Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird dem Stadtrat die Geneh- migung und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen und 25 Kindergartenplätzen in der Uferstadt (Fl.-Nr. 983/9 u. 983/10) empfohlen.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten entsprechend der staatlichen Kindergarten- und Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der
AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene
Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der
Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte
Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer
Krippenplätze. Die vom Träger vorgesehene Kindergartengruppe ist ebenfalls
bedarfsgerecht, da dieser angekündigt hat, Belegplätze in Anspruch zu nehmen
(ebenso wie bei der Krippe) und das Vorhaben auch nur in der Kombination
Krippe/Kindergarten zu realisieren war. Die Einzelheiten (Anzahl und Vergütung
der Belegplätze) sind noch zu vereinbaren. Es handelt sich daher – entgegen
eines Presseartikels, der so interpretiert werden konnte – auch nicht um einen
Betriebskindergarten, sondern um eine geförderte, frei zugängliche Einrichtung
mit Träger-Belegplätzen.
Investor/Bau- und Betriebsträger des Vorhabens ist die Fa.
Vertbaudet, ein Quelle-Nachfolge-unternehmen.
Die Kostenschätzung vom 06.11.2012
(siehe Anlage) beläuft sich auf 1.431.650 € Baukosten zzgl. einer
Ausstattungspauschale für 49 Plätze i. H. v. 60.000 €.
Für die „gemischte“ Einrichtung (Krippe und Kindergarten) gibt es
getrennte staatliche Förderungen.
Die Förderung
wird wie folgt ermittelt:
Die förderfähige
Gesamtfläche für die gesamte Einrichtung beträgt 281 m².
Die (maximal)
förderfähige Fläche für die Krippe beträgt für sich allein 216 m² (24 Plätze x
9 m2).
Der Flächenanteil
für den Kindergarten und die Krippe wird wie folgt berechnet:
281 m² x 48,98 %
(entsprechen dem Anteil der 24 Krippenkinder an der Gesamtkinderzahl)
= 137,64 m² (= Krippenanteil)
281,00 m² -
137,64 m² = 143,36 m² (= Kindergartenanteil).
Förderfähige
Kosten der Krippe: (216,00 m² x 3.574 € = 771.984 €)
Förderfähige
Kosten des Kindergartens: (143,36 m²
x 3.574 € = 512.368 €)
Berechnung der Förderung |
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KIGA |
Krippe |
Krippe |
Gesamtplan |
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Ausstattung |
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Gesamtkosten |
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1.431.650,00€ |
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Förderfähige
Kosten |
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512.368,00 € |
771.984,00€ |
30.000,00 € |
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Staatlicher
Anteil (Bau)* |
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136.631,47 € |
551.196,58€ |
30.000,00 € |
717.828,05 € |
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Städtischer Anteil |
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204.947,20 € |
110.393,71€ |
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315.340,91 € |
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Trägeranteil |
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398.481,04 € |
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*
Staatliche Förderung bei KIGA: 40% des gesetzlichen 2/3 Anteils |
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Kostenschätzung
5 Pläne