Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis vom Bericht des Jugendamtes zur Beratungsleistung „Intensive Einzelfallbegleitung“ und der budgetneutralen Finanzierung über das Jugendamt-Budget. Dem Ausschuss ist alle 2 Jahre zu berichten, ob die erwarteten Einspareffekte eingetreten sind.
In Fürth besteht
schon seit 2007 ein niedrigschwelliges, aufsuchendes und kostenloses
Beratungsangebot für junge Familien. Träger dieser Arbeit war und ist das
Familien-Unter- stützungs-Netzwerk der Kinderarche Fürth gGmbH als Bestandteil
des Fürther Konzepts
Koki-Netzwerk Frühe Hilfen.
Das bundesweit
beachtete „Fürther Modell“ der Koki besteht darin, dass die Beratung von einem
freien Träger der Jugendhilfe, der Kinderarche
gGmbH, übernommen wird und die strategische Netzwerkarbeit einer Stelle im
Jugendamt der Stadt Fürth obliegt.
Die Koordinierende Kinderschutzstelle muss
in organisatorischer Hinsicht dem Anspruch gerecht werden, dauerhaft als
Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen sowie nachhaltig und ver-lässlich zu
arbeiten. Das zur Verfügung stehende Beratungsangebot im Sinne einer Clearing-
Stelle zur Abklärung und Bearbeitung anstehender Probleme hat sich als nicht
ausreichend er- wiesen. Eine intensivere Begleitung ist angezeigt, weil die
Ratsuchenden sich bei neu auftre- denden Themen und Probleme immer wieder an
die Beraterinnen gewandt haben. Das Jugend-
amt reagiert auf
diesen Bedarf und beauftragt das Netzwerk mit der Intensiven Einzelfall- begleitung.
Mit dieser Vorlage
verfolgt das Jugendamt das Ziel, über diese neue Form von niedrig- schwelliger Beratungsleistung
zu informieren, die budgetneutral (demnach ohne Ansatz- mehrung) finanziert
werden soll. Die jährlichen Kosten von maximal 24.000,-- € sollen über das
JgA-Budget (HSt. 4550.4600) als Hilfe nach § 27 Abs. 2 SGB VIII getragen
werden.
Der entstehende Mehraufwand wird kurz- und
mittelfristig durch Einsparungen im Gesamtbudget ausgeglichen und soll
langfristig durch Einsparungen bei den SPFH-Leistungen (HSt. 4554.7612)
kompensiert werden.
Die
niedrigschwelligen Beratungsleistungen tragen dazu bei, bei entstehenden
Problem-
lagen präventiv
tätig zu werden und langfristig eine Eskalation zu vermeiden, denen
üblicherweise dann im fortgeschrittenen Kindesalter durch Erziehungshilfen des
Sozialdienstes (Sozialpäd. Familienhilfe -SPFH-) begegnet werden. Die
„intensive Einzelfallbegleitung“ ist kostengünstiger als die SPFH, die vom
Bezirkssozialdienst des Jugendamtes beauftragt wird (40,-- € pro Beratungsstunde statt der 52,20
€ pro Fachleistungsstunde SPFH) und ist im Grundsatz auch kürzer als die
SPFH-Regelleistung angelegt (3 Monate statt der bis zu 2 Jahre laufenden SPFH).
Diesem Versuch liegt die Arbeitshypothese
zugrunde, gestützt durch anerkannte sozial- wissenschaftliche Erkenntnisse,
dass Hilfen umso kürzer und wirksamer ausfallen je früher sie ansetzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
wie
dargestellt € |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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