Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen
Vorlage
R III/012/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

(Modifiziert):

Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Der Vorgang „Stadtweite Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ wird im Moment nicht weiterverfolgt, kann jedoch auf Antrag einer Fraktion nach der Bundestagswahl 2013 erneut im Stadtrat aufgegriffen werden.

Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, wenn möglich gemeinsam mit den Städten Nürnberg, Erlangen und Schwabach bei der Regierung von Mittelfranken auf eine großzügigere Auslegung des Begriffs „Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse“ hinzuwirken. Damit soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, flexibel mit Tempo 30 auf Situationen vor sensiblen Einrichtungen, wie z.B.Schulen und Kindergärten zu reagieren.


Bereits bekannt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: