Betreff
"König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung": Haushaltssatzung 2012
Vorlage
Käm/034/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung der von der Stadt Fürth verwalteten rechtsfähigen „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“ für das Jahr 2012. Der Finanzplanung wird zugestimmt.


Mit Beschluss vom 22.03.2012 hat der Stiftungsausschuss der König-Ludwig-Stiftung den beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 beschlossen.

Nach einer Feststellung des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes handelt es sich bei der „KLS“ faktisch nicht um eine kommunal verwaltete Stiftung. Somit wäre eigentlich der Stadtrat hier kein Stiftungsorgan und müsste eigentlich auch nicht über eine Haushaltssatzung beschließen. Auf Grund dieser Tatsache wurden auch die Wirtschaftspläne der letzten beiden Jahre bereits nicht mehr im Stadtrat beschlossen, sondern durch den Stiftungsausschuss als beschließendem Organ der „KLS“. Nachdem die Stiftung jedoch laut der aktuell noch gültigen Stiftungssatzung vom Stadtrat zu verwalten ist, ist es der Stiftungsgeschäftsführung derzeit nicht möglich, die im Finanzplan vorgesehenen Kredite für Modernisierungsmaßnahmen aufzunehmen, da das geldgebende Kreditinstitut (Sparkasse) nach den dort geltenden Richtlinien gezwungen ist, als Begutachtungsmaßstab nicht die faktische, tatsächliche Lage heranzuziehen, sondern die gültige Stiftungssatzung.

 

Die betreffende Satzung befindet sich derzeit in Überarbeitung, um sie an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Nach der mittlerweile seit vielen Jahren praktizierten Verfahrensweise arbeitet der Stiftungsausschuss als Stiftungsorgan mit dem vom Stadtrat bestellten Stiftungsvorstand zusammen. Zur Bearbeitung des Stiftungs-Kerngeschäfts besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der wbg. Diese Aufteilung ermöglicht erst die umfassende Erfüllung des Stiftungszwecks „sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Dementsprechend wird die Stiftungssatzung dahingehend verbessert werden, dass diese Konstellation auch so dort vorgesehen wird. Der dominierende Einfluss des Stadtrates soll im Übrigen dabei erhalten werden (beispielsweise über die Besetzung des Stiftungsrates bzw. Stiftungsausschusses).

 

Der Wirtschaftsplan der Stiftung sieht für das Jahr 2012 einen Jahresüberschuss in Höhe von 386.243,39 € vor. Die Erträge sind hauptsächlich von Umsatzerlösen aus Vermietungen dominiert, die Aufwendungen von Hausbewirtschaftungskosten und Abschreibungen. Im Finanzplan sind Kreditaufnahmen in Höhe von fast zwei Millionen € vorgesehen. Diese werden für Modernisierungsmaßnahmen benötigt, die die Substanz des Stiftungsvermögens sichern sollen. Details zu den geplanten Maßnahmen und genaue Daten und Zahlen können den beigefügten Übersichten des Wirtschaftsplans entnommen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 („König-Ludwig-Stiftung“)