Betreff
Ehem. Bahnflächen in der Gebhardtstr., Realisierung eines Kinostandortes
Vorlage
StE/014/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Einkaufsschwerpunktes in der Rudolf-Breitscheid-Str. wurde das in die Jahre gekommene City Kino (794 Sitzplätze) geschlossen, da das Gebäude im Zuge der geplanten Baumaßnahmen abgebrochen werden soll. Damit sind im gesamten Stadtgebiet nur noch das Babylon (kleines Programmkino, 2 Säle mit insgesamt 139 Sitzplätzen) und der Ufer-Palast (1 Saal mit 55 Sitzplätzen) in Betrieb.


2. Im Hinblick auf diese unzufriedenstellende Situation wurde deshalb seitens des Wirtschaftsreferates die Realisierung eines Kinostandortes in der Fürther Innenstadt geprüft. Hierzu wurde von RA Wolfgang Paetsch, einem einschlägigen Sachverständigen, eine entsprechende Bedarfsanalyse erarbeitet. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das Stadtgebiet gute Vorsetzungen für die Ansiedlung/Realisierung eines Kinos bietet. Als Voraussetzungen werden neben 6 Kinosälen mit wenigstens 800 Sitzplätzen zusätzlich eine attraktive Kinogastronomie genannt. Nähere Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.


3. Aus hiesiger Sicht bieten die ehem. Bahnflächen entlang der Gebhardtstr. die einmalige Chance einen funktionierenden Kinostandort zu realisieren. Der Standort besticht aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage (Bahnhof, U-Bahn, Individualverkehr) und unmittelbare Anbindung an die Innenstadt. Der Individualverkehr kann über eine Kooperation mit dem  unmittelbar gegenüberliegenden Parkhaus im ehem. MARKTKAUF-Gebäude abgewickelt werden. Die entsprechenden Gespräche mit Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und der Fa. TREVERIA Asset Management (MARKTKAUF) stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist vorgesehen, den erforderlichen Stellplatznachweis im benachbarten MARKTKAUF-Parkhaus zu führen. Die für den ersten Bauabschnitt benötigten Stellplätze (ca. 120 Stück) werden für diese Zweckbestimmung auf den Namen der Stadt Fürth entsprechend dinglich gesichert und aus dem Kontingent, der bereits in den 80ger Jahren mit Städtebauförderungsmitteln geförderten öffentlichen Stellplätze angerechnet. Die diesbzgl. Abstimmung mit der Reg. v. Mfr. ist noch im Gange.


4. Zur Sicherung der Zweckbestimmung (Kino) ist geplant, dass das Grundstück (Teilfläche: ca. 3.700 m²) von der Stadt Fürth vom Bundeseisenbahnvermögen erworben wird und danach mit Hr. Ach ein Kaufvertrag mit Bauverpflichtung (6 Monate) und Rückfallanspruch im Falle der Nichtrealisierung abgeschlossen wird. Der Erwerb soll erfolgen, nachdem das Grundstück gem. § 23 AEG freigestellt worden ist (Entwidmung). Der entsprechende Antrag beim Eisenbahnbundesamt wurde bereits gestellt. Die Freistellung soll bis ca. Anf. September abgeschlossen sein.   

5. Hr. Ach hat zwischenzeitlich die Kinoplanungen weiter konkretisiert. Diese soll vom Architekturbüro Achatz (München) im Rahmen der Stadtratssitzung im Detail vorgestellt werden. In Abstimmung mit den Revitalisierungsmaßnahmen der Fa. TREVERIA für das ehem. MARKTKAUF-Gebäude ist die Realisierung des Kinos für Herbst 2013 geplant. 

6. Die Finanzierung der Maßnahme soll in Abstimmung mit der FLESSABANK Fürth über die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich (NL Landshut) erfolgen. Die Finanzierungsbestätigung lag bei Erstellung der Vorlage noch nicht vor, soll aber bis zur StR-Sitzung nachgereicht werden.
 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bedarfsanalyse (Auszug)