Betreff
Eilversammlung vom 25.08.2012
Vorlage
R III/006/2012
Art
Beschlussvorlage - R

 

Gegen 01.00 Uhr am 25.08.2012 ging beim PP Mittelfranken eine Versammmlungsanzeige aus der rechtsextremistischen Szene ein.

Angemeldet wurden:

Am 25.08.2012 eine „Öffentliche Versammlung unter freiem Himmel“, dauernd von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in Fürth, Bahnhofsplatz, am Brunnen, Thema: „Argumente statt Verbote“.

 

Gegen 07.30 Uhr informierte das Polizeipräsidium den Chef des Ordnungsamtes Fürth per Telefon zuhause (es war Samstag).

 

Versammlungsbehörde war die Polizei, Art. 13, Abs. III Versammlungsgesetz.

 

Der OA-Chef fuhr ins Büro und teilte kurz vor 09.00 Uhr folgendes mit:

„Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz wurde heute morgen um 07.30 Uhr vom … verständigt, dass heute Nacht gegen 01.00 Uhr von Herrn …. eine stationäre Eilversammlung abgemeldet wurde.

Ort: Centaurenbrunnen, Zeit: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Teilnehmer ca. 30, Thema: Vereinsverbote NRW und andere.

 

Im Hinblick auf den Bundesligastart ist die polizeiliche Kräftelage angespannt, es ist deshalb beabsichtigt, die Veranstalter im Rahmen eines Kooperationsgespräches dazu zu bewegen, die Veranstaltungsdauer auf die Zeit von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr zu reduzieren.

 

Tragende Verbotsgründe sind derzeit nicht ersichtlich.“

 

Diese Email wurde gerichtet an die Stadtratsfraktionen von SPD, CSU, Bündnis 90 / Die Grünen sowie an die städtischen Bediensteten Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung, Bürgermeister Markus Braun und Rechtsreferenten Christoph Maier.

 

Das Polizeipräsidium Nürnberg (Kräfte der PI-Fürth waren wegen des Fußballspiels Spielvereinigung Greuther Fürth / FC Bayern München gebunden), kam zur Überzeugung, dass eine rechtsradikale Demonstration im Innenstadtbereich auf erhebliche Sicherheitsbedenken stoßen würde.

 

Im Rahmen des geltenden Versammlungsrechtes wurde daher mit fernmündlichen Absprachen mit der Versammlungsleitung bis gegen 13.00 Uhr der endgültige Demonstrationsort gefunden, nämlich die U-Bahn-Haltestelle Hardhöhe, Soldnerstraße/Komotauer Straße. Die Zeitdauer, die von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr gemeldet war, wurde gelegt von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

 

Schlagstockähnliche Fahnen wurden verboten, zugelassen wurden ein Megaphon und ein Lautsprecherwagen.

 

 

 

Würdigung

 

 

Zur Würdigung des Standortes wird aus den „Fürther Nachrichten“ vom 27.08.2012 zitiert:

 

…“Hier nahm niemand Notiz von den rund 20 Neonazis, zumal ihnen … untersagt worden war. Frustriert zogen sie denn auch bereits nach einer Stunde wieder ab.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

 

In der Städteachse war das Vorgehen für Eilversammlungen abgestimmt.

 

Grundlinie:

„Je kurzfristiger die Anmeldung, umso rigider die Auflagen“.

 

Es darf noch mal daran erinnert werden: Eine Veranstaltungsleitung hat ein Selbstorganisationsrecht. Sie bestimmt Ort, Zeit und Thema ihrer Versammlung. Der Staat darf nur dann regulieren, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, Art. 15, I, Versammlungsgesetz. Daher konnte die Polizei Auflagen durchsetzen.

 

 

So wurde hier aus den vorher erwähnten Gründen verfahren.

 

Das in der Städteachse abgestimmte Vorgehen wurde auch im Stadtrat berichtet, dabei wurde auch angekündigt, dass bei Eilversammlungen die Fraktionen benachrichtigt werden.

 

So wurde auch hier verfahren.

 

Die Fraktionen wurde dann vom endgültigen gefundenen Standort nicht mehr verständigt – dies ging auch nicht, weil die Standortfindung zwischen Veranstalter und Veranstaltungsbehörde (Polizei) abgesprochen wurde.

 

Die Büros der Ordnungsbehörde waren am Samstagvormittag nicht besetzt, dazu gab es auch keinen Grund, da Versammlungsbehörde die Polizei war.

 

Im Übrigen hätte es interessierten Kreisen frei gestanden, bei der Polizei anzurufen und sich nach der Demonstration zu erkundigen.

 

Zu den Fragen

 

 

Zu 1.                                      Beantwortet.

Zu 2.                                      Eilbedürftigkeit wurde begründet mit den Versammlungsverboten                                               in NRW einige Tage zuvor.

Zu 3. und 4.                         Beantwortet.

Zu 5. Warum Hardhöhe?  Zu finden war ein Standort möglichst in U-Bahn Nähe, um einen                                                            reibungslosen An- und Abfluss der Versammlungsteilnehmer                                                      sicherzustellen.

                                               Alle anderen Haltestellen schieden aus einsatztaktischen Gründen                                           aus.

Zu 6. Warum ein Erfolg?   Ich verweise auf die „Fürther Nachrichten“.

Zu 7. Künftiges Verhalten?          Wie die Resonanz auch aus der Bevölkerung zeigt, wurde vom                                                   großen Teil des demokratischen Spektrums die Platzwahl für die                                                 Demonstration der Rechtsradikalen begrüßt. Sie entspricht „je                                                      kurzfristiger die Anmeldung, desto rigider die Auflage“.

Zu 8. Verbot und Strategie?         Siehe oben – Zum Thema Verbot hat sich das Rechtsreferat im                                                    Stadtrat bereits wiederholt geäußert.

                                               Ein Blick in das Versammlungsgesetz könnte hilfreich sein.

Zu 9.                                      Unverständlich.

Zu 10.                                               Rechtsreferat und Polizei begrüßen jede Art von friedlicher                                                           demokratischer Meinungsäußerung.

 

 

Der Internetauftritt des Freien Netzes Süd ist sowohl Polizei als auch Rechtsreferat selbstverständlich bekannt, macht wachsam, beeindruckt aber nicht.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: