Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 331a "Kurgartenstraße, Vergnügungsstättenregelungen" Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
SpA/096/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 331a der Stadt Fürth vom September 2012 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen sowie gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.


Vorhergehende Beratungsfolge

Termin

Status

Ergebnis

Aufstellungsbeschluss Bau- und Werksausschuss

Konkretisierungsbeschluss BWA

 

Erneuter Konkretisierungsbeschluss StR

10.02.2010

 

17.09.2010

 

25.05.2011

 

 

angenommen

 

angenommen

 

angenommen

 

 

Für den o. g. Bereich wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2010 das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 331 a „Kurgartenstraße, Vergnügungsstättenregelungen“ durchgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Sicherung einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Konkretisierung erfolgte durch den Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2010 dahingehend, dass im Bebauungsplan Vergnügungsstätten ausnahmslos ausgeschlossen werden sollen.

Im Rahmen der Aufstellung ist beabsichtigt, die bestehenden Nutzungen „ Mischgebiet“ sowie „Gewerbegebiet“ zu verfestigen sowie für den gesamten Geltungsbereich Vergnügungsstätten auszuschließen.

Die im Norden liegende Sonderbaufläche „Technologiepark“ (Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes) wurde aus dem räumlichen Geltungsbereich herausgenommen, nachdem in dem nach § 34 BauGB als Sondergebiet zu typisierenden Bereich Nutzungen wie Vergnügungsstätten ohnehin nicht vorgesehen sind und dem Gebietscharakter widersprechen würden.

Der Bereich des Mischgebietes wurde den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst; er umfasst nunmehr den Bereich bis zur Ludwig-Quellen-Straße.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde mit Anschreiben vom 25.05.2012 bis zum 28.06.2012 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen zur Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gesammelt. Hinweise und Einwände wurden in das Verfahren eingestellt.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 331a wurde im Zeitraum vom 12.06.2012 bis zum 27.06.2012 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Äußerungen der Öffentlichkeit erfolgten nicht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB fand mit Anschreiben vom 16.07.2012 bis zum 28.08.2012 statt.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Verfahrens Einwendungen und Anregungen vorgebracht:

 

-       Autobahndirektion Nordbayern

-       Ordnungsamt

 

Die vorliegenden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und in das Bebauungsplanverfahren eingearbeitet. Die jeweiligen Einzelabwägungen sind als Anlage Bestandteil dieser Vorlage.

Der vom Stadtplanungsamt überarbeitete Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 331a vom September 2012 einschließlich Begründung und Umweltbericht soll nun gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 331a mit Begründung und Umweltbericht,
Stand September 2012

- Abwägung der Einwände der Träger öffentlicher Belange