Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung der von der Stadt Fürth verwalteten rechtsfähigen „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“ für das Jahr 2012. Der Finanzplanung wird zugestimmt.
Mit Beschluss vom
22.03.2012 hat der Stiftungsausschuss der König-Ludwig-Stiftung den beigefügten
Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 beschlossen.
Nach einer
Feststellung des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes handelt es sich bei der
„KLS“ faktisch nicht um eine kommunal verwaltete Stiftung. Somit wäre
eigentlich der Stadtrat hier kein Stiftungsorgan und müsste eigentlich auch
nicht über eine Haushaltssatzung beschließen. Auf Grund dieser Tatsache wurden
auch die Wirtschaftspläne der letzten beiden Jahre bereits nicht mehr im
Stadtrat beschlossen, sondern durch den Stiftungsausschuss als beschließendem
Organ der „KLS“. Nachdem die Stiftung jedoch laut der aktuell noch gültigen
Stiftungssatzung vom Stadtrat zu verwalten ist, ist es der
Stiftungsgeschäftsführung derzeit nicht möglich, die im Finanzplan vorgesehenen
Kredite für Modernisierungsmaßnahmen aufzunehmen, da das geldgebende
Kreditinstitut (Sparkasse) nach den dort geltenden Richtlinien gezwungen ist,
als Begutachtungsmaßstab nicht die faktische, tatsächliche Lage heranzuziehen,
sondern die gültige Stiftungssatzung.
Die betreffende
Satzung befindet sich derzeit in Überarbeitung, um sie an die tatsächlichen
Gegebenheiten anzupassen. Nach der mittlerweile seit vielen Jahren
praktizierten Verfahrensweise arbeitet der Stiftungsausschuss als
Stiftungsorgan mit dem vom Stadtrat bestellten Stiftungsvorstand zusammen. Zur
Bearbeitung des Stiftungs-Kerngeschäfts besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag
mit der wbg. Diese Aufteilung ermöglicht erst die umfassende Erfüllung des
Stiftungszwecks „sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Dementsprechend
wird die Stiftungssatzung dahingehend verbessert werden, dass diese
Konstellation auch so dort vorgesehen wird. Der dominierende Einfluss des
Stadtrates soll im Übrigen dabei erhalten werden (beispielsweise über die
Besetzung des Stiftungsrates bzw. Stiftungsausschusses).
Der Wirtschaftsplan der Stiftung sieht für das Jahr 2012 einen Jahresüberschuss in Höhe von 386.243,39 € vor. Die Erträge sind hauptsächlich von Umsatzerlösen aus Vermietungen dominiert, die Aufwendungen von Hausbewirtschaftungskosten und Abschreibungen. Im Finanzplan sind Kreditaufnahmen in Höhe von fast zwei Millionen € vorgesehen. Diese werden für Modernisierungsmaßnahmen benötigt, die die Substanz des Stiftungsvermögens sichern sollen. Details zu den geplanten Maßnahmen und genaue Daten und Zahlen können den beigefügten Übersichten des Wirtschaftsplans entnommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 („König-Ludwig-Stiftung“)