Der Stadtrat nimmt Kenntnis
von den Budgetberichten 2011.
Von den Budgetüberschüssen
2010 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 345 973 €, d.h. 50 % der
festgestellten Budgetüberschüsse.
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2010 gem. Nrn. 4 und 5 der Vorlage zu..
1. Amts- und
Unteramtsbudgets für das Jahr 2010wurden entsprechend den für das Jahr 2010
geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der
Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den jeweils zugeordneten Amtsbudgets
verrechnet. In einzelfällen wurden Budgetmittel 2010 im Sinne einer
„Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2011 ausgebucht, d. h. diese Gelder
(„Projektmittel“) stehen den Budgets 2011 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt
handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 4.000.311,15 Euro.
Die Ergebnisse der Budgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“
können den beigefügten Übersichten (Anlage 1 und 2) entnommen werden. Die Summe
von rund 4,0 Mio € liegt erheblich über den Projektmittelüberträgen früherer
Jahre. Der Grund liegt in zwei Einzelfällen: Zum einen konnte die Abwicklung
der an den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung – StEF“ zu leistenden
Abwassergbühren für den öffentlichen Verkehrsgrund erst Anfang 2011 erfolgen
(2.222.795,64 €), zum anderen sind die Gastschulbeitragsabrechungen der Stadt
Nürnberg (1.368.300 €) nicht mehr 2010 eingegangen. Die entsprechend im
Haushalt 2010 eingeplanten Mittel wurden jeweils als „Projektmittel“ nach 2011
übertragen.
2. Die
Budgetberichte 2011 der Referate und Dienststellen sowie die jeweiligen
Einzelabrechungen der Budgets und Ergebnisübersichten wurden dem Stadtrat mit
Schreiben vom 22.11.2011 übermittelt. Die noch fehlenden Budgetberichte für das
Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“ sowie für das Unteramtsbudget
37010 „Katastrophenschutz“ sind zwischenzeitlich eingegangen. Sie sind dieser
Vorlage beigefügt (siehe Anlage 3). Die noch fehlenden Budgetberichte der
Sonderbudgets (10600/11530/81500) bzw. der Zentralbudgets (20910-20950) werden
zur Stadtratssitzung als Tischvorlage verteilt. Sie sind für die Entscheidungen
über die Budgetabschlüsse bzw. der endgültigen Behandlungen der
Budgetergebnisse 2010 der Amts- und Unteramtsbudgets ohne Belang.
Die Abrechungen der
Budgets ergaben
-
Budgetfehlbeträge
von 3.640.036,97 € sowie
-
Budgetüberschüsse
von 691.946,58 €
Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse blieben die Planabweichungen
bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden
Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach
den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Budgetleitlinien berücksichtigt. Die
(unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die
nicht planbaren Ausgaben für Beihilfe u.ä. wurden budgettechnisch in den
Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretenden Personalkostenabweichungen“ bzw.
durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit –
abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt.
Budgetberichtigungen waren zudem durch die Leistungsverrechnungen der
Gebäudewirtschaft sowie aufgrund der erstmals durchgeführten internen
Leistungsverrechnungen für die Leistungen der Stadt gegenüber dem gemeinsamen
Kommunalunternehmen KommunalBIT notwendig. Diese Berichtigung sind in den
betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die
Planabweichungen für die Ausgaben der Gebäudewirtschaft haben das
Budgetergebnis nicht berührt.
3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2010 sind im Rahmen des
Rechnungsabschlusses 2010 in Höhe von 50% zugunsten des Gesamthaushalts
„verfallen“. 50% der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses
2010 zunächst der allgemein Rücklage zugeführt (= 345.973,28€).
Die Budgetfehlbeträge 2010 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses
2010 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2011
vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechungsabschluss der
Stadt für 2010 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser
vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4b).
4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2010
sind Entscheidungen
a) über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen
verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie
b) über die nach 2011 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die
ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.
Zu a):
Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Jahresabschluss 2010 der
allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse
2010“) in Höhe von 345.973 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag
entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehen Quote.
Ursprünglich hatte die Finanzverwaltung diese Quote erst mit der Verwendung der
Budgetergebnisse 2011 vorgesehen. Mit der nun vorgezogenen Erhöhung auf 50%
sollen – trotz der allgemeinen Haushaltslage – die erheblichen Bemühungen und
das Engagement der Dienststellen bei den laufenden Prozessen zur
Haushaltskonsilidierung und den im laufenden zusätzlich gefassten Beschlüsse
zur Aufgabenkritik honoriert werden.
Der aktuelle Stand der sich danach ergebenden Budgetüberschüsse bzw.
der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus
Anlage 4.
Zu b):
Die Finanzverwaltung hält ausdrücklich Entscheidungen hinsichtlich
folgender Fehlbeträge für geboten:
- Amtsbudget 21000 „Kasse“ (= -397.047,18 €)
- Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“ (= -248.599,97 €)
- Amtsbudget 46000 „Theater“ (=
-1.366.597,02 €)
- Unteramtsbudget 51250 (Kindertageseinrichtungen) (= -56.915,33 €)
- Unteramtsbudget 66200 (Straßen, Brücken und Parkflächen) (= -925.582,49 €)
In den übrigen fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der
festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2011 verbleiben.
Zu Amtsbudget 21000 („Kasse):
Für den Fehlbetrag sind insbesondere die Entwicklung der Hst.
0330.2610.0000 (Mahngebühren, Säumniszuschläge) bzw. Hst. 0330.2610.0100
(Mahnauslagen, Verzugszinsen) ursächlich. Die Einnahmenausfälle beider Hst.
Belaufen sich auf 351.340 €. Sie sind der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Niederschlagung bzw. dem
Erlass von Forderungen (auch Nebenforderungen) geschuldet. Die Hst.
0330.2610.0000 (Mahngebühren, Säumniszuschläge) ist ab 2011 in das
Zentralbudget 20940 umgesetzt. Für die endgültige Behandlung des
Budgetergebnisses für 2010 empfiehlt Rf. II die Übernahme des Betrages von
351.340 € zulasten des Gesamthaushaltes. Für das Budget verbleibt demnach ein
endgültiger Budgetfehlbetrag von 45.707 €, der weiter auf 2011 vorgetragen
bleibt. Hinsichtlich der Finanzierung der 351.340 € wird auf Nr. 5 verwiesen.
Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“:
Das Budgetergebnis 2010 (= -248.600 €) war durch den Vortrag des Budgetfehlbetrages
2009 mit -247.513 € bereits vorbelastet. Das „operative“ Ergebnis 2010 war
nahezu ausgeglichen.
Es wird vorgeschlagen, den Budgetfehlbetrag letztmalig zulasten des
Gesamthaushaltes zu übernehmen. Neuen entstehenden strukturellen Verschlechterungen
des Budgets muss durch entsprechende Maßnahmen der Verwaltung bzw. durch
Entscheidungen des Stadtrates gegengesteuert werden.
Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag 2010 von -1.366.597 € beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2009 nach 2010 vorgetragene Budgetfehlbetrag von 967.675 €.
Das „operative“ Ergebnis des Jahres 2010 hat danach -398.922 € (Vorjahr:
-608.871 €) betragen.
Hinsichtlich der dringend notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der sich
bis 2010 weiter dramatisch ausweitenden Budgetprobleme des Theaters fanden
zwischenzeitlich Gespräche mit der Verwaltungs- bzw. Referatsspitze sowie Rf.
II statt. Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu
erstatten (zuletzt Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschuss am 23.11.2011).
danach wird als „operatives“ Ergebnis des Jahres 2011 (ohne den
Budgetfehlbetragsvortrag aus 2010) aufgrund der eingeleiteten Maßnahme der
Theaterleitung kein „operativer“ Budgetfehlbetrag erwartet bzw. das Budget wird
u.U. leicht positiver als geplant abschließen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen
– auf neue Rechnung vorgetragen zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 51250 „Kindertageseinrichtungen“:
Das negative Budgetergebnis (-56.915 €) wurde durch einen Einzelvorgang
verursacht: JgA hat im Vollzug des Haushalts 2010 aufgrund eines sich
abzeichnenden Budgetfehlbetrages für das Sonderbudget 51510 (Zuschüsse
an Kindertagesstätten freier Träger u.a.) einen Deckungsvorschlag (132.500 €)
zugunsten dieses Sonderbudgets vorgeschlagen. Entsprechend wurde das Budget
unter dieser Prämisse abgerechnet.
Ein entsprechender Mittelbereitstellungsantrag für das Sonderbudget
51510 wurde zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschuss am 23.02.2011
gestellt. Der Ausschuss genehmigte letztlich einen in der Sitzung dann in der
Summe noch korrigierten Antrag, wobei die Deckung für den Budgetfehlbetrag des
Sonderbudgets 51510 – anders als ursprünglich vorgeschlagen – durch
entsprechende Einsparungen im Sonderbudget 50515 erfolgte.
Rf. II empfielt, den festgestellten Budgetfehlbetrag von -56.915 €
insoweit durch den Gesamthaushalt zu übernehmen. Das Weiteren soll der
Abschluss des Budgets 51250 für 2011 abgewartet werden. Gegebenenfalls stellt
Rf. II in Aussicht, bei einem negativen Abschluss im Rahmen der
Budgetabrechnung 2011 dieses Budget nachzusteuern.
Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“:
Der Budgetabschluss 2010 des Unteramtsbudgets 66200 ist durch die
Nachberechnung bzw. Begleichung von Kostenerstattungen für Vorjahre gegenüber
dem Eigenbetrieb „Stadtentwässerung (StEF)“ für die von StEF durchgeführte
Aufgabe „Sinkkastenreinigung“ belastet (798.450 €). Die Aufgabe
„Sinkkastenreinigung“ wurde als Folge eines früheren Beschlusses zur
Haushaltskonsolidierung (StR-Beschluss vom 24.07.2003) aus StEF übertragen.
Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass es sich bei der Aufgabe
„Sinkkastenreinigung“ um eine Aufgabe handelt, die in die Kalkulation der
Abwassergebühren einbezogen werden kann. Die Rechtsprechung hierzu lässt eine
Behandlung als (gebührenfähig) ansetzbare Leistung jedoch nicht zu. Die Aufgabe
wird weiter von StEF (in zwischenzeitlich reduziertem Umfang) weiter
wahrgenommen, muss aber dem Straßenbaulastträger (sprich dem Kernhaushalt) in
Rechnung gestellt werden.
Rf. II schlägt vor, den Betrag von 798.450 € zulasten des
Gesamthaushalts 2011 zu übernehmen. Die seit 2010 im Budgethaushalt
veranschlagten Mittel für die Sinkkastenreinigung von insgesamt 100.000 €
decken weitgehend nur die Kostenerstattung ab, die dem Umfang des (reduzierten)
künftigen Standards entsprechen.
5. Die Übernahme des Budgetfehlbeträge gem. vorstehenden Ziff. 4b)
erfordert insgesamt die Bereitstellung von 1.455.305 €. Die Bereitstellung
erfolgt zulasten des Gesamthaushalts 2011 aus Haushaltsverbesserungen, die über
die Festsetzungen des 1. Nachtragshaushalts 2011 hinausgehen. Eine Gefährdung
des mit den Festsetzungen des 1. Nachtragshaushalts verbundenen Verzichts auf
die Zuführung des Vermögenshaushalts (5,8 Mio €) ist damit nicht zu erwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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