Der Stadtrat hat Kenntnis vom Entwurf des Baureferats zur Herstellung der öffentlichen Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 433 „Hardhöhe West“ und erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben.
Die Errichtung einer Skater-Fläche bleibt einem eigenen Projektgenehmigungsverfahren vorbehalten..
Anlass
Im Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 433 „Hardhöhe West“ sind in der östlichen und südlichen
Randlage insgesamt rund 2,2 Hektar als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, auf
der zum einen die notwendigen Lärmschutzwälle abgebildet werden, zum anderen
die Geh- und Radwegeerschließung und ein öffentlicher Bolzplatz als Ersatz für
den aufgelassenen Bolzplatz hinter dem Jugendhaus Hardhöhe errichtet werden
soll.
Die Lärmschutzwälle
sollen mit dem aus den Erschließungsmaßnahmen gewonnenen Boden geschüttet
werden. Nachdem die Erschließungsmaßnahmen für Kanal und Straßenbau bereits
begonnen haben, hat das Baureferat/Grünflächenamt den Auftrag erhalten,
parallel die Erdarbeiten zur Schüttung der Lärmschutzwälle zu planen und
umzusetzen.
Entwurf
Entlang der
Ostgrenze des Bebauungsplans zur Wohnbebauung an der Philipp-Reis-Straße und an
der südlichen Grenze wird ein insgesamt bis zu 6,50 m hoher Lärmschutzwall auf
einer Länge von insgesamt ca. 430 m errichtet. An den Stellen, an denen das
verfügbare Grundstück ausreichend tief ist (250 m), wird dieser zur
Wohnbebauung hin landschaftlich modelliert und im Wechsel von dichter
Bepflanzung und offenen Wiesenflächen gestaltet. Auf einer Länge von insgesamt
ca. 180 m ist die vorhandene Grundstückstiefe für eine landschaftliche
Gestaltung des Lärmschutzwalles nicht ausreichend, so dass dort der Wall als
technisches Bauwerk mit einer beidseitigen Neigung von 1:1,5 und einer dichten
Bepflanzung aus einheimischen Gehölzen errichtet wird. Zur Gewerbebebauung
entsteht am Fuß des Walles ein Pflegeweg, zur Wohnbebauung wird der vorhandene
Fuß- und Radweg erhalten bzw. weitergeführt.
Am südlichen Ende
entsteht ein 50 x 25 m großer öffentlicher Bolzplatz als Rasenspielfeld mit den
notwendigen Ballfangzäunen.
Nachdem
zwischenzeitlich die Errichtung einer Skateanlage unter der Ludwigbrücke aus
wasserrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig ist, hat das Baureferat den
Auftrag erhalten, alternative Standorte im Stadtgebiet zu untersuchen. Einer
dieser Alternativen liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 433 im Umfeld des
öffentlichen Bolzplatzes und ist im vorliegenden Entwurf nachrichtlich
dargestellt, nicht jedoch im Bebauungsplan. Die Standortuntersuchung ist noch
nicht abgeschlossen, eine Festlegung, welcher Standort weiter zu verfolgen ist,
steht noch aus. Sofern eine Entscheidung für den Standort im Bebauungsplan Nr. 433
fällt, wird für die Errichtung einer Skateanlage ein gesondertes
Projektgenehmigungsverfahren durch das Baureferat/Grünflächenamt erfolgen.
Umsetzung und
Bauablauf
Für die Schüttung
des Lärmschutzwalls werden in dem Bauabschnitt entlang des Nord-Süd-Weges sowie
im Bereich südlich des Bolzplatzes insgesamt ca. 30.000 m³ Roh- und Oberboden
benötigt.
Im 3. Bauabschnitt
zur Erschließung des Gewerbegebiets durch Kanal- und Straßenbau werden ab
Oktober 2011 bis Mai 2012 durch Tiefbauamt und Stadtentwässerung nach
derzeitigem Kenntnisstand ca. 22.500 m³ Ober- und Rohboden ausgebaut. Im
weiteren Verlauf des 3. Bauabschnitts und im 4. Bauabschnitt der
Erschließungsmaßnahmen werden mindestens weitere 7.500m³ Ober- und Rohboden
ausgebaut, die dann eingebaut werden können. Eine exakte Benennung der noch zu
erwartenden Massen liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Der Ober- und
Rohboden aus den Kanal- und Straßenbaumaßnahmen wird zunächst innerhalb des
B-Plan-Geltungsbereichs in Haufwerken zwischengelagert. Der dafür vorgesehene
Lagerplatz hat eine Kapazität von ca. 15.000 m³. Anschließend erfolgt –
veranlasst durch das Grünflächenamt – die Beprobung der Haufwerke auf Altlasten
und auf die technische Bodenbeschaffenheit. Die Haufwerke, die aufgrund der
Bodenbeschaffenheit verwendet werden können, werden sukzessive in den
Lärmschutzwall eingebaut.
Ein weitestgehender
Massenausgleich von ausgebautem und wieder eingebautem Boden wird unbedingt
angestrebt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es am Ende einerseits
Überschussmassen geben kann, die dann ordnungsgemäß entsorgt werden müssen,
oder dass andererseits der ausgebaute Boden aufgrund einer möglichen
Schadstoffbelastung nicht in den Wall eingebaut werden darf, dann ebenfalls
ordnungsgemäß entsorgt werden muss und stattdessen unbelasteter Boden geliefert
werden muss, der in den Wall eingebaut wird.
Die Schüttung des
Lärmschutzwalles erfolgt in Abhängigkeit des Baufortschritts der
Erschließungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vom Frühjahr bis Herbst
2012. Die Bepflanzung und Begrünung des Lärmschutzwalles ist geplant ab Herbst
2012, die Herstellung des Bolzplatzes für das Frühjahr 2013.
Kosten
Auf der Basis der
Einheitssätze für Erschließungsmaßnahmen wurden von Tiefbauamt die Kosten für
den Lärmschutzwall im Bereich der öffentlichen Grünflächen mit insgesamt
695.000 EUR ermittelt, der Bolzplatz einschl. notwendiger Ballfangzäune vom
Grünflächenamt mit ca. 80.000 EUR ermittelt, so dass die Gesamtkosten bei ca.
775.000 EUR liegen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem für die
Erschließung des Gewerbegebiets Hardhöhe West eingerichteten Mandantenhaushalt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
775.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
9.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
Mandant |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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