Betreff
Skaterpark Bezirkssportanlage, hier: Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
GrfA/005/2012
Aktenzeichen
1130-419
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung gemäß der

vom Baureferat vorgelegten Entwurfsplanung zur Herstellung eines Skaterparks auf dem

Gelände der Bezirkssportanlage.


1. Anlass

Die Stadt Fürth beabsichtigt – da durch Dritte erhebliche Finanzmittel in Aussicht gestellt sind – die Errichtung eines Skater-Parks, der sich von den bisherigen Skate-Anlagen mit asphaltierter Fahrfläche und darauf montierten Skate-Elementen deutlich unterscheiden soll. Hierzu wurde eine Reihe von Standorten in Innenstadt-Randlage untersucht und hinsichtlich der unterschiedlichen Kriterien geprüft. Insbesondere aus wasser- und naturschutzrechtlicher Sicht wurden die Standorte im Landschaftsschutzgebiet bzw. im Überschwemmungsbereich nicht weiter verfolgt.

 

Der Skater-Park soll im Bereich der Bezirkssportanlage am Schießanger in der nördlichen Ecke der Anlage errichtet werden. Die Fläche liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebiets und außerhalb des Überschwemmungsbereichs von Pegnitz und Rednitz. Der Abstand zur Wohnbebauung wird als ausreichend eingestuft, um einen Betrieb außerhalb der Ruhezeiten zu ermöglichen. Die Erschließung über den Friedhofsweg über den Gehweg entlang der Jedermann-Sportfelder ist gesichert.

 

Das Grünflächenamt als künftiger Betreiber der öffentlicher Anlage wurde mit den Planungs- und Bauherrenleistungen beauftragt, die konzeptionelle Planung der Anlage wurde Herrn Sebastian Fischer in seiner Eigenschaft als lokaler Skate-Experte übertragen.

 

 

2. Bestand

Die ca. 1.100 m² große Bearbeitungsfläche, auf der der Skate-Park errichtet werden soll, liegt zu 70% innerhalb des umzäunten Geländes der Bezirkssportanlage. Die im Rahmen der Sanierung der Bezirkssportanlage im September 2000 errichtete und mit FAG-Mitteln geförderte Kugelstoß-Übungsanlage muss rückgebaut werden. Derzeit wird geprüft, an welcher Stelle und mit welchem Ausbaustandard eine Kugelstoß-Übungsanlage auf der Bezirkssportanlage wieder errichtet werden kann.

 

Im Bereich der Baumaßnahme ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der der Baumschutzverordnung der Stadt Fürth unterliegt. Für die notwendige Rodung von insgesamt 15 Bäumen wurde der Antrag auf Rodungserlaubnis bereits beim Ordnungsamt gestellt. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme können zehn Großbäume als Ersatz gepflanzt werden, die restliche Ersatzpflanzung ist an anderer Stelle im Stadtgebiet vorzunehmen.

 

Zwischen den umgebenden Geh- und Radwegen und der Einzäunung der Bezirkssportanlage ist ein 2,50 bis 3,00 m breiter dichter Gehölzstreifen vorhanden, von welchem ca. 200 m² wegen der Baumaßnahme entfernt werden müssen, nach Beendigung der Baumaßnahme aber wieder hergestellt werden.

 

In der trapezförmigen Spitze ist ein kleiner Platz mit zwei Bänken vorhanden, der wenig Aufenthaltsqualität zeigt und ersatzlos entfallen muss. Im Süden der geplanten Anlage verläuft die 400-m-Bahn der Bezirkssportanlage, von der ein Abstand von 2,50 m grundsätzlich eingehalten wird.

 

Im Friedhofsweg verläuft eine Entwässerungsleitung der Stadtentwässerung Fürth für Regenwasser, die geringfügig überbaut wird. Dies ist nach Aussage der StEF grundsätzlich kein Problem, da sich die Leitung in einem guten Zustand befindet und die Mindestdeckung gegeben ist.

 

3. Entwurf

Der Skater-Park mit einer Fahrfläche von ca. 900 m² wird trapezförmig zwischen der 400-m-Bahn und den umgebenden Geh- und Radwegen errichtet. Zur 400-m-Bahn und zu den umgebenden Wegen verbleibt ein Abstand von 2,50-3,00 m.

 

Die gesamte Anlage wird in drei Ebenen mit Höhenunterschieden von jeweils 60 cm errichtet und mit den im Entwurfsplan dargestellten Skate-Elementen gemäß dem Konzept von Sebastian Fischer ausgestattet. Gegenüber der 400-m-Bahn wird die Ebene 2 durch den Einbau einer Winkelstützmauer aus dem im August 2012 zu erfolgenden Rückbau der Tribüne um 50 cm angehoben. Von den umgebenden Geh- und Radwegen sind insgesamt zwei Zugänge und eine Pflegezufahrt möglich. Die Anlage wird vollständig in – teilweise eingefärbten – Beton mit einer Fahrfläche aus flügelgeglätteten Ortbeton errichtet. Die Bauweise entspricht dem derzeitigen üblichen Standard für solche hochwertigen Skater-Parks (z. B. Nürnberg Burggraben, Langenzenn, Crailsheim).

 

Die gesamte Anlage wird gegenüber der Bezirkssportanlage neu eingefriedet, so dass die Sportanlage selbst wieder über eine geschlossene Einzäunung verfügt. Der Skater-Park wird nicht eingefriedet, sondern lediglich gegenüber dem öffentlichen Raum dicht bepflanzt.

 

4. Entwurfsinstruktion

Im Entwurfsinstruktionsverfahren äußerten sich die beteiligten Dienststellen zur vorgelegten Entwurfsplanung, ohne grundsätzliche Vorbehalte oder Einwendungen. Die Hinweise der an der Entwurfsinstruktion beteiligten Dienststellen werden beachtet.

 

Das Ordnungsamt weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Einhaltung der Nutzungszeiten über reine Beschilderung als nicht ausreichend angesehen wird. Eine komplette Einfriedung der Anlage mit Schließdienst ist seitens des Baureferats nicht vorgesehen.

 

5. Zeitplan

Sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, kann die Angebotsaufforderung im September erfolgen und die Maßnahme im Oktober 2012 beginnen und im November 2012 abgeschlossen sein.

 

Seitens des Grünflächenamts ist vorgesehen, die Maßnahme in drei Abschnitte aufzuteilen:

 

          Los 1 „Freimachen des Geländes“ mit Rodungs-, Abbruch- und Erdarbeiten, Auftragnehmer Fachfirma des Garten- und Landschaftsbaus, angedachter Ausführungstermin 01.10.2012 – 12.10.2012

          Los 2 „Errichtung des Skater-Parks“ mit Skate-Elementen und Fahrfläche, Auftragnehmer Fachfirmen für Skate-Anlagen, angedachter Ausführungstermin 15.10.2012 – 16.11.2012

          Los 3 „Wiederherstellung des Geländes“ mit Belags-, Einfriedungs- und Pflanzarbeiten, Auftragnehmer Fachfirma des Garten- und Landschaftsbau, angedachter Ausführungstermin 19.11.2012-30.11.2012

 

6. Kosten und Finanzierung

Für die Gesamtmaßnahme stehen nach heutigem Kenntnisstand Stiftungsmittel in Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung, zum einen 200.000 EUR aus einer Stiftung Dritter, zum anderen 50.000 EUR aus der städtischen Humbser-Stiftung.

 

Die Gesamtkosten wurden mit insgesamt 250.000 EUR berechnet, davon entfallen auf

 

          Los 1 „Freimachen des Geländes“ 21.000 EUR

          Los 2 „Errichtung des Skater-Parks“ 202.000 EUR

          Los 3 „Wiederherstellung des Geländes“ 22.000 EUR

          Baunebenkosten (extern) 5.000 EUR

 

Die Planungskosten des Grünflächenamts mit insgesamt rd. 26.000 EUR, die nach bisheriger Regelung grundsätzlich intern verrechnet werden müssen, sind nicht in der Kostenberechnung enthalten.

 

Für die Kostenberechnung des eigentlichen Skater-Parks (Los 2) liegen lediglich Erfahrungswerte ähnlicher Bauvorhaben anderer Kommunen vor. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis läge demnach bei mindestens 200,00 EUR/netto pro Quadratmeter. In der vorliegenden Kostenberechnung liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis mit 188 EUR noch geringfügig darunter, ansonsten wären aber die festgelegten Gesamtkosten nicht einzuhalten gewesen.

 

Die jährlichen zusätzlichen Folgelasten liegen bei ca. 5.000 EUR. Der Mehraufwand im jährlichen Unterhalt gründet sich im Wesentlichen auf die zusätzlichen Kontroll- und Reinigungsgänge.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     250.000 €

 

nein

X

ja

5.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. siehe Anlage 5

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Drittfinanzierung aus Stiftungsgeldern

 

 


Anlage 1            Lageplan M 1:1.000

Anlage 2            Bestandsplan (in Verkleinerung)

Anlage 3            Entwurfsplanung Grundriss (in Verkleinerung)

Anlage 4            Kostenberechnung