Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Erklärungen zum Beitritt der Stadt Fürth zur Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG abzugeben und dabei einen Geschäftsanteil (500 €) zu übernehmen.
Seitens OrgA wird der Genossenschaftsbeitritt befürwortet (auf die Stellungnahme in der Anlage wird verwiesen).
Die Stadt würde demzufolge einen Geschäftsanteil zu 500 € an der EKV übernehmen (§ 35 Nr. 1 der EKV-Satzung). Auf das Schreiben des Beteiligungsmanagements vom 29.06.2012 bestätigte die EKV mit Email vom 11.07.2012, dass die Mitglieder der EKV außerhalb der Genossenschaftsanteile keine weitere Haftung trifft. Dem Erfordernis von Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO wäre damit entsprochen.
Neben 3 persönlichen Mitgliedern gehören der EKV derzeit 21 Städte an:
·
als
Gründungsmitglieder (im Januar 2011): Nürnberg sowie Hannover, Heilbronn, Neuss
und Solingen
·
danach
hinzugekommen: Schwabmünchen (Januar 2012), Erlangen (April 2012) und
Schwabach (Juli 2012) sowie Karlsruhe, Hagen, Stuttgart, Rietberg
(Landkreis Gütersloh), Köln, Göttingen, Lemgo, Saarbrücken, Münster,
Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg), Wolfsburg, Freiburg im Breisgau
und Jena
Der – rechnerische – „Anteil“ der
Stadt Fürth würde somit bei unter 5 % liegen. Eine Anzeigepflicht bei der
Rechtsaufsichtsbehörde entfällt daher gem. Art. 96 Abs. 1 Satz 2
GO.
Nach § 4 Nr. 2 der EKV-Satzung kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich kündigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
500
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die Ausgabe für den Genossenschaftsanteil muss im
Vmhh aus apl. Haushaltsmitteln ohne konkrete Deckung bereitgestellt werden. |
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