bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

1

Finanz- und Verwaltungsausschuss

13.04.2011

 

 

 

 

 

2

Stadtrat

13.04.2011

 

 

 

 

 

3

Finanz- und Verwaltungsausschuss

25.05.2011

 

 

 

 

 

4

Finanz- und Verwaltungsausschuss

25.05.2011

 

 

 

 

 

5

Finanz- und Verwaltungsausschuss

21.12.2011

 

 

 

 

 

 

 

 

1.         Seit dem Sommer 2010 beklagen sich einzelne Anwohner der Gustavstraße, des Waagplatzes und des Marktplatzes über erhebliche Lärmbelästigungen durch die dortigen Gaststätten sowie das Verhalten der Gäste auf den Freischankflächen und den öffentlichen Verkehrsflächen. Seinerzeit gingen beim Ordnungsamt eine Unterschriftsliste mit Namen und Anschriften von 77 Beschwerdeführern (Überschrift: „Für eine lebenswerte Altstadt! Für mehr Nachtruhe in der Altstadt! Keine Sperrzeitverkürzung bis 01.00 Uhr während des Weinfestes. Keine Silvesterfeier mit Live-Musik in der Altstadt“) sowie elf Einzelbeschwerden ein.

 

Zurückgeführt wurden diese Belästigungen auf die Verkürzung der Sperrzeit für Freischankflä-chen in den Sommermonaten, auf die große Anzahl von Sitzplätzen auf den Freischankflächen und die Veranstaltungen mit  lauten Musikdarbietungen. Hinzu kommen Belästigungen durch Raucher vor den Lokalen, die nach Inkrafttreten des Gesundheitsschutzgesetzes auch während der Nachtzeit (z. T. bis 5.00 Uhr morgens) im Freien rauchen.

 

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 13.04.2011 mit den Vorschlägen der Verwaltung

 

          den Beginn der Sperrzeit für die Freischankflächen ausnahmslos auf 23.00 Uhr festzulegen,

 

          die vorhandenen Freischankflächen neu aufzunehmen und lärmschutztechnisch neu zu bewerten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu gegebener Zeit zu diskutieren,

 

          einen „Runden Tisch“ zu installieren, in dem u.a. Anwohner, Gastwirte und Stadt Fürth vertreten sein sollen und

 

          die städtischen Dienststellen und Einrichtungen zu verpflichten, zukünftig bei der Planung der Veranstaltungen in der gesamten Stadt verstärkt die Interessen der Anwohner im Auge zu haben

 

befasst. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde beschlossen, den Vorgang in die Stadtratssitzung am 25.05.2011 zu vertagen und bis dorthin den derzeitigen Status Quo (Sperrzeit und Sperrzeit Grafflmarkt) grundsätzlich beizubehalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gesamtproble-matik an einem noch einzuberufenden „Runden Tisch“ zu klären und dem Stadtrat Lösungsvor-schläge zu unterbreiten.

 

Der „Runde Tisch“ ist am 06.05.2011 zusammengetreten. Nach eingehender Diskussion kam es zu folgender Kompromisslösung:

 

          Reduzierung der Geltungsdauer der besonderen Sperrzeitregelungen für den Bereich

Gustavstraße, Waagplatz und Marktplatz um zwei Monate (nunmehr 15.06. bis 15.08.),

 

          Verlängerung der Sperrzeiten für die Freischankflächen von Sonntag bis Donnerstag auf 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr, an Freitagen und Samstagen, sowie an den Tagen vor den gesetzli-chen Feiertagen Christi Himmelfahrt und Fronleichnam (sofern diese in den genannten Zeit-raum fallen) in diesem Bereich abweichende Sperrzeitfestlegung (24.00 Uhr bis 6.00 Uhr),

 

          Konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung bei Veranstaltungen (Grafflmarkt, Weinfest, Fürth Festival und Stadtfest) gemäß der „Übersicht über die gefundene Kompromisslösung – Runder Tisch am 06.05.2011“ (vgl. Anlage zum Beschlussvorschlag für die Stadtratssitzung am 25.05.2011).

 

 

Die Teilnehmer waren sich dahingehend einig, dass diese Kompromisslösung zunächst bis zum Jahresende 2011 probeweise Anwendung finden soll und nach Saisonende in einer weiteren Gesprächsrunde gemeinsam überprüft wird, ob diese Kompromisslösung für die Zukunft tragfä-hig ist.

 

2.         Seither erscheint der nachbarschaftliche Friede vor allem in der Gustavstraße nachhaltig gestört. Der Unmut einzelner Anwohner richtet sich gegen die Gastwirte, aber auch  gegen die Stadt Fürth, weil sie nicht im gewünschten Maße handelt bzw. kontrolliert.

 

Die am Runden Tisch beteiligten Anwohner kamen bei der Gesprächsrunde  am 16.11.2011 zum Ergebnis, dass der am 06.05.2011 erzielte Kompromiss u.a. aus folgenden Gründen ge-scheitert sei:

 

          Die Sperrzeitregelungen für die Freischankflächen würden insbesondere bei den Gaststätten „Kaffeebohne“, „Gelber Löwe“ (Gustavstraße) und „Irish Cottage“ (Waagplatz) nicht eingehalten,

 

          von den Freischankflächen insgesamt gingen nach wie vor erhebliche Lärmbelästigungen aus,

 

          bei den Veranstaltungen komme es nach wie vor zu erheblichen Lärmbelästigungen, weil die vereinbarten Abhilfemaßnahmen entweder nicht ausreichend umgesetzt werden oder nicht ausreichen,

 

          die Stadt Fürth den Kompromiss nicht ausreichend kontrolliert und sanktioniert habe.

 

Die Gastwirte machten unisono geltend, den vereinbarten Kompromiss stets eingehalten und erhebliche Anstrengungen unternommen zu haben, die Lärmbelästigungen aktiv zu reduzieren.

 

 

Beurteilung der Verwaltung:

 

 

Umgesetzt wurden wie vereinbart

 

          Reduzierung der Sperrzeit für die Freischankflächen,

 

          die vereinbarten Betriebs- bzw. Sperrzeiten für Grafflmarkt, Weinfest, Stadtfest , Fürth Festival und Grafflmarkt,

 

          Zulassung von Sitzplatzerweiterungen nur nach vorheriger Einzelfallprüfung

 

          Durchführung zusätzlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmimmissionen durch Musikveranstaltungen

 

 

Die von einzelnen Anwohnern immer wieder beanstandeten Lärmimmissionen durch rauchende Gäste vor den Gaststätten sind durch die Stadt Fürth oder die Polizei nicht nachhaltig zu beein-flussen. Auch die Gastwirte, denen dieser Lärm rechtlich zwar zuzuordnen ist, sind letztlich nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass nächtliche Belästigungen immer und überall unterblei-ben. Der Gesetzgeber hat diese Konsequenz  bewusst in Kauf genommen. Die Anwohner müs-sen deshalb das Rauchen im Freien als sozial adäquat hinnehmen (so das Bayerische Staats-ministerium für Umwelt und Gesundheit).  Wann die Grenze der sozialen Adäquanz überschrit-ten wird, ist  nicht konkret geregelt. Es gibt hierzu auch noch keine Rechtssprechung. Zweifellos belastet das Problem der rauchenden Gäste vor den Gaststätten die Anwohner, insbesondere natürlich die in der Gustavstraße, am Waagplatz und am Marktplatz mit einer Vielzahl von Gaststätten mit großem Gästezuspruch.

 

Nach wie vor machen einzelne Anwohner auch geltend, dass bei verschiedenen Veranstaltun-gen (hier insbesondere der Grafflmarkt und das Fürth Festival) die Lautstärke der Musik und der Besucher nach wie vor erheblich belästigend sei.

 

In verschiedenen Fällen haben Anwohner Klagen über die Nichteinhaltung der Sperrzeiten für die Freischankflächen vorgebracht. Soweit diese Zuwiderhandlungen konkret bezeichnet wur-den, wurden diese an das Rechtsamt zur Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten weiterge-leitet. Nach h.E. kann aber keine Rede davon sein, dass es insoweit zu ständigen Rechtsverlet-zungen kommt

 

In diesem Zusammenhang darf ausdrücklich betont werden, dass die Polizei diesen Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. Die Klagen einzelner Anwohner, dass die Stadt Fürth die Einhaltung des Kompromisses nicht ausreichend überwacht habe, sind nicht ge-rechtfertigt, wenngleich z.B. das Ordnungsamt natürlich nicht in der Lage ist, die o.g. Bereiche zu jeder Tages- und Nachtzeit zu kontrollieren. Im Rahmen der Möglichkeiten wurde und wird sehr wohl kontrolliert. Dem Wunsch eines Anwohners, einen Mitarbeiter zu benennen, der quasi rund um die Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung steht, konnte jedoch nicht entsprochen werden. Hier wurde auf die Polizei verwiesen.

 

Obgleich seitens der Anwohner beim Runden Tisch am 06.05.2011 ausdrücklich erklärt wurde, dass man den Bestand der Freischankflächen akzeptiere, aber erwarte, dass Erweiterungen nur mehr nach vorhergehender positiver lärmschutztechnischer Begutachtung erfolgen werden, kam es inzwischen zu einer Meinungsänderung. Man fordert nunmehr auch eine lärmschutz-technische Begutachtung  des Bestandes und ggf. entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

 

Die Freischankflächen im Bereich Gustavstraße, Waagplatz und Marktplatz haben sich zum Teil über Jahrzehnte, politisch so auch gewollt, auf den heute vorhandenen Bestand entwickelt. Sa-nierungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wurden genutzt, das gastronomische Angebot zu verbessern und auf ein weitgehend hohes Niveau zu bringen. Allein in der Gustavstraße gibt es etwa 400 Sitzplätze in den Außenbereichen.

Vor allem die Gustavstraße mit ihren zahlreichen Gaststätten ist eine Straße, die schon seit Kriegsende als das „Fürther Kneipenviertel“ bezeichnet wird und seit einigen Jahren auch re-gional sehr große Wertschätzung genießt. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt blei-ben, dass einige der Beschwerdeführer zu einem Zeitpunkt hierhin gezogen sind, als die Gast-stätten vor allem an den Wochenenden bereits zahlreiche Besucher in dieses Viertel angelockt haben und einige traditionelle Veranstaltungen z. T. bereits seit Jahrzehnten etabliert waren (sh. Zeitungsausschnitt a. d. Jahr 2008) oder, wie im Falle einer Anwohnerin der Waagstraße, die am 01.11.2011 zugezogen ist und sich bereits am 29.11.2011 über Lärmbelästigungen be-schwert hat. Ausdrücklich muss auch darauf hingewiesen werden, dass es bis zum Sommer 2010 zu keinen nennenswerten Anwohnerbeschwerden gekommen ist. 

 

Wie bei der Beschlussvorlage zu der Stadtratssitzung am 13.04.2011 erwähnt, wurde der Be-stand an Freischankflächen inzwischen einer lärmschutztechnischen  Überprüfung unterzogen. Dabei hat sich herausgestellt, dass aus heutiger lärmschutzrechtlicher Sicht rechnerisch etwa 25 % der Sitzplätze die Lärmrichtwerte überschreiten. Daraus ergibt sich als Konsequenz, dass weitere Sitzplätze nur noch dann zugelassen werden können, wenn die Lärmrichtwerte im kon-kreten Einzelfall eingehalten werden können. Dabei müssen bei dem jeweiligen Immissions-punkt auch sämtliche Lärmeinwirkungen aller umliegenden relevanten Schallquellen berück-sichtigt werden (insofern ist zu bedenken, dass besonders betroffene Anwohner gleichzeitig mehreren Schallquellen ausgesetzt sind (z.B. vier Freischankflächen in unmittelbarer Umge-bung).  Rechtliche Eingriffe in den genehmigten Bestand sind aus der Sicht der Verwaltung je-doch nicht gerechtfertigt, da es sich zum Teil um einen Jahrzehnte alten Bestand handelt und eine Reduzierung der Freischankflächen das wirtschaftliche  Überleben mancher Gaststätte in Frage stellen würde. Zweifellos stünden in diesem Fall auch zahlreiche Arbeitsplätze zur Dispo-sition. Dies kann nicht im Interesse der Stadt Fürth liegen. Gleichwohl muss in der Zukunft streng darauf geachtet werden, dass die zugelassene Anzahl an Sitzplätzen  nicht mehr über-schritten wird. Für den Fall, dass ungenehmigte Sitzplätze genutzt werden, muss der Gastwirt mit strengen Sanktionen rechnen.

 

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht muss nach wie vor darauf hingewiesen werden, dass die Toleranz der Anwohner der Altstadt seit langem über Gebühr strapaziert wurde. Wenngleich das Beschwerdeaufkommen seit dem Runden Tisch im vergangenen Mai zahlenmäßig in etwa gleich geblieben ist (in der Gustavstraße gibt es zwei Beschwerdeführer(innen), am Waagplatz vier und am Marktplatz eine), kommt es bei der Beurteilung einer Lärmimmission hierauf letzt-lich nicht an. Grundsätzlich hat jeder Anwohner Anspruch darauf, vor unzulässigen Lärmimmis-sionen geschützt zu werden. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob und wie viele Anwoh-ner sich letztlich beschweren. Es ist auch eine Tatsache, dass manche Anwohner es auch aus den verschiedensten Gründen scheuen, sich an die Verwaltung mit einer Beschwerde zu wen-den.

 

3.         Wenngleich h.E. nicht davon gesprochen werden kann, dass der im Mai d. J. erzielte Kompromiss in Gänze gescheitert ist und es aus den Reihen der Anwohner durchaus auch aus eine Reihe von positiven Rückmeldungen gibt, die mit der Gesamtsituation durchaus zufrieden sind,  muss betont werden, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Handlungsbedarf besteht (sh. das Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 30.08.2011).

 

Folgende Maßnahmen erscheinen erforderlich:

 

 

1.         Die Stadt Fürth prüft den Erlass einer Verordnung, in der der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten in der Innenstadt auf täglich 02.00 Uhr vorverlegt wird. § 10 Gaststättenverordnung (GastV) ermächtigt die Kreisverwaltungsbehörden hierzu, sofern ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen).

 

Hintergrund dieser Überlegungen sind die seit der „Aufhebung“ der gesetzlichen Sperrzeit im Jahre 2005 vor allem in der Innenstadt zunehmend zu beobachtenden Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten. Durch eine in diesem Bereich zahlenmäßig beträchtliche Wohnbevölkerung und eine große Anzahl von Gaststätten mit Nachtbetrieb ergibt sich eine konfliktträchtige Gemengelage, die als solche untypisch ist und - im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet - eine Besonderheit darstellt. Verstärkt wird diese durch Lärmbelästigungen durch Raucher vor den Lokalen als Auswirkung des Nichtraucherschutzgesetzes.

Bei der Beurteilung der Frage, ob besondere örtliche Verhältnisse im Sinne des § 10 GastV allgemeine Ausnahmen von der gesetzlichen Sperrzeit rechtfertigen ist neben einer Lärmbetrachtung auch auf eine Einschätzung der Lage durch die Polizei von erheblicher Bedeutung.

 

 

Der Geltungsbereich dieser Verordnung könnte nach ersten Überlegungen folgendes Gebiet umfassen:

 

„Rednitz im Westen, Kapellenstraße im Norden, Pegnitz im Osten, Bahntrasse im Süden bis zur Stadtgrenze“.

 

Eine vergleichbare Sperrzeitverordnung gibt es beispielsweise für die Innenstadt von Er-langen.

 

 

2.         Die Stadt Fürth ändert die Verordnung über die Sperrzeit von Freischankflächen von Gaststätten (Sperrzeitverordnung) vom 17.06.1996, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31.05.2011, dahingehend, dass die Sperrzeit von Freischankflächen künftig im gesamten Stadtgebiet ausnahmslos um 23.00 Uhr beginnt und um 06.00 Uhr endet.

 

Mit dieser Änderung wird dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen und ei-ne Angleichung an die Sperrzeitregelungen anderer Kreisverwaltungsbehörden (z.B. Er-langen und Nürnberg) herbeigeführt.

 

 

3.         Die Sperrzeit für Freischankflächen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Bereich Gustavstraße, Waagplatz und Marktplatz beginnt künftig um 23.00 Uhr, ausgenommen an den beiden Grafflmärkten (jeweils 02.00 Uhr) und dem Weinfest (jeweils ein Freitag und ein Samstag, 24.00 Uhr). Es soll also über das Jahr vier Ausnahmen geben (in Nürnberg gibt es dzt. eine Ausnahme. Bei der „Blauen Nacht“ beginnt die Sperrzeit für Freischankflächen um 01.00 Uhr.

 

4.         Die konkreten Maßnahmen zur Lärmreduzierung bei Veranstaltungen (Grafflmarkt, Weinfest, Fürth Festival und Stadtfest) gemäß der „Übersicht über die gefundene Kom-promisslösung – Runder Tisch am 06.05.2011“ (vgl. Anlage zum Beschlussvorschlag für die Stadtratssitzung am 25.05.2011) bleiben unberührt.

 

 

Dem Forderungskatalog der „Anwohner Altstadt Fürth“ zur Verbesserung der Lärmsituation vom 03.11.2011 wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht in vollem Umfang entsprochen. Eine Reihe von Forderungen sind rechtlich nicht begründbar, nicht überwachbar oder sind schlicht und ergreifend eine ausschließliche Angelegenheit der Stadt Fürth.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: