Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Erörterungstermin zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs hat am 16., 17. und 18.04.2012 stattgefunden. Die Stadt Nürnberg als Vorhabenträgerin hat bei der Regierung von Mittelfranken als Planfeststellungsbehörde die Planfeststellung beantragt. Das Protokoll des Erörterungstermins (379 Seiten) ist der Stadt Fürth am 04.07.2012 zugegangen.
Wichtige Themen waren u. a. die Antragsberechtigung der Stadt Nürnberg (Frage nach der Widmung der Straße als Kreisstraße oder Bundesautobahn), der Finanzierbarkeit, der Umweltauswirkungen etc.
Auf Grund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit können die nachfolgenden Antworten auf die von der Stadtratsfraktion gestellten Anfragen teilweise nicht in aller Ausführlichkeit beantwortet werden.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1. In den Fürther Stadtteilen Herboldshof, Steinach, Kronach, Ronhof und Poppenreuth kommt es an einzelnen Anwesen zu Grenzwertüberschreitungen über die Schwelle 70/60 dB(A) hinaus durch die prognostizierte Zunahme des Verkehrs außerhalb des Baubereichs am Frankenschnellweg (A 73 / N4).
2.
Die Zahl der Anwohner kann nicht angegeben werden. Nach
derzeitigem Stand (derzeitige Verkehrsprognose, Berücksichtigung nur des
Grenzwerts 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) sind folgende Anwesen von
Grenzwertüberschreitungen betroffen:
Stadtteil |
Grenzwertüberschreitung
tags (> 70 dB(A)) |
Grenzwertüberschreitung
nachts (> 60 dB(A)) |
Herboldshof |
0 |
10 |
Steinach |
0 |
5 |
Kronach |
2 |
10 |
Ronhof/Poppenreuth |
5 |
37 |
Poppenreuth |
7 |
58 |
Summe |
14 |
120 |
3.
Zum Erörterungstermin wurden vom Vertreter der
Stadt Fürth die Fragen nach den lärmtechnischen Auswirkungen auf die Fürther
Stadtteile vorgebracht (vgl. Protokoll des Erörterungstermins S. 8 und S. 221
ff.)
4.
Von Seiten der Stadt Fürth wurden keine
Kritikpunkte an der Verkehrsprognose vorgebracht. Verschiedene Einwender haben
kritisiert, dass die Zunahme des Verkehrs (insbesondere des Durchgangsverkehrs
und des Mautausweichverkehrs) sowie die Auswirkungen (ÖPNV,
Verkehrsverlagerungen ins untergeordnete Straßennetz, Lärm) durch den
kreuzungsfreien Ausbau nicht angemessen berücksichtigt wurden. Lärm nimmt mit
der Verkehrsmenge unterproportional zu (dekadischer Logarithmus), die Emission
von Schadstoffen hängt vor allem auch von der Verkehrsdichte, der
Fahrgeschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsvorgängen ab. Eine „direkte“
Zunahme mit der Zunahme der Verkehrsmenge ist auch hier nicht gegeben.
5. Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken wird die Verkehrsprognose, auf der der Antrag beruht, derzeit vom SG 31 (Straßenbau) der Regierung von Mittelfranken überprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird darüber entschieden, ob und ggf. wie Prognose angepasst werden muss. Bei einer Anpassung wären die darauf aufbauenden Untersuchungen ebenfalls zu modifizieren.
6.
Siehe Antwort zur Frage 2. Der Kreis der
Anspruchsberechtigten kann sich durch die Neuberechnung und die Anwendung der
Empfehlung der OBB vom 24.11.2010 (Ansatz strengere Grenzwerte 64/54 dB(A) plus
Zunahme um 3 dB(A) noch erweitern.
7. Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken ist eine Auslegung in den Kommunen, in denen außerhalb des Baubereichs eine Lärmzunahme zu verzeichnen ist, noch in diesem Jahr vorgesehen. Dies ist jedoch auch von dem Ergebnis der Überprüfung der Verkehrsprognose abhängig.
8. Siehe Punkt 7. Im Rahmen der Auslegung haben dann die Bürger die Möglichkeit, sich zu den ausliegenden Unterlagen zu äußern und ggf. Einwendungen zu erheben. Die Auslegung wird zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
9. Nach Auskunft des VGN liegen keine konkreten Zahlen zu Fahrgastverlusten vor. Die Auswirkungen des kreuzungsfreien Ausbaus sind aber in den neueren Untersuchungen für den ÖPNV ab ca. 2005 schon mit berücksichtigt. Die Stadt Nürnberg als Vorhabenträgerin hat eine Zahl von ca. 3 % bis 4 % der Personenfahrten, die von parallel laufenden ÖPNV-Achsen auf den Autoverkehr verlagert würden, genannt (siehe Protokoll S. 192).
10. Die Fahrgeldeinnahmen im VGN werden bisher nach der sogenannten Regelzuscheidung (Regeltarif: nachfrageorientierte Zuscheidung auf der Basis von Fahrgastbefragungen, Ausgleich für Ausbildungsverkehr und Ausgleich für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste) aufgeteilt. H. E. wird es bei dieser verbundweiten Einnahmeaufteilung bleiben, auch wenn es (wie immer einmal wieder) auf einzelnen Linien zu Fahrgastzuwächsen oder -verlusten kommt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anfrage Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.07.2012