Die Personalkürzungen in der GST wird zur Kenntnis genommen.
Weitere Personalkürzungen sind im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht möglich..
Im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung erfolgte mit Stadtratsbeschluss vom 29.06.2011 eine
erneute Personalkürzung in der GST.
Die gesamte interne
Gleichstellungsarbeit geht damit ab 01.06.2012 auf die externe
Gleichstellungsbeauftragte und die Assistenzkräfte über. Da die interne
Gleichstellungsarbeit gemäß dem Gleichstellungsgesetz Pflichtaufgaben ist, ist
die mit obigem Beschluss erfolgte Aufstockung der Assistenz auf 30 WAS zwingend
notwendig.
Weitere Personalkürzungen sind im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht möglich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Einsparung
36.368 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stadtratsbeschluss vom 29.06.2011