim Eisenbahnbundesamt wurde
bereits gestellt. Die Freistellung soll bis ca. Anf. September abgeschlossen
sein.
5. Hr. Ach hat zwischenzeitlich die Kinoplanungen weiter konkretisiert. Diese
soll vom Architekturbüro Achatz (München) im Rahmen der Stadtratssitzung im
Detail vorgestellt werden. In Abstimmung mit den Revitalisierungsmaßnahmen der
Fa. TREVERIA für das ehem. MARKTKAUF-Gebäude ist die Realisierung des Kinos für
Herbst 2013 geplant.
6. Die Finanzierung der Maßnahme soll in Abstimmung mit der FLESSABANK Fürth
über die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich (NL Landshut) erfolgen. Die
Finanzierungsbestätigung lag bei Erstellung der Vorlage noch nicht vor, soll
aber bis zur StR-Sitzung nachgereicht werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bedarfsanalyse (Auszug)