Betreff
Bebauungsplan Nr. 433 – Hardhöhe West – Öffentliche Grünflächen, Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung ab Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
DÜ/022/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Entwurf des Baureferats zur Herstellung der öffentlichen Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 433 „Hardhöhe West“ und erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben.

 

Die Errichtung einer Skater-Fläche bleibt einem eigenen Projektgenehmigungsverfahren vorbehalten..


 

Anlass

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 433 „Hardhöhe West“ sind in der östlichen und südlichen Randlage insgesamt rund 2,2 Hektar als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, auf der zum einen die notwendigen Lärmschutzwälle abgebildet werden, zum anderen die Geh- und Radwegeerschließung und ein öffentlicher Bolzplatz als Ersatz für den aufgelassenen Bolzplatz hinter dem Jugendhaus Hardhöhe errichtet werden soll.

Die Lärmschutzwälle sollen mit dem aus den Erschließungsmaßnahmen gewonnenen Boden geschüttet werden. Nachdem die Erschließungsmaßnahmen für Kanal und Straßenbau bereits begonnen haben, hat das Baureferat/Grünflächenamt den Auftrag erhalten, parallel die Erdarbeiten zur Schüttung der Lärmschutzwälle zu planen und umzusetzen.

 

Entwurf

Entlang der Ostgrenze des Bebauungsplans zur Wohnbebauung an der Philipp-Reis-Straße und an der südlichen Grenze wird ein insgesamt bis zu 6,50 m hoher Lärmschutzwall auf einer Länge von insgesamt ca. 430 m errichtet. An den Stellen, an denen das verfügbare Grundstück ausreichend tief ist (250 m), wird dieser zur Wohnbebauung hin landschaftlich modelliert und im Wechsel von dichter Bepflanzung und offenen Wiesenflächen gestaltet. Auf einer Länge von insgesamt ca. 180 m ist die vorhandene Grundstückstiefe für eine landschaftliche Gestaltung des Lärmschutzwalles nicht ausreichend, so dass dort der Wall als technisches Bauwerk mit einer beidseitigen Neigung von 1:1,5 und einer dichten Bepflanzung aus einheimischen Gehölzen errichtet wird. Zur Gewerbebebauung entsteht am Fuß des Walles ein Pflegeweg, zur Wohnbebauung wird der vorhandene Fuß- und Radweg erhalten bzw. weitergeführt.

Am südlichen Ende entsteht ein 50 x 25 m großer öffentlicher Bolzplatz als Rasenspielfeld mit den notwendigen Ballfangzäunen.

Nachdem zwischenzeitlich die Errichtung einer Skateanlage unter der Ludwigbrücke aus wasserrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig ist, hat das Baureferat den Auftrag erhalten, alternative Standorte im Stadtgebiet zu untersuchen. Einer dieser Alternativen liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 433 im Umfeld des öffentlichen Bolzplatzes und ist im vorliegenden Entwurf nachrichtlich dargestellt, nicht jedoch im Bebauungsplan. Die Standortuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen, eine Festlegung, welcher Standort weiter zu verfolgen ist, steht noch aus. Sofern eine Entscheidung für den Standort im Bebauungsplan Nr. 433 fällt, wird für die Errichtung einer Skateanlage ein gesondertes Projektgenehmigungsverfahren durch das Baureferat/Grünflächenamt erfolgen.

 

Umsetzung und Bauablauf

Für die Schüttung des Lärmschutzwalls werden in dem Bauabschnitt entlang des Nord-Süd-Weges sowie im Bereich südlich des Bolzplatzes insgesamt ca. 30.000 m³ Roh- und Oberboden benötigt.

Im 3. Bauabschnitt zur Erschließung des Gewerbegebiets durch Kanal- und Straßenbau werden ab Oktober 2011 bis Mai 2012 durch Tiefbauamt und Stadtentwässerung nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 22.500 m³ Ober- und Rohboden ausgebaut. Im weiteren Verlauf des 3. Bauabschnitts und im 4. Bauabschnitt der Erschließungsmaßnahmen werden mindestens weitere 7.500m³ Ober- und Rohboden ausgebaut, die dann eingebaut werden können. Eine exakte Benennung der noch zu erwartenden Massen liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Der Ober- und Rohboden aus den Kanal- und Straßenbaumaßnahmen wird zunächst innerhalb des B-Plan-Geltungsbereichs in Haufwerken zwischengelagert. Der dafür vorgesehene Lagerplatz hat eine Kapazität von ca. 15.000 m³. Anschließend erfolgt – veranlasst durch das Grünflächenamt – die Beprobung der Haufwerke auf Altlasten und auf die technische Bodenbeschaffenheit. Die Haufwerke, die aufgrund der Bodenbeschaffenheit verwendet werden können, werden sukzessive in den Lärmschutzwall eingebaut.

Ein weitestgehender Massenausgleich von ausgebautem und wieder eingebautem Boden wird unbedingt angestrebt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es am Ende einerseits Überschussmassen geben kann, die dann ordnungsgemäß entsorgt werden müssen, oder dass andererseits der ausgebaute Boden aufgrund einer möglichen Schadstoffbelastung nicht in den Wall eingebaut werden darf, dann ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden muss und stattdessen unbelasteter Boden geliefert werden muss, der in den Wall eingebaut wird.

Die Schüttung des Lärmschutzwalles erfolgt in Abhängigkeit des Baufortschritts der Erschließungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vom Frühjahr bis Herbst 2012. Die Bepflanzung und Begrünung des Lärmschutzwalles ist geplant ab Herbst 2012, die Herstellung des Bolzplatzes für das Frühjahr 2013.

 

Kosten

Auf der Basis der Einheitssätze für Erschließungsmaßnahmen wurden von Tiefbauamt die Kosten für den Lärmschutzwall im Bereich der öffentlichen Grünflächen mit insgesamt 695.000 EUR ermittelt, der Bolzplatz einschl. notwendiger Ballfangzäune vom Grünflächenamt mit ca. 80.000 EUR ermittelt, so dass die Gesamtkosten bei ca. 775.000 EUR liegen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem für die Erschließung des Gewerbegebiets Hardhöhe West eingerichteten Mandantenhaushalt.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

775.000 €

 

nein

x

ja

9.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. Mandant

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: