Betreff
Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG
Vorlage
R II/015/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Erklärungen zum Beitritt der Stadt Fürth zur Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG abzugeben und dabei einen Geschäftsanteil (500 €) zu übernehmen.


Seitens OrgA wird der Genossenschaftsbeitritt befürwortet (auf die Stellungnahme in der Anla­ge wird verwiesen).

Die Stadt würde demzufolge einen Geschäftsanteil zu 500 € an der EKV übernehmen (§ 35 Nr. 1 der EKV-Satzung). Auf das Schreiben des Beteiligungsmanagements vom 29.06.2012 bestätigte die EKV mit Email vom 11.07.2012, dass die Mitglieder der EKV außerhalb der Ge­nossenschaftsanteile keine weitere Haftung trifft. Dem Erfordernis von Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO wäre damit entsprochen.

Neben 3 persönlichen Mitgliedern gehören der EKV derzeit 21 Städte an:

·         als Gründungsmitglieder (im Januar 2011): Nürnberg sowie Hannover, Heilbronn, Neuss und Solingen

·         danach hinzugekommen: Schwabmünchen (Januar 2012), Erlangen (April 2012) und Schwabach (Juli 2012) sowie Karlsruhe, Hagen, Stuttgart, Rietberg (Landkreis Gütersloh), Köln, Göttingen, Lemgo, Saarbrücken, Münster, Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigs­burg), Wolfsburg, Freiburg im Breisgau und Jena

Der – rechnerische – „Anteil“ der Stadt Fürth würde somit bei unter 5 % liegen. Eine Anzeige­pflicht bei der Rechtsaufsichtsbehörde entfällt daher gem. Art. 96 Abs. 1 Satz 2 GO.

Nach § 4 Nr. 2 der EKV-Satzung kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich kündigen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

500 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die Ausgabe für den Genossenschaftsanteil muss im Vmhh aus apl. Haushaltsmitteln ohne konkrete Deckung bereitgestellt werden.

 


1