Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Ver¬waltungsrat des KommunalBIT:
1. Die Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2010 werden anerkannt.
2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.
3. Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2010 entlastet.
4. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel.Schmalzing & Partner wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2011 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 von KommunalBIT gewählt. Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn von Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO (entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG) zu erstrecken..
Sachverhalt
Dem Verwaltungsrat
obliegen die Entscheidungen über
• Grundsätze zur verursachungsgerechten
Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen,
• Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses, die Entlastung des Vorstands sowie die Bestellung des
Abschlussprüfers.
Auf § 6 Abs. 1 Nr.
4, 5 und 10 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung wird verwiesen. Ent¬sprechende
Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen nach § 6 Abs. 2 der
Unternehmenssat-zung jedoch einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch
den jeweiligen Stadtrat an die betreffenden Verwaltungsratsmitglieder.
Die Weisungen der
Städte (vgl. Beschlussvorschlag) erfolgen inhaltlich abgestimmt in den
ent¬sprechenden Gremien der Städte Erlangen, Fürth und Schwabach. Die
Entscheidungen bei KommunalBIT sollen dann in der Verwaltungsratssitzung am
10.10.2011 erfolgen.
1. Kostenverrechnung
2010
Die von KommunalBIT
im Jahr 2010 angewandten Kalkulationsgrundsätze sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Im Kern wurde das gesamte, bei KommunalBIT in 2010 angefallene Aufwandsvo-lumen
(saldiert mit geringfügigen Erträgen) im Wege eines ausführlich aufgebauten
Betriebsab-rechnungsbogens (BAB) direkt und/oder indirekt auf Kostenstellen
verrechnet und dann mittels einer mehrstufigen Umlagerechnung den 3 Städten
zugeordnet. Dabei sind die 4 Produktarten
• Fachanwendungen,
• Arbeitsplatzsysteme,
• Telekommunikation sowie
• Kopierer/Multifunktionsgeräte
gebildet worden. So
wurde für jede der 3 Städte verfahren. Lediglich bei der Stadt Erlangen kam
noch die Betreuung von deren Schul-IT hinzu.
Die Abrechnung der
während des Jahres 2010 geleisteten Abschlagszahlungen ergibt unter
Berücksichtung der genannten Kostenverrechnung folgende Aufteilung auf die
Städte:
|
Gesamt |
Erlangen |
Fürth |
Schwabach |
Abschläge |
10.097.247 |
4.795.162 |
4.008.701 |
1.293.384 |
Verrechnete Leistungen |
9.858.385 |
4.549.419 |
3.874.005 |
1.434.961 |
Überdeckung (+)/Unterdeckung (-) |
+238.862 |
+245.743 |
+134.696 |
-141.577 |
Die für die Stadt
Fürth mit 4.008.701 € ausgewiesenen Abschläge entsprechen den Sollstellun-gen
im Jahr 2010 auf der Hst. 01.0200.5258.0000 im Sonderbudget 10700. Insoweit
ergab sich für 2010 nun eine Überdeckung gegenüber den der Stadt Fürth im Wege
der Nachkalkulation (vgl. oben) zugewiesenen Kosten. Dies führt jetzt zu apl.
Mehreinnahmen und damit zu einer Haushaltsverbesserung im lfd. Jahr 2011.
OrgA, dem die
IT-Koordination und Budgetverantwortung obliegt, hat der Kostenverrechnung für
2010 nach einer Gesamtabwägung der verwendeten Zuordnungs- und Umlagemodi zuge-stimmt.
Hierin floss ein, dass jedwedes Nach-/Mischkalkulationsverfahren aus der
jeweiligen Interessensicht (bzw. Stadt) sowohl Vor- als auch Nachteile birgt.
Insoweit ist – bezogen auf die Kostenverrechnung 2010 – jetzt also auch eine
pragmatisch ausgerichtete Entscheidung zu treffen, die für jede der 3 Städte
tragbar ist (vgl. Ziffer 1. des Beschlussvorschlags).
Aktuelle
Bilanzanalysen der Beteiligungsverwaltung (die erst auf der Basis des jüngst
vorgeleg-ten KommunalBIT-Jahresabschlusses 2010, s. Ziffer 2., möglich waren)
lassen ein weiteres, einmaliges Erstattungspotential für die Stadt Fürth von
knapp 40 Tsd. € erkennen. Hintergrund sind (außerordentliche)
BilMoG-Anpassungen der KommunalBIT-Rechnungslegung 2010 im Zusammenhang mit den
zum 01.01.2010 von der Stadt Erlangen auf KommunalBIT überge-gangenen
BeamtInnen und deren Beihilfeansprüche; diesbezüglich wurden von der Fürther
Beteiligungsverwaltung bereits Verständigungen mit den beiden anderen Städten
sowie Kom-munalBIT und dessen Abschlussprüfer angestoßen.
Zukünftig soll die
Abrechnung der KommunalBIT-Leistungen über einen noch abzustimmenden
Warenkorb/Produktkatalog mit kalkulierten Preisen und die Menge der
„abgenommenen Diens-te“ erfolgen. Eine so erstellte Abrechnung ist dann
leichter zu überblicken und zu prüfen. Die Planungen für zukünftige
Wirtschaftsjahre werden ebenfalls deutlich transparenter und genauer.
2. Jahresabschluss
zum 31.12.2010
Die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel.Schmalzing &
Partner hat der Rechnungslegung 2010 von KommunalBIT den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Auch die erweiterte
Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO (entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG) zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlichen Verhältnisse ergab
keine Beanstandungen. Hingewiesen wird vom Abschlussprüfer aber richtigerweise
darauf, dass KommunalBIT neben dem Wirtschaftsplan zukünftig auch eine
fünfjährige Finanzplanung zu erstellen hat (vgl. § 19 KUV bzw. Art. 91 Abs. 3
i.V.m. Art. 70 GO).
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2010 kann nun festgestellt und der Vorstand für das Ge-schäftsjahr
2010 entlastet werden. Des Weiteren ist der Abschlussprüfer für das
Geschäfts-jahr 2011 zu wählen (vgl. Ziffern 2. bis 4. des Beschlussvorschlags).
Wirtschaftlich
schließt KommunalBIT das Jahr 2010 mit einem – logischerweise – ausgegliche-nen
bilanziellen Ergebnis ab, da die Kostenverrechnung 2010 (vgl. oben) an die 3
Städte so konzipiert ist, dass weder ein Gewinn noch Verlust entsteht. Im
Einzelnen wird auf die Anlage 2 (Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung)
verweisen.
Das Bilanzbild zum
31.12.2010 ist geprägt durch das IT-Anlagevermögen (6,827 Mio. €) sowie durch
Rückdeckungsansprüche (1,108 Mio. €) von KommunalBIT an die Stadt Erlangen aus
Pensionsanwartschaften der übergegangenen BeamtInnen. Dieses – gesamte –
Anlagevermö-gen ist im Wesentlichen durch das Eigenkapital, die Sonderposten
sowie das mittel- und lang-fristige Fremdkapital (Rückstellungen und
Verbindlichkeiten) gedeckt.
KommunalBIT tätigte
im Jahr 2010 bilanzwirksame Investitionen von ca. 3,667 Mio. €; im
Wirtschaftsplan waren hierfür 4,466 Mio. € veranschlagt worden. Auch die
Kreditaufnahmen lagen im Jahr 2010 mit 860 Tsd. € unterhalb des Planansatzes
(2,360 Mio. €).
Im Lagebericht weist
der Vorstand hinsichtlich der laufenden und zukünftigen Entwicklung auf
Folgendes hin:
„KommunalBIT hat weiterhin von den
Städten abgeschriebene Anlagegüter mit Restwert 0 übernommen, denen ein
Wiederbeschaffungswert von min. 6.800 TEUR (davon 1.430 TEUR für Erlanger
Schulen) gege-nüberstehen würde. Insbesondere für den Bereich der
Telefonanlagen und -endgeräte ergibt sich dadurch ein Bedarf an
Fremdfinanzierung der Ersatz-Investitionen, der wohl spätestens ab 2012
getätigt werden muss. KommunalBIT wird die entsprechenden Planungen zur
flächendeckenden Umstellung auf die sog. VoIP-Technik rechtzeitig für das
Wirtschaftsjahr 2012 ff. vorlegen.
Das Geschäftsjahr 2011 wird weiterhin von
Investitionen in die Standardisierung und Konsolidierung der IT geprägt sein,
die gegen Ende des Jahres 2011 größtenteils abgeschlossen sein wird. Für das
Geschäftsjahr 2012 werden dann rechnerische Einsparungen im Vergleich zu den
Aufwänden für das IT-Portfolio 2009 erwartet, die mit der einzuführenden
verursachergerechten Leistungsverrechnung nach Produktkatalog an die Kunden
weitergegeben werden.“
Hinsichtlich des zum
01.01.2010 von den 3 Städten mit Restbuchwert 0 eingebrachten Anlage-vermögens
(und dessen sukzessiver Erneuerung) wird es also entscheidend darauf ankommen,
einen auskömmlichen Mix aus Abschreibungs- und Kreditfinanzierung
sicherzustellen. Jede KommunalBIT-Kreditaufnahme bedeutet Folgekosten, die sich
in der Leistungsverrechnung widerspiegelt und damit wiederum an die Städte
weitergegeben wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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