bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Finanz- und Verwaltungsausschuss |
13.04.2011 |
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2 |
Stadtrat |
13.04.2011 |
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3 |
Finanz- und Verwaltungsausschuss |
25.05.2011 |
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4 |
Finanz- und Verwaltungsausschuss |
25.05.2011 |
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5 |
Finanz- und Verwaltungsausschuss |
21.12.2011 |
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1. Seit dem Sommer 2010 beklagen sich
einzelne Anwohner der Gustavstraße, des Waagplatzes und des Marktplatzes über
erhebliche Lärmbelästigungen durch die dortigen Gaststätten sowie das Verhalten
der Gäste auf den Freischankflächen und den öffentlichen Verkehrsflächen.
Seinerzeit gingen beim Ordnungsamt eine Unterschriftsliste mit Namen und
Anschriften von 77 Beschwerdeführern (Überschrift: „Für eine lebenswerte
Altstadt! Für mehr Nachtruhe in der Altstadt! Keine Sperrzeitverkürzung bis
01.00 Uhr während des Weinfestes. Keine Silvesterfeier mit Live-Musik in der
Altstadt“) sowie elf Einzelbeschwerden ein.
Zurückgeführt wurden
diese Belästigungen auf die Verkürzung der Sperrzeit für Freischankflä-chen in
den Sommermonaten, auf die große Anzahl von Sitzplätzen auf den
Freischankflächen und die Veranstaltungen mit
lauten Musikdarbietungen. Hinzu kommen Belästigungen durch Raucher vor
den Lokalen, die nach Inkrafttreten des Gesundheitsschutzgesetzes auch während
der Nachtzeit (z. T. bis 5.00 Uhr morgens) im Freien rauchen.
Der Stadtrat hat
sich in seiner Sitzung am 13.04.2011 mit den Vorschlägen der Verwaltung
• den Beginn der Sperrzeit für die
Freischankflächen ausnahmslos auf 23.00 Uhr festzulegen,
• die vorhandenen Freischankflächen neu
aufzunehmen und lärmschutztechnisch neu zu bewerten und die sich daraus
ergebenden Konsequenzen zu gegebener Zeit zu diskutieren,
• einen „Runden Tisch“ zu installieren,
in dem u.a. Anwohner, Gastwirte und Stadt Fürth vertreten sein sollen und
• die städtischen Dienststellen und
Einrichtungen zu verpflichten, zukünftig bei der Planung der Veranstaltungen in
der gesamten Stadt verstärkt die Interessen der Anwohner im Auge zu haben
befasst. Auf Antrag
der SPD-Fraktion wurde beschlossen, den Vorgang in die Stadtratssitzung am
25.05.2011 zu vertagen und bis dorthin den derzeitigen Status Quo (Sperrzeit
und Sperrzeit Grafflmarkt) grundsätzlich beizubehalten. Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Gesamtproble-matik an einem noch einzuberufenden „Runden Tisch“
zu klären und dem Stadtrat Lösungsvor-schläge zu unterbreiten.
Der „Runde Tisch“
ist am 06.05.2011 zusammengetreten. Nach eingehender Diskussion kam es zu
folgender Kompromisslösung:
• Reduzierung der Geltungsdauer der
besonderen Sperrzeitregelungen für den Bereich
Gustavstraße,
Waagplatz und Marktplatz um zwei Monate (nunmehr 15.06. bis 15.08.),
• Verlängerung der Sperrzeiten für die
Freischankflächen von Sonntag bis Donnerstag auf 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr, an
Freitagen und Samstagen, sowie an den Tagen vor den gesetzli-chen Feiertagen
Christi Himmelfahrt und Fronleichnam (sofern diese in den genannten Zeit-raum
fallen) in diesem Bereich abweichende Sperrzeitfestlegung (24.00 Uhr bis 6.00
Uhr),
• Konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung
bei Veranstaltungen (Grafflmarkt, Weinfest, Fürth Festival und Stadtfest) gemäß
der „Übersicht über die gefundene Kompromisslösung – Runder Tisch am
06.05.2011“ (vgl. Anlage zum Beschlussvorschlag für die Stadtratssitzung am
25.05.2011).
Die Teilnehmer waren
sich dahingehend einig, dass diese Kompromisslösung zunächst bis zum Jahresende
2011 probeweise Anwendung finden soll und nach Saisonende in einer weiteren
Gesprächsrunde gemeinsam überprüft wird, ob diese Kompromisslösung für die
Zukunft tragfä-hig ist.
2. Seither erscheint der nachbarschaftliche
Friede vor allem in der Gustavstraße nachhaltig gestört. Der Unmut einzelner
Anwohner richtet sich gegen die Gastwirte, aber auch gegen die Stadt Fürth, weil sie nicht im
gewünschten Maße handelt bzw. kontrolliert.
Die am Runden Tisch
beteiligten Anwohner kamen bei der Gesprächsrunde am 16.11.2011 zum Ergebnis, dass der am
06.05.2011 erzielte Kompromiss u.a. aus folgenden Gründen ge-scheitert sei:
• Die Sperrzeitregelungen für die
Freischankflächen würden insbesondere bei den Gaststätten „Kaffeebohne“,
„Gelber Löwe“ (Gustavstraße) und „Irish Cottage“ (Waagplatz) nicht eingehalten,
• von den Freischankflächen insgesamt
gingen nach wie vor erhebliche Lärmbelästigungen aus,
• bei den Veranstaltungen komme es nach
wie vor zu erheblichen Lärmbelästigungen, weil die vereinbarten
Abhilfemaßnahmen entweder nicht ausreichend umgesetzt werden oder nicht
ausreichen,
• die Stadt Fürth den Kompromiss nicht
ausreichend kontrolliert und sanktioniert habe.
Die Gastwirte
machten unisono geltend, den vereinbarten Kompromiss stets eingehalten und
erhebliche Anstrengungen unternommen zu haben, die Lärmbelästigungen aktiv zu
reduzieren.
Beurteilung der
Verwaltung:
Umgesetzt wurden wie
vereinbart
• Reduzierung der Sperrzeit für die
Freischankflächen,
• die vereinbarten Betriebs- bzw.
Sperrzeiten für Grafflmarkt, Weinfest, Stadtfest , Fürth Festival und
Grafflmarkt,
• Zulassung von Sitzplatzerweiterungen
nur nach vorheriger Einzelfallprüfung
• Durchführung zusätzlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmimmissionen durch
Musikveranstaltungen
Die von einzelnen
Anwohnern immer wieder beanstandeten Lärmimmissionen durch rauchende Gäste vor
den Gaststätten sind durch die Stadt Fürth oder die Polizei nicht nachhaltig zu
beein-flussen. Auch die Gastwirte, denen dieser Lärm rechtlich zwar zuzuordnen
ist, sind letztlich nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass nächtliche
Belästigungen immer und überall unterblei-ben. Der Gesetzgeber hat diese
Konsequenz bewusst in Kauf genommen. Die
Anwohner müs-sen deshalb das Rauchen im Freien als sozial adäquat hinnehmen (so
das Bayerische Staats-ministerium für Umwelt und Gesundheit). Wann die Grenze der sozialen Adäquanz
überschrit-ten wird, ist nicht konkret
geregelt. Es gibt hierzu auch noch keine Rechtssprechung. Zweifellos belastet
das Problem der rauchenden Gäste vor den Gaststätten die Anwohner, insbesondere
natürlich die in der Gustavstraße, am Waagplatz und am Marktplatz mit einer
Vielzahl von Gaststätten mit großem Gästezuspruch.
Nach wie vor machen
einzelne Anwohner auch geltend, dass bei verschiedenen Veranstaltun-gen (hier
insbesondere der Grafflmarkt und das Fürth Festival) die Lautstärke der Musik
und der Besucher nach wie vor erheblich belästigend sei.
In verschiedenen
Fällen haben Anwohner Klagen über die Nichteinhaltung der Sperrzeiten für die
Freischankflächen vorgebracht. Soweit diese Zuwiderhandlungen konkret
bezeichnet wur-den, wurden diese an das Rechtsamt zur Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten
weiterge-leitet. Nach h.E. kann aber keine Rede davon sein, dass es insoweit zu
ständigen Rechtsverlet-zungen kommt
In diesem
Zusammenhang darf ausdrücklich betont werden, dass die Polizei diesen Bereich
im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. Die Klagen einzelner
Anwohner, dass die Stadt Fürth die Einhaltung des Kompromisses nicht
ausreichend überwacht habe, sind nicht ge-rechtfertigt, wenngleich z.B. das
Ordnungsamt natürlich nicht in der Lage ist, die o.g. Bereiche zu jeder Tages-
und Nachtzeit zu kontrollieren. Im Rahmen der Möglichkeiten wurde und wird sehr
wohl kontrolliert. Dem Wunsch eines Anwohners, einen Mitarbeiter zu benennen,
der quasi rund um die Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung steht, konnte
jedoch nicht entsprochen werden. Hier wurde auf die Polizei verwiesen.
Obgleich seitens der
Anwohner beim Runden Tisch am 06.05.2011 ausdrücklich erklärt wurde, dass man
den Bestand der Freischankflächen akzeptiere, aber erwarte, dass Erweiterungen
nur mehr nach vorhergehender positiver lärmschutztechnischer Begutachtung
erfolgen werden, kam es inzwischen zu einer Meinungsänderung. Man fordert
nunmehr auch eine lärmschutz-technische Begutachtung des Bestandes und ggf. entsprechende
Konsequenzen zu ziehen.
Die Freischankflächen
im Bereich Gustavstraße, Waagplatz und Marktplatz haben sich zum Teil über
Jahrzehnte, politisch so auch gewollt, auf den heute vorhandenen Bestand
entwickelt. Sa-nierungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wurden genutzt, das
gastronomische Angebot zu verbessern und auf ein weitgehend hohes Niveau zu
bringen. Allein in der Gustavstraße gibt es etwa 400 Sitzplätze in den
Außenbereichen.
Vor allem die
Gustavstraße mit ihren zahlreichen Gaststätten ist eine Straße, die schon seit
Kriegsende als das „Fürther Kneipenviertel“ bezeichnet wird und seit einigen
Jahren auch re-gional sehr große Wertschätzung genießt. In diesem Zusammenhang
soll nicht unerwähnt blei-ben, dass einige der Beschwerdeführer zu einem
Zeitpunkt hierhin gezogen sind, als die Gast-stätten vor allem an den
Wochenenden bereits zahlreiche Besucher in dieses Viertel angelockt haben und
einige traditionelle Veranstaltungen z. T. bereits seit Jahrzehnten etabliert
waren (sh. Zeitungsausschnitt a. d. Jahr 2008) oder, wie im Falle einer Anwohnerin
der Waagstraße, die am 01.11.2011 zugezogen ist und sich bereits am 29.11.2011
über Lärmbelästigungen be-schwert hat. Ausdrücklich muss auch darauf
hingewiesen werden, dass es bis zum Sommer 2010 zu keinen nennenswerten
Anwohnerbeschwerden gekommen ist.
Wie bei der
Beschlussvorlage zu der Stadtratssitzung am 13.04.2011 erwähnt, wurde der
Be-stand an Freischankflächen inzwischen einer lärmschutztechnischen Überprüfung unterzogen. Dabei hat sich
herausgestellt, dass aus heutiger lärmschutzrechtlicher Sicht rechnerisch etwa
25 % der Sitzplätze die Lärmrichtwerte überschreiten. Daraus ergibt sich als
Konsequenz, dass weitere Sitzplätze nur noch dann zugelassen werden können,
wenn die Lärmrichtwerte im kon-kreten Einzelfall eingehalten werden können.
Dabei müssen bei dem jeweiligen Immissions-punkt auch sämtliche
Lärmeinwirkungen aller umliegenden relevanten Schallquellen berück-sichtigt
werden (insofern ist zu bedenken, dass besonders betroffene Anwohner
gleichzeitig mehreren Schallquellen ausgesetzt sind (z.B. vier
Freischankflächen in unmittelbarer Umge-bung).
Rechtliche Eingriffe in den genehmigten Bestand sind aus der Sicht der
Verwaltung je-doch nicht gerechtfertigt, da es sich zum Teil um einen Jahrzehnte
alten Bestand handelt und eine Reduzierung der Freischankflächen das
wirtschaftliche Überleben mancher
Gaststätte in Frage stellen würde. Zweifellos stünden in diesem Fall auch
zahlreiche Arbeitsplätze zur Dispo-sition. Dies kann nicht im Interesse der Stadt
Fürth liegen. Gleichwohl muss in der Zukunft streng darauf geachtet werden,
dass die zugelassene Anzahl an Sitzplätzen
nicht mehr über-schritten wird. Für den Fall, dass ungenehmigte
Sitzplätze genutzt werden, muss der Gastwirt mit strengen Sanktionen rechnen.
Aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht muss nach wie vor darauf hingewiesen werden,
dass die Toleranz der Anwohner der Altstadt seit langem über Gebühr strapaziert
wurde. Wenngleich das Beschwerdeaufkommen seit dem Runden Tisch im vergangenen
Mai zahlenmäßig in etwa gleich geblieben ist (in der Gustavstraße gibt es zwei
Beschwerdeführer(innen), am Waagplatz vier und am Marktplatz eine), kommt es
bei der Beurteilung einer Lärmimmission hierauf letzt-lich nicht an.
Grundsätzlich hat jeder Anwohner Anspruch darauf, vor unzulässigen Lärmimmis-sionen
geschützt zu werden. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob und wie viele
Anwoh-ner sich letztlich beschweren. Es ist auch eine Tatsache, dass manche
Anwohner es auch aus den verschiedensten Gründen scheuen, sich an die
Verwaltung mit einer Beschwerde zu wen-den.
3. Wenngleich h.E. nicht davon gesprochen
werden kann, dass der im Mai d. J. erzielte Kompromiss in Gänze gescheitert ist
und es aus den Reihen der Anwohner durchaus auch aus eine Reihe von positiven
Rückmeldungen gibt, die mit der Gesamtsituation durchaus zufrieden sind, muss betont werden, dass aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht Handlungsbedarf besteht (sh. das Schreiben
der Regierung von Mittelfranken vom 30.08.2011).
Folgende Maßnahmen
erscheinen erforderlich:
1. Die Stadt Fürth prüft den Erlass einer
Verordnung, in der der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften
und öffentliche Vergnügungsstätten in der Innenstadt auf täglich 02.00 Uhr
vorverlegt wird. § 10 Gaststättenverordnung (GastV) ermächtigt die Kreisverwaltungsbehörden
hierzu, sofern ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse
vorliegen).
Hintergrund dieser
Überlegungen sind die seit der „Aufhebung“ der gesetzlichen Sperrzeit im Jahre
2005 vor allem in der Innenstadt zunehmend zu beobachtenden Störungen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Zusammenhang mit dem Betrieb von
Gaststätten. Durch eine in diesem Bereich zahlenmäßig beträchtliche
Wohnbevölkerung und eine große Anzahl von Gaststätten mit Nachtbetrieb ergibt
sich eine konfliktträchtige Gemengelage, die als solche untypisch ist und - im
Vergleich zum übrigen Stadtgebiet - eine Besonderheit darstellt. Verstärkt wird
diese durch Lärmbelästigungen durch Raucher vor den Lokalen als Auswirkung des
Nichtraucherschutzgesetzes.
Bei der Beurteilung
der Frage, ob besondere örtliche Verhältnisse im Sinne des § 10 GastV
allgemeine Ausnahmen von der gesetzlichen Sperrzeit rechtfertigen ist neben
einer Lärmbetrachtung auch auf eine Einschätzung der Lage durch die Polizei von
erheblicher Bedeutung.
Der Geltungsbereich
dieser Verordnung könnte nach ersten Überlegungen folgendes Gebiet umfassen:
„Rednitz im Westen,
Kapellenstraße im Norden, Pegnitz im Osten, Bahntrasse im Süden bis zur
Stadtgrenze“.
Eine vergleichbare
Sperrzeitverordnung gibt es beispielsweise für die Innenstadt von Er-langen.
2. Die Stadt Fürth ändert die Verordnung
über die Sperrzeit von Freischankflächen von Gaststätten (Sperrzeitverordnung)
vom 17.06.1996, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31.05.2011,
dahingehend, dass die Sperrzeit von Freischankflächen künftig im gesamten
Stadtgebiet ausnahmslos um 23.00 Uhr beginnt und um 06.00 Uhr endet.
Mit dieser Änderung
wird dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen und ei-ne Angleichung an
die Sperrzeitregelungen anderer Kreisverwaltungsbehörden (z.B. Er-langen und
Nürnberg) herbeigeführt.
3. Die Sperrzeit für Freischankflächen im
Zusammenhang mit Veranstaltungen im Bereich Gustavstraße, Waagplatz und
Marktplatz beginnt künftig um 23.00 Uhr, ausgenommen an den beiden
Grafflmärkten (jeweils 02.00 Uhr) und dem Weinfest (jeweils ein Freitag und ein
Samstag, 24.00 Uhr). Es soll also über das Jahr vier Ausnahmen geben (in
Nürnberg gibt es dzt. eine Ausnahme. Bei der „Blauen Nacht“ beginnt die
Sperrzeit für Freischankflächen um 01.00 Uhr.
4. Die konkreten Maßnahmen zur
Lärmreduzierung bei Veranstaltungen (Grafflmarkt, Weinfest, Fürth Festival und
Stadtfest) gemäß der „Übersicht über die gefundene Kom-promisslösung – Runder
Tisch am 06.05.2011“ (vgl. Anlage zum Beschlussvorschlag für die
Stadtratssitzung am 25.05.2011) bleiben unberührt.
Dem Forderungskatalog der „Anwohner Altstadt Fürth“ zur Verbesserung der Lärmsituation vom 03.11.2011 wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht in vollem Umfang entsprochen. Eine Reihe von Forderungen sind rechtlich nicht begründbar, nicht überwachbar oder sind schlicht und ergreifend eine ausschließliche Angelegenheit der Stadt Fürth.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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