Gegen 01.00 Uhr am
25.08.2012 ging beim PP Mittelfranken eine Versammmlungsanzeige aus der
rechtsextremistischen Szene ein.
Angemeldet wurden:
Am 25.08.2012 eine
„Öffentliche Versammlung unter freiem Himmel“, dauernd von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr, in Fürth, Bahnhofsplatz, am Brunnen, Thema: „Argumente statt Verbote“.
Gegen 07.30 Uhr
informierte das Polizeipräsidium den Chef des Ordnungsamtes Fürth per Telefon
zuhause (es war Samstag).
Versammlungsbehörde
war die Polizei, Art. 13, Abs. III Versammlungsgesetz.
Der OA-Chef fuhr ins
Büro und teilte kurz vor 09.00 Uhr folgendes mit:
„Das Amt für Umwelt,
Ordnung und Verbraucherschutz wurde heute morgen um 07.30 Uhr vom …
verständigt, dass heute Nacht gegen 01.00 Uhr von Herrn …. eine stationäre
Eilversammlung abgemeldet wurde.
Ort:
Centaurenbrunnen, Zeit: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Teilnehmer ca. 30, Thema:
Vereinsverbote NRW und andere.
Im Hinblick auf den
Bundesligastart ist die polizeiliche Kräftelage angespannt, es ist deshalb
beabsichtigt, die Veranstalter im Rahmen eines Kooperationsgespräches dazu zu
bewegen, die Veranstaltungsdauer auf die Zeit von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr zu
reduzieren.
Tragende
Verbotsgründe sind derzeit nicht ersichtlich.“
Diese Email wurde
gerichtet an die Stadtratsfraktionen von SPD, CSU, Bündnis 90 / Die Grünen
sowie an die städtischen Bediensteten Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung,
Bürgermeister Markus Braun und Rechtsreferenten Christoph Maier.
Das Polizeipräsidium
Nürnberg (Kräfte der PI-Fürth waren wegen des Fußballspiels Spielvereinigung
Greuther Fürth / FC Bayern München gebunden), kam zur Überzeugung, dass eine
rechtsradikale Demonstration im Innenstadtbereich auf erhebliche
Sicherheitsbedenken stoßen würde.
Im Rahmen des
geltenden Versammlungsrechtes wurde daher mit fernmündlichen Absprachen mit der
Versammlungsleitung bis gegen 13.00 Uhr der endgültige Demonstrationsort
gefunden, nämlich die U-Bahn-Haltestelle Hardhöhe, Soldnerstraße/Komotauer
Straße. Die Zeitdauer, die von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr gemeldet war, wurde
gelegt von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Schlagstockähnliche
Fahnen wurden verboten, zugelassen wurden ein Megaphon und ein
Lautsprecherwagen.
Würdigung
Zur Würdigung des
Standortes wird aus den „Fürther Nachrichten“ vom 27.08.2012 zitiert:
…“Hier nahm niemand
Notiz von den rund 20 Neonazis, zumal ihnen … untersagt worden war. Frustriert
zogen sie denn auch bereits nach einer Stunde wieder ab.“
Dem ist nichts
hinzuzufügen.
In der Städteachse
war das Vorgehen für Eilversammlungen abgestimmt.
Grundlinie:
„Je kurzfristiger
die Anmeldung, umso rigider die Auflagen“.
Es darf noch mal
daran erinnert werden: Eine Veranstaltungsleitung hat ein
Selbstorganisationsrecht. Sie bestimmt Ort, Zeit und Thema ihrer Versammlung.
Der Staat darf nur dann regulieren, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung
gefährdet ist, Art. 15, I, Versammlungsgesetz. Daher konnte die Polizei
Auflagen durchsetzen.
So wurde hier aus
den vorher erwähnten Gründen verfahren.
Das in der
Städteachse abgestimmte Vorgehen wurde auch im Stadtrat berichtet, dabei wurde
auch angekündigt, dass bei Eilversammlungen die Fraktionen benachrichtigt
werden.
So wurde auch hier
verfahren.
Die Fraktionen wurde
dann vom endgültigen gefundenen Standort nicht mehr verständigt – dies ging
auch nicht, weil die Standortfindung zwischen Veranstalter und Veranstaltungsbehörde
(Polizei) abgesprochen wurde.
Die Büros der
Ordnungsbehörde waren am Samstagvormittag nicht besetzt, dazu gab es auch
keinen Grund, da Versammlungsbehörde die Polizei war.
Im Übrigen hätte es
interessierten Kreisen frei gestanden, bei der Polizei anzurufen und sich nach
der Demonstration zu erkundigen.
Zu den Fragen
Zu 1. Beantwortet.
Zu 2. Eilbedürftigkeit
wurde begründet mit den Versammlungsverboten in NRW einige
Tage zuvor.
Zu 3. und 4. Beantwortet.
Zu 5. Warum
Hardhöhe? Zu finden war ein Standort
möglichst in U-Bahn Nähe, um einen reibungslosen
An- und Abfluss der Versammlungsteilnehmer sicherzustellen.
Alle
anderen Haltestellen schieden aus einsatztaktischen Gründen aus.
Zu 6. Warum ein
Erfolg? Ich verweise auf die „Fürther
Nachrichten“.
Zu 7. Künftiges
Verhalten? Wie die Resonanz auch
aus der Bevölkerung zeigt, wurde vom großen
Teil des demokratischen Spektrums die Platzwahl für die Demonstration
der Rechtsradikalen begrüßt. Sie entspricht „je kurzfristiger
die Anmeldung, desto rigider die Auflage“.
Zu 8. Verbot und
Strategie? Siehe oben – Zum Thema
Verbot hat sich das Rechtsreferat im Stadtrat
bereits wiederholt geäußert.
Ein
Blick in das Versammlungsgesetz könnte hilfreich sein.
Zu 9. Unverständlich.
Zu 10. Rechtsreferat
und Polizei begrüßen jede Art von friedlicher demokratischer
Meinungsäußerung.
Der Internetauftritt
des Freien Netzes Süd ist sowohl Polizei als auch Rechtsreferat selbstverständlich
bekannt, macht wachsam, beeindruckt aber nicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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