Betreff
infra-Gruppe, WBG-Gruppe, Klinikum Fürth, VHS, ELAN, complex, Wirtschaftspläne 2013
Vorlage
R II/028/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt den Wirtschaftsplänen 2013 der

a)   infra-Gruppe

b)   WBG-Gruppe

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH

zu. Von den Wirtschaftsplänen 2013 des Klinikums Fürth nimmt der Stadtrat Kenntnis.

Der Oberbürgermeister wird in den Gesellschafterversammlungen der

a)   infra fürth holding gmbh

b)   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH

ermächtigt, die zur Genehmigung der Wirtschaftspläne, einschließlich der Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften bei der infra-Gruppe und WBG-Gruppe, notwendigen zustimmenden Er­klärungen abzugeben.

 


Die Wirtschaftspläne liegen als Anlagen bei.

Für die infra fürth gmbh und die infra fürth verkehr gmbh (jeweils 80,1 %ige bzw. 100 %ige Tochtergesellschaften der infra fürth holding gmbh) ist der jeweilige Aufsichtsrat für die Zustim­mung zum Wirtschaftsplan zuständig; vgl. § 13 Abs. 4 Buchst. a bzw. § 12 Abs. 4 Buchst. a des betreffenden Gesellschaftsvertrags. Insoweit bezieht sich der Ermächtigungsbeschluss durch den StR bei der infra-Gruppe neben der Holding-GmbH nur auf die übrigen Tochtergesellschaf­ten der infra-Gruppe.

Beim Kommunalunternehmen Klinikum Fürth wird dessen Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat beschlossen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Unternehmenssatzung). Bei der Service-GmbH des Klinikums ist hierfür der Aufsichtsrat zuständig (§ 10 Abs. 4 des – derzeit noch geltenden – Ge­sellschaftsvertrags). Der StR hätte für beide Wirtschaftspläne Weisungen erteilen können; dies wird aber als nicht erforderlich angesehen. Die Zustimmungsbeschlüsse beider Kli-Kontrollgre­mien vom 12.11.2012 bleiben somit unberührt. Die beiden Wirtschaftspläne werden – in kompri­mierter Form – aber dem StR zur Kenntnis gegeben.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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