1. Den Ausführungen des Baureferates werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, dass aus bauplanungsrechtlicher Sicht für das geplante Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 277a - 3. Änderung für vertretbar erachtet wird. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften hiervon nicht berührt sind.
Aufgrund der
Absichten des Evangelischen Siedlungswerkes Bayern (ESW), die von der
gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Fürth erworbenen
Grundstücke im Bereich zwischen der Albrecht-Dürer-Straße, der
Riemenschneiderstraße und der Straße Finkenschlag neu zu strukturieren bzw.
umzugestalten und nachzuverdichten, wurde mit Beschluss des Stadtrates vom
18.11.2009 das Satzungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277a
eingeleitet.
Mit
Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010 wurde der Plan als Satzung beschlossen;
der Bebauungsplan ist mit ortsüblicher Bekanntmachung am 24.11.2010 in Kraft
getreten.
Die im
Bereich der Riemenschneiderstraße 1 bis 7 befindlichen I-geschossigen
Einzelhandels- und Gastronomienutzungen waren seinerzeit nicht Gegenstand der
Planung, nachdem hier offensichtlich seitens des ESW keine Nutzungsänderungen
angedacht waren.
Nunmehr
wurde dem Baureferat eine Planung für einen Teilabriss bzw. die Neuplanung von
Seniorenwohnungen mit insgesamt VI Geschossen (bzw. V Geschossen incl.
Penthausgeschoss) bzw. 21 Wohneinheiten vorgesehen.
Laut
Aussage des ESW sollen im Zuge der geplanten Sanierung des Wohnhochhauses
(Albrecht-Dürer-Straße 3), die verbliebenen Gewerbeflächen aus der Ladenzeile
in die Erdgeschosszone des Hochhauses verlagert und dort, zusammen mit einer
Umgestaltung der Außenräume an der Einmündung Riemenschneider-/ Albrecht-Dürer-Straße
(an der Stelle wird in Kürze im ehemaligen Supermarkt auch die geplante
3-gruppige Kinderkrippe entstehen), konzentriert werden. Bis dahin ist
vorläufig nur der Teilabbruch der jetzt schon leeren Gewerbeeinheiten möglich.
Laut Angabe
des ESW soll der Stellplatzbedarf im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 823/9
Gemarkung Fürth nachgewiesen werden. Der vorhandene schützenswerte Baumbestand
soll nach Aussage des ESW durch den geplanten Neubau nicht berührt werden.
Aus
bauplanungsrechtlicher Sicht wird eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 277a - 3. Änderung für vertretbar erachtet. Sonstige
öffentlich rechtliche Vorschriften sind hiervon jedoch nicht berührt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Planungsvorschlag ESW vom 27.08.2012 (Lageplan, Grundriss + Ansichten)
2. Projektbeschreibung ESW vom 27.08.2012
3. Luftbildperspektiven von Süden und von Westen