Betreff
Intensive Einzelfallbegleitung durch das Familien-Unterstützungs-Netzwerk der Kinderarche Fürth gGmbH im Rahmen der Koordinierenden Kinderschutzstelle - Netzwerk Frühe Hilfen (Koki)
Vorlage
JgA/064/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis vom Bericht des Jugendamtes zur  Beratungsleistung „Intensive Einzelfallbegleitung“ und der budgetneutralen Finanzierung über das Jugendamt-Budget. Dem Ausschuss ist alle 2 Jahre zu berichten, ob die erwarteten Einspareffekte eingetreten sind.

 


In Fürth besteht schon seit 2007 ein niedrigschwelliges, aufsuchendes und kostenloses Beratungsangebot für junge Familien. Träger dieser Arbeit war und ist das Familien-Unter- stützungs-Netzwerk der Kinderarche Fürth gGmbH als Bestandteil des Fürther Konzepts

Koki-Netzwerk Frühe Hilfen.

Das bundesweit beachtete „Fürther Modell“ der Koki besteht darin, dass die Beratung von einem freien Träger der Jugendhilfe, der Kinderarche gGmbH, übernommen wird und die strategische Netzwerkarbeit einer Stelle im Jugendamt der Stadt Fürth obliegt.

Die Koordinierende Kinderschutzstelle muss in organisatorischer Hinsicht dem Anspruch gerecht werden, dauerhaft als Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen sowie nachhaltig und ver-lässlich zu arbeiten. Das zur Verfügung stehende Beratungsangebot im Sinne einer Clearing- Stelle zur Abklärung und Bearbeitung anstehender Probleme hat sich als nicht ausreichend er- wiesen. Eine intensivere Begleitung ist angezeigt, weil die Ratsuchenden sich bei neu auftre- denden Themen und Probleme immer wieder an die Beraterinnen gewandt haben. Das Jugend-

amt reagiert auf diesen Bedarf und beauftragt das Netzwerk mit der Intensiven Einzelfall- begleitung.

 

Mit dieser Vorlage verfolgt das Jugendamt das Ziel, über diese neue Form von niedrig- schwelliger Beratungsleistung zu informieren, die budgetneutral (demnach ohne Ansatz- mehrung) finanziert werden soll. Die jährlichen Kosten von maximal 24.000,-- € sollen über das JgA-Budget (HSt. 4550.4600) als Hilfe nach § 27 Abs. 2 SGB VIII getragen werden.

 

Der entstehende Mehraufwand wird kurz- und mittelfristig durch Einsparungen im Gesamtbudget ausgeglichen und soll langfristig durch Einsparungen bei den SPFH-Leistungen (HSt. 4554.7612) kompensiert werden.

 

Die niedrigschwelligen Beratungsleistungen tragen dazu bei, bei entstehenden Problem-

lagen präventiv tätig zu werden und langfristig eine Eskalation zu vermeiden, denen üblicherweise dann im fortgeschrittenen Kindesalter durch Erziehungshilfen des Sozialdienstes (Sozialpäd. Familienhilfe -SPFH-) begegnet werden. Die „intensive Einzelfallbegleitung“ ist kostengünstiger als die SPFH, die vom Bezirkssozialdienst des Jugendamtes beauftragt wird  (40,-- € pro Beratungsstunde statt der 52,20 € pro Fachleistungsstunde SPFH) und ist im Grundsatz auch kürzer als die SPFH-Regelleistung angelegt (3 Monate statt der bis zu 2 Jahre laufenden SPFH).

 

Diesem Versuch liegt die Arbeitshypothese zugrunde, gestützt durch anerkannte sozial- wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Hilfen umso kürzer und wirksamer ausfallen je früher sie ansetzen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

wie dargestellt €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: