Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung gemäß der
vom Baureferat vorgelegten Entwurfsplanung zur Herstellung eines Skaterparks auf dem
Gelände der Bezirkssportanlage.
1. Anlass
Die Stadt Fürth
beabsichtigt – da durch Dritte erhebliche Finanzmittel in Aussicht gestellt
sind – die Errichtung eines Skater-Parks, der sich von den bisherigen
Skate-Anlagen mit asphaltierter Fahrfläche und darauf montierten
Skate-Elementen deutlich unterscheiden soll. Hierzu wurde eine Reihe von
Standorten in Innenstadt-Randlage untersucht und hinsichtlich der
unterschiedlichen Kriterien geprüft. Insbesondere aus wasser- und
naturschutzrechtlicher Sicht wurden die Standorte im Landschaftsschutzgebiet
bzw. im Überschwemmungsbereich nicht weiter verfolgt.
Der Skater-Park soll
im Bereich der Bezirkssportanlage am Schießanger in der nördlichen Ecke der
Anlage errichtet werden. Die Fläche liegt außerhalb des
Landschaftsschutzgebiets und außerhalb des Überschwemmungsbereichs von Pegnitz
und Rednitz. Der Abstand zur Wohnbebauung wird als ausreichend eingestuft, um
einen Betrieb außerhalb der Ruhezeiten zu ermöglichen. Die Erschließung über
den Friedhofsweg über den Gehweg entlang der Jedermann-Sportfelder ist
gesichert.
Das Grünflächenamt
als künftiger Betreiber der öffentlicher Anlage wurde mit den Planungs- und
Bauherrenleistungen beauftragt, die konzeptionelle Planung der Anlage wurde
Herrn Sebastian Fischer in seiner Eigenschaft als lokaler Skate-Experte
übertragen.
2. Bestand
Die ca. 1.100 m²
große Bearbeitungsfläche, auf der der Skate-Park errichtet werden soll, liegt
zu 70% innerhalb des umzäunten Geländes der Bezirkssportanlage. Die im Rahmen
der Sanierung der Bezirkssportanlage im September 2000 errichtete und mit
FAG-Mitteln geförderte Kugelstoß-Übungsanlage muss rückgebaut werden. Derzeit
wird geprüft, an welcher Stelle und mit welchem Ausbaustandard eine
Kugelstoß-Übungsanlage auf der Bezirkssportanlage wieder errichtet werden kann.
Im Bereich der
Baumaßnahme ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der der
Baumschutzverordnung der Stadt Fürth unterliegt. Für die notwendige Rodung von
insgesamt 15 Bäumen wurde der Antrag auf Rodungserlaubnis bereits beim
Ordnungsamt gestellt. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme können
zehn Großbäume als Ersatz gepflanzt werden, die restliche Ersatzpflanzung ist
an anderer Stelle im Stadtgebiet vorzunehmen.
Zwischen den
umgebenden Geh- und Radwegen und der Einzäunung der Bezirkssportanlage ist ein
2,50 bis 3,00 m breiter dichter Gehölzstreifen vorhanden, von welchem ca. 200
m² wegen der Baumaßnahme entfernt werden müssen, nach Beendigung der
Baumaßnahme aber wieder hergestellt werden.
In der
trapezförmigen Spitze ist ein kleiner Platz mit zwei Bänken vorhanden, der
wenig Aufenthaltsqualität zeigt und ersatzlos entfallen muss. Im Süden der
geplanten Anlage verläuft die 400-m-Bahn der Bezirkssportanlage, von der ein
Abstand von 2,50 m grundsätzlich eingehalten wird.
Im Friedhofsweg
verläuft eine Entwässerungsleitung der Stadtentwässerung Fürth für Regenwasser,
die geringfügig überbaut wird. Dies ist nach Aussage der StEF grundsätzlich
kein Problem, da sich die Leitung in einem guten Zustand befindet und die
Mindestdeckung gegeben ist.
3. Entwurf
Der Skater-Park mit
einer Fahrfläche von ca. 900 m² wird trapezförmig zwischen der 400-m-Bahn und
den umgebenden Geh- und Radwegen errichtet. Zur 400-m-Bahn und zu den
umgebenden Wegen verbleibt ein Abstand von 2,50-3,00 m.
Die gesamte Anlage
wird in drei Ebenen mit Höhenunterschieden von jeweils 60 cm errichtet und mit
den im Entwurfsplan dargestellten Skate-Elementen gemäß dem Konzept von
Sebastian Fischer ausgestattet. Gegenüber der 400-m-Bahn wird die Ebene 2 durch
den Einbau einer Winkelstützmauer aus dem im August 2012 zu erfolgenden Rückbau
der Tribüne um 50 cm angehoben. Von den umgebenden Geh- und Radwegen sind
insgesamt zwei Zugänge und eine Pflegezufahrt möglich. Die Anlage wird
vollständig in – teilweise eingefärbten – Beton mit einer Fahrfläche aus
flügelgeglätteten Ortbeton errichtet. Die Bauweise entspricht dem derzeitigen
üblichen Standard für solche hochwertigen Skater-Parks (z. B. Nürnberg
Burggraben, Langenzenn, Crailsheim).
Die gesamte Anlage
wird gegenüber der Bezirkssportanlage neu eingefriedet, so dass die Sportanlage
selbst wieder über eine geschlossene Einzäunung verfügt. Der Skater-Park wird
nicht eingefriedet, sondern lediglich gegenüber dem öffentlichen Raum dicht
bepflanzt.
4.
Entwurfsinstruktion
Im
Entwurfsinstruktionsverfahren äußerten sich die beteiligten Dienststellen zur
vorgelegten Entwurfsplanung, ohne grundsätzliche Vorbehalte oder Einwendungen.
Die Hinweise der an der Entwurfsinstruktion beteiligten Dienststellen werden
beachtet.
Das Ordnungsamt
weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Einhaltung der Nutzungszeiten über
reine Beschilderung als nicht ausreichend angesehen wird. Eine komplette
Einfriedung der Anlage mit Schließdienst ist seitens des Baureferats nicht
vorgesehen.
5. Zeitplan
Sofern die
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, kann die Angebotsaufforderung im
September erfolgen und die Maßnahme im Oktober 2012 beginnen und im November
2012 abgeschlossen sein.
Seitens des
Grünflächenamts ist vorgesehen, die Maßnahme in drei Abschnitte aufzuteilen:
• Los 1 „Freimachen des Geländes“ mit
Rodungs-, Abbruch- und Erdarbeiten, Auftragnehmer Fachfirma des Garten- und
Landschaftsbaus, angedachter Ausführungstermin 01.10.2012 – 12.10.2012
• Los 2 „Errichtung des Skater-Parks“
mit Skate-Elementen und Fahrfläche, Auftragnehmer Fachfirmen für Skate-Anlagen,
angedachter Ausführungstermin 15.10.2012 – 16.11.2012
• Los 3 „Wiederherstellung des Geländes“
mit Belags-, Einfriedungs- und Pflanzarbeiten, Auftragnehmer Fachfirma des
Garten- und Landschaftsbau, angedachter Ausführungstermin 19.11.2012-30.11.2012
6. Kosten und
Finanzierung
Für die
Gesamtmaßnahme stehen nach heutigem Kenntnisstand Stiftungsmittel in Höhe von
250.000 EUR zur Verfügung, zum einen 200.000 EUR aus einer Stiftung Dritter,
zum anderen 50.000 EUR aus der städtischen Humbser-Stiftung.
Die Gesamtkosten
wurden mit insgesamt 250.000 EUR berechnet, davon entfallen auf
• Los 1 „Freimachen des Geländes“ 21.000
EUR
• Los 2 „Errichtung des Skater-Parks“
202.000 EUR
• Los 3 „Wiederherstellung des Geländes“
22.000 EUR
• Baunebenkosten (extern) 5.000 EUR
Die Planungskosten
des Grünflächenamts mit insgesamt rd. 26.000 EUR, die nach bisheriger Regelung
grundsätzlich intern verrechnet werden müssen, sind nicht in der
Kostenberechnung enthalten.
Für die
Kostenberechnung des eigentlichen Skater-Parks (Los 2) liegen lediglich
Erfahrungswerte ähnlicher Bauvorhaben anderer Kommunen vor. Der
durchschnittliche Quadratmeterpreis läge demnach bei mindestens 200,00
EUR/netto pro Quadratmeter. In der vorliegenden Kostenberechnung liegt der
durchschnittliche Quadratmeterpreis mit 188 EUR noch geringfügig darunter, ansonsten
wären aber die festgelegten Gesamtkosten nicht einzuhalten gewesen.
Die jährlichen zusätzlichen Folgelasten liegen bei ca. 5.000 EUR. Der Mehraufwand im jährlichen Unterhalt gründet sich im Wesentlichen auf die zusätzlichen Kontroll- und Reinigungsgänge.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
250.000 € |
|
nein |
X |
ja |
5.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
siehe Anlage 5 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein, Deckungsvorschlag: Drittfinanzierung aus Stiftungsgeldern |
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Anlage
1 Lageplan M 1:1.000
Anlage
2 Bestandsplan (in
Verkleinerung)
Anlage
3 Entwurfsplanung Grundriss
(in Verkleinerung)
Anlage
4 Kostenberechnung