(Modifiziert):
Vom Sachvortrag der
Verwaltung wird Kenntnis genommen. Der Vorgang „Stadtweite Einführung von Tempo
30 als Regelgeschwindigkeit“ wird im Moment nicht weiterverfolgt, kann jedoch
auf Antrag einer Fraktion nach der Bundestagswahl 2013 erneut im Stadtrat aufgegriffen
werden.
Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, wenn möglich gemeinsam mit den Städten Nürnberg, Erlangen und Schwabach bei der Regierung von Mittelfranken auf eine großzügigere Auslegung des Begriffs „Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse“ hinzuwirken. Damit soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, flexibel mit Tempo 30 auf Situationen vor sensiblen Einrichtungen, wie z.B.Schulen und Kindergärten zu reagieren.
Bereits bekannt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein, Deckungsvorschlag: |
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