Die Straßenrechtlichen Verfahren werden gemäß Vorlage der Verwaltung vom 27.08.2012 beschlossen.
1. Flugplatzstraße
Als Ortsstraße werden zwei Teilflächen des Grundstückes Fl.Nr. 942/2 Gem. Unterfarrnbach (Flugplatzstraße) gewidmet.
(Die Wege sind fertig gestellt und zu widmen.)
2. Charles-Lindbergh-Str. 1 bis 15:
Als Eigentümerwege,
ohne Widmungsbeschränkung, werden die Grundstücke Fl.Nrn. 910/3, 910/4, 937/3,
937/16 und 937/74 Gem. Unterfarrnbach
(Charles-Lindbergh-Str. 1 bis 15) gewidmet.
Als Eigentümerweg mit Widmungsbeschränkung „Gehweg“ wird das Grundstück Fl.Nr. 937/18 Gem. Unterfarrnbach (Charles-Lindbergh-Straße 1 bis 15) gewidmet.
(Die Wege sind fertig gestellt und zu widmen.)
3. Flugplatzstr. 76 bis 84:
Als Eigentümerwege, ohne Widmungsbeschränkung, werden die Grundstücke Fl.Nrn. 910/7, 937/19, 937/20 und 937/21 Gem. Unterfarrnbach (Flugplatzstr. 76 bis 84) gewidmet.
(Die Wege sind fertig gestellt und zu widmen.)
4. Hermann-Köhl-Str. 1 bis 62:
Als Eigentümerwege, ohne Widmungsbeschränkung, werden das Grundstück Fl.Nr. 937/22 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 937/8, 937/11 und 937/64 Gem. Unterfarrnbach (Hermann-Köhl-Str. 1 bis 62) gewidmet.
Als Eigentümerwege mit Widmungsbeschränkung „Gehweg“ werden Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 937/8 und 937/64 Gem. Unterfarrnbach (Hermann-Köhl-Str. 1 bis 62) gewidmet.
(Die Wege sind fertig gestellt und zu widmen.)
5. Neptunweg 49 bis 59, 61 bis 71, 73 bis 83 und 85 bis
97:
Als Eigentümerwege, ohne Widmungsbeschränkung, werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1068/35, 1068/42, 1068/49 und 1068/4 Gem. Fürth (Neptunweg 49 bis 59, 61 bis 71, 73 bis 83 und 85 bis 97) gewidmet.
(Die Wege sind fertig gestellt und zu widmen.)
6. Leupoldstraße
Als Eigentümerwege, ohne Widmungsbeschränkung, werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1854/10, 1854/11 und eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1854/32 Gem. Fürth (Leupoldstraße und die Verbindungswege zwischen Leupoldstraße und Isaak-Loewi-Straße) gewidmet.
(Die Wege sind fertig gestellt und zu widmen.)
7. Rezatstraße
Die als Gemeindeverbindungsstraße gewidmete Rezatstraße (Grundstücke Fl.Nrn. 135, 136/1, 140/3 und 233/1 Gem. Unterfarrnbach sowie Teiflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 60/6 und 226/1 Gem. Unterfarrnbach) wird zur Ortsstraße abgestuft.
(Die Widmung ist der Verkehrsbedeutung anzupassen.)
8. Cadolzburger Straße
Das als Ortstraße gewidmete Grundstück Fl.Nr. 1468/325 Gem. Fürth (Cadolzburger Straße) wird eingezogen.
(Die Fläche ist an Anlieger verkauft worden.)
9. Höfener Straße
Die als Ortsstraße gewidmeten Grundstücke Fl.Nrn. 2003/18 und 2004/25 Gem. Fürth (Höfener Str. 60) werden eingezogen.
(Die Flächen sollen an Anlieger verkauft werden.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
7 Anlagen werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.