Betreff
Budgetwirtschaft, a) Budgetberichte 2011, b) Entscheidung über die Budgetabschlüsse 2010, c) Endgültige Behandlung der Budgetergebnisse 2010
Vorlage
DÜ/010/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2011.

 

Von den Budgetüberschüssen 2010 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 345 973 €, d.h. 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse.

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2010 gem. Nrn. 4 und 5 der Vorlage zu..


1. Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2010wurden entsprechend den für das Jahr 2010 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet. In einzelfällen wurden Budgetmittel 2010 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2011 ausgebucht, d. h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2011 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 4.000.311,15 Euro. Die Ergebnisse der Budgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlage 1 und 2) entnommen werden. Die Summe von rund 4,0 Mio € liegt erheblich über den Projektmittelüberträgen früherer Jahre. Der Grund liegt in zwei Einzelfällen: Zum einen konnte die Abwicklung der an den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung – StEF“ zu leistenden Abwassergbühren für den öffentlichen Verkehrsgrund erst Anfang 2011 erfolgen (2.222.795,64 €), zum anderen sind die Gastschulbeitragsabrechungen der Stadt Nürnberg (1.368.300 €) nicht mehr 2010 eingegangen. Die entsprechend im Haushalt 2010 eingeplanten Mittel wurden jeweils als „Projektmittel“ nach 2011 übertragen.

 

2. Die Budgetberichte 2011 der Referate und Dienststellen sowie die jeweiligen Einzelabrechungen der Budgets und Ergebnisübersichten wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 22.11.2011 übermittelt. Die noch fehlenden Budgetberichte für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“ sowie für das Unteramtsbudget 37010 „Katastrophenschutz“ sind zwischenzeitlich eingegangen. Sie sind dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 3). Die noch fehlenden Budgetberichte der Sonderbudgets (10600/11530/81500) bzw. der Zentralbudgets (20910-20950) werden zur Stadtratssitzung als Tischvorlage verteilt. Sie sind für die Entscheidungen über die Budgetabschlüsse bzw. der endgültigen Behandlungen der Budgetergebnisse 2010 der Amts- und Unteramtsbudgets ohne Belang.

 

Die Abrechungen der Budgets ergaben

 

-       Budgetfehlbeträge von                 3.640.036,97 € sowie

-       Budgetüberschüsse von                    691.946,58 €

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Budgetleitlinien berücksichtigt. Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfe u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretenden Personalkostenabweichungen“ bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Budgetberichtigungen waren zudem durch die Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft sowie aufgrund der erstmals durchgeführten internen Leistungsverrechnungen für die Leistungen der Stadt gegenüber dem gemeinsamen Kommunalunternehmen KommunalBIT notwendig. Diese Berichtigung sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der Gebäudewirtschaft haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2010 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 in Höhe von 50% zugunsten des Gesamthaushalts „verfallen“. 50% der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2010 zunächst der allgemein Rücklage zugeführt (= 345.973,28€).

 

Die Budgetfehlbeträge 2010 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2011 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechungsabschluss der Stadt für 2010 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4b).

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2010 sind Entscheidungen

 

a) über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b) über die nach 2011 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.

 

Zu a):

Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Jahresabschluss 2010 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2010“) in Höhe von 345.973 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehen Quote. Ursprünglich hatte die Finanzverwaltung diese Quote erst mit der Verwendung der Budgetergebnisse 2011 vorgesehen. Mit der nun vorgezogenen Erhöhung auf 50% sollen – trotz der allgemeinen Haushaltslage – die erheblichen Bemühungen und das Engagement der Dienststellen bei den laufenden Prozessen zur Haushaltskonsilidierung und den im laufenden zusätzlich gefassten Beschlüsse zur Aufgabenkritik honoriert werden.

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenden Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 4.

 

Zu b):

Die Finanzverwaltung hält ausdrücklich Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

- Amtsbudget 21000 „Kasse“                                                                  (=    -397.047,18 €)

- Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“                          (=    -248.599,97 €)

- Amtsbudget 46000 „Theater“                                                                (= -1.366.597,02 €)

- Unteramtsbudget 51250 (Kindertageseinrichtungen)                            (=      -56.915,33 €)

- Unteramtsbudget 66200 (Straßen, Brücken und Parkflächen)              (=    -925.582,49 €)

 

In den übrigen fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2011 verbleiben.

 

Zu Amtsbudget 21000 („Kasse):

Für den Fehlbetrag sind insbesondere die Entwicklung der Hst. 0330.2610.0000 (Mahngebühren, Säumniszuschläge) bzw. Hst. 0330.2610.0100 (Mahnauslagen, Verzugszinsen) ursächlich. Die Einnahmenausfälle beider Hst. Belaufen sich auf 351.340 €. Sie sind der allgemeinen wirtschaftlichen Lage aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Niederschlagung bzw. dem Erlass von Forderungen (auch Nebenforderungen) geschuldet. Die Hst. 0330.2610.0000 (Mahngebühren, Säumniszuschläge) ist ab 2011 in das Zentralbudget 20940 umgesetzt. Für die endgültige Behandlung des Budgetergebnisses für 2010 empfiehlt Rf. II die Übernahme des Betrages von 351.340 € zulasten des Gesamthaushaltes. Für das Budget verbleibt demnach ein endgültiger Budgetfehlbetrag von 45.707 €, der weiter auf 2011 vorgetragen bleibt. Hinsichtlich der Finanzierung der 351.340 € wird auf Nr. 5 verwiesen.

 

Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“:

Das Budgetergebnis 2010 (= -248.600 €) war durch den Vortrag des Budgetfehlbetrages 2009 mit -247.513 € bereits vorbelastet. Das „operative“ Ergebnis 2010 war nahezu ausgeglichen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Budgetfehlbetrag letztmalig zulasten des Gesamthaushaltes zu übernehmen. Neuen entstehenden strukturellen Verschlechterungen des Budgets muss durch entsprechende Maßnahmen der Verwaltung bzw. durch Entscheidungen des Stadtrates gegengesteuert werden.

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

Der Budgetfehlbetrag 2010 von -1.366.597 € beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2009 nach 2010 vorgetragene Budgetfehlbetrag von 967.675 €. Das „operative“ Ergebnis des Jahres 2010 hat danach -398.922 € (Vorjahr: -608.871 €) betragen.

 

Hinsichtlich der dringend notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der sich bis 2010 weiter dramatisch ausweitenden Budgetprobleme des Theaters fanden zwischenzeitlich Gespräche mit der Verwaltungs- bzw. Referatsspitze sowie Rf. II statt. Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschuss am 23.11.2011). danach wird als „operatives“ Ergebnis des Jahres 2011 (ohne den Budgetfehlbetragsvortrag aus 2010) aufgrund der eingeleiteten Maßnahme der Theaterleitung kein „operativer“ Budgetfehlbetrag erwartet bzw. das Budget wird u.U. leicht positiver als geplant abschließen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vorgetragen zu lassen.

 

Zu Unteramtsbudget 51250 „Kindertageseinrichtungen“:

Das negative Budgetergebnis (-56.915 €) wurde durch einen Einzelvorgang verursacht: JgA hat im Vollzug des Haushalts 2010 aufgrund eines sich abzeichnenden Budgetfehlbetrages für das Sonderbudget 51510 (Zuschüsse an Kindertagesstätten freier Träger u.a.) einen Deckungsvorschlag (132.500 €) zugunsten dieses Sonderbudgets vorgeschlagen. Entsprechend wurde das Budget unter dieser Prämisse abgerechnet.

Ein entsprechender Mittelbereitstellungsantrag für das Sonderbudget 51510 wurde zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschuss am 23.02.2011 gestellt. Der Ausschuss genehmigte letztlich einen in der Sitzung dann in der Summe noch korrigierten Antrag, wobei die Deckung für den Budgetfehlbetrag des Sonderbudgets 51510 – anders als ursprünglich vorgeschlagen – durch entsprechende Einsparungen im Sonderbudget 50515 erfolgte.

 

Rf. II empfielt, den festgestellten Budgetfehlbetrag von -56.915 € insoweit durch den Gesamthaushalt zu übernehmen. Das Weiteren soll der Abschluss des Budgets 51250 für 2011 abgewartet werden. Gegebenenfalls stellt Rf. II in Aussicht, bei einem negativen Abschluss im Rahmen der Budgetabrechnung 2011 dieses Budget nachzusteuern.

 

Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“:

Der Budgetabschluss 2010 des Unteramtsbudgets 66200 ist durch die Nachberechnung bzw. Begleichung von Kostenerstattungen für Vorjahre gegenüber dem Eigenbetrieb „Stadtentwässerung (StEF)“ für die von StEF durchgeführte Aufgabe „Sinkkastenreinigung“ belastet (798.450 €). Die Aufgabe „Sinkkastenreinigung“ wurde als Folge eines früheren Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung (StR-Beschluss vom 24.07.2003) aus StEF übertragen. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass es sich bei der Aufgabe „Sinkkastenreinigung“ um eine Aufgabe handelt, die in die Kalkulation der Abwassergebühren einbezogen werden kann. Die Rechtsprechung hierzu lässt eine Behandlung als (gebührenfähig) ansetzbare Leistung jedoch nicht zu. Die Aufgabe wird weiter von StEF (in zwischenzeitlich reduziertem Umfang) weiter wahrgenommen, muss aber dem Straßenbaulastträger (sprich dem Kernhaushalt) in Rechnung gestellt werden.

Rf. II schlägt vor, den Betrag von 798.450 € zulasten des Gesamthaushalts 2011 zu übernehmen. Die seit 2010 im Budgethaushalt veranschlagten Mittel für die Sinkkastenreinigung von insgesamt 100.000 € decken weitgehend nur die Kostenerstattung ab, die dem Umfang des (reduzierten) künftigen Standards entsprechen.

 

5. Die Übernahme des Budgetfehlbeträge gem. vorstehenden Ziff. 4b) erfordert insgesamt die Bereitstellung von 1.455.305 €. Die Bereitstellung erfolgt zulasten des Gesamthaushalts 2011 aus Haushaltsverbesserungen, die über die Festsetzungen des 1. Nachtragshaushalts 2011 hinausgehen. Eine Gefährdung des mit den Festsetzungen des 1. Nachtragshaushalts verbundenen Verzichts auf die Zuführung des Vermögenshaushalts (5,8 Mio €) ist damit nicht zu erwarten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


4