Betreff
Vorlage zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.10.2012: Waffenrecht, Nachweis und Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
Vorlage
OA/028/2012
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Stadtrat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


 

Der tragische Amoklauf in Winnenden am 11.03.2009 war auch in Bayern Anlass, die Wirksamkeit der waffenrechtlichen Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen.

 

Bereits am 25.03.2009 wurde das Ordnungsamt initiativ und hat - gemeinsam mit der Polizeiinspektion Fürth - erste Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition durchgeführt.

 

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16.04.2009 wurden die Kreisverwaltungsbehörden angewiesen, bei jeder Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Nachweise der sicheren Aufbewahrung zu verlangen, Kontrollen der sicheren Aufbewahrung -in jedem Fall bei begründeten Zweifeln- durchzuführen und Nachweise der sicheren Aufbewahrung auch nachträglich zu fordern.

 

Am 28.04.2009 wurden 1.696 Waffenbesitzer schriftlich unter Fristsetzung  aufgefordert, die sichere Aufbewahrung ihrer Schusswaffen und Munition nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Rechnungen oder Fotos). Weiter wurde auf mögliche Konsequenzen einer Nichterfüllung dieser Verpflichtung, z.B. den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, hingewiesen. Angeboten wurde außerdem eine kostenlose Waffenabholung durch das Ordnungsamt und deren ordnungsgemäße Verwertung über das Bayerische Landeskriminalamt, wenn sich ein Waffenbesitzer zum Verzicht entschließen sollte. Von dieser Möglichkeit machten zahlreiche Waffenbesitzer Gebrauch, wie der abschließenden Übersicht zu entnehmen ist.

 

Am 02.11.2009 wurden 136 Waffenbesitzer, die der Aufforderung zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung ihrer Schusswaffen zunächst nicht nachgekommen waren, nochmals unter Fristsetzung angeschrieben

 

In der Stadtzeitung sowie in den Fürther Nachrichten wurde gleichzeitig auf die sogenannte „Amnestieregelung“ hingewiesen, wonach illegale Waffen und Munition noch bis zum 31.12.2009 straffrei bei der Polizei oder der Stadt Fürth abgegeben werden konnten. Im Amnestiezeitraum vom 25.07. – 31.12.2009 wurden bei der Stadt Fürth insgesamt 23 illegale Schusswaffen und zahlreiche Munition abgegeben.

 

Im März 2010 wurde letztlich 10 Personen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen, da sie einen Nachweis der sicheren Aufbewahrung nicht erbracht hatten. Ansonsten haben alle Waffenbesitzer entsprechende Nachweise vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 26.04.2011 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern mit, dass es die Durchführung von 5 bis 10 Kontrollen der sicheren Aufbewahrung je (Vollzeit-) Mitarbeiter im Monat durch die Kreisverwaltungsbehörden für realistisch hält (unabhängig davon, ob die Kontrollen verdachtsabhängig oder verdachts-unabhängig erfolgen).

 

Nachdem die Aktion „Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition“ in Fürth bereits im Mai 2011 abgeschlossen werden konnte, erfolgen seither verstärkt Kontrollmaßnahmen.

 

Die Kontrollen haben nach Auffassung des Referates III/Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eine überaus hohe sicherheitsrechtliche Bedeutung und werden deshalb auch konsequent durchgeführt. Seit 2009 wurde bereits bei über 53 % der Waffenbesitzer in Fürth die sichere Aufbewahrung überprüft:

 

 

Jahr

Anzahl der Kontrollen

2009

76

2010

85

2011

244

2012

205

 

Bei den insgesamt 610 Kontrollen ergaben sich meist keine bzw. nur geringfügige Mängel. Lediglich in einem Fall wurde illegale Munition vorgefunden und dies bei der Polizeiinspektion Fürth zur Anzeige gebracht. Die Polizei fand bei einer anschließenden Durchsuchung in der Wohnung des Betroffenen weitere illegale Munition sowie Schusswaffen.

 

Die Kontrollen werden überwiegend unangemeldet (ca. 85 %) durchgeführt. Termine werden nur in Ausnahmefällen (ca. 15 %), z.B. mit Berufstätigen oder wiederholt nicht angetroffenen Personen, vereinbart.

 

Die geringe Zahl an Beanstandungen mag wohl auch daran liegen, dass nach dem Rundschreiben vom 28.04.2009 die Erlaubnisinhaber aufgrund der engen Fristsetzung entweder entsprechende Sicherheitsbehältnisse/Tresore angeschafft oder sich von ihren Waffen getrennt haben, weil sie den Kostenaufwand nicht tragen wollten. Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt dürfte hierbei einen wesentlichen Anteil gehabt haben.

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht über die Zahl der Waffenbesitzer in Fürth und die abgegebenen bzw. verwerteten Schusswaffen und Munition:

 

 

Stand 28.04.2009

Stand 19.10.2012

 

Waffenbesitzer

1.696

1.146

- 32,43 %

Schusswaffen

8.839

7.542

- 14,67 %

Abgegebene/Verwertete Schusswaffen

 

   869

- 9,83 %

Abgegebene Munition

 

ca. 200.000 Patronen

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: