Der Stadtrat beschließt die Festsetzung des Mietpreises bei regulären Kulturvermietungen des Stadttheaters ab dem Haushaltsjahr 2012 auf 3.500,- €, bei Kulturvermietungen ohne Ticketausgabe auf 2.600,- €..
Das Stadttheater
stellt an ca. 10 Abenden pro Spielzeit sein Haus anderen städtischen
Dienst-stellen wie dem Kulturamt, dem Bürgermeister- und Presseamt, dem
Schulverwaltungsamt, dem Seniorenbüro gegen Mietzahlung zur Verfügung.
Der Mietpreis für
diese kulturellen Veranstaltungen wurde einst auf 2.000,- DM festgesetzt und
ist seit mehr als 10 Jahren nicht erhöht worden – er beträgt regulär 1.023,- €
und deckt nicht die tatsächlichen Kosten eines normalen Vorstellungsabends im
Stadttheater.
Die Theaterverwaltung
hat die Kosten ermittelt, die gegenwärtig durch eine gemietete Vorstel-lung
verursacht werden:
Personal:
1 Bühnen-, 1
Beleuchtungsmeister, 1 Tontechniker
1 Beleuchter, 3
Bühnenhandwerker 1.347,73 €
1 Abenddienst
(Direktionsdienst) 111,55
€
Empfangsdienst 282,50
€
Abendkassenbesetzung 30,93 €
Pfortenbesetzung 120,32
€
Vorstellungsdienst
Gebäudereinigung 46,68 €
Ticketkosten:
Ticketgebühr 150,00
€
Abgabe an die VGN
(Durchschnittswert) 750,00
€
Sonstige Kosten /
Sachkosten:
Feuerwehr
(Durchschnittswert) 305,00
€
Verbrauchsmaterial
(pauschal) 30,00 €
Werbung und
Verwaltung (pauschal) 150,00
€
Gebäudereinigung
(Durchschnittswert) 191,03
€
Gesamt 3.515,74 €
Nach bisheriger
Regelung wurden der für die Veranstaltungen vorgeschriebene Einsatz der
Feuerwehr und die Gebäudereinigung nach den Vorstellungen spitz abgerechnet und
dem Mieter vertragsgemäß zusätzlich zum Netto-Mietpreis in Rechnung gestellt.
Überdies behielt das Theater bei Vorstellungen mit Ticketausgabe bei der
Schlussabrechnung die Garderoben-gebühr und die Abgaben für die VGN ein.
Auf diese Weise
differierten die Bruttoabrechnungen einzelner Vermietungen und waren vom
jeweiligen Verkaufserfolg der Veranstaltung abhängig. Die Aufwendungen für die
Theatermiete summierte sich für die Mieter höchst unterschiedlich – ein
Umstand, der immer wieder Unver-ständnis hervorgerufen hat.
Um die Anmietung des
Stadttheaters für kulturelle Veranstaltungen zu vereinheitlichen, die
Verwaltung zu vereinfachen und den Mietzins an die tatsächlichen Kosten
anzupassen, schlägt Th vor, die Miete für reguläre Kulturvermietungen
einheitlich auf pauschal 3.500,- € inklusive aller Nebenkosten und für
Kulturvermietungen ohne Ticketausgabe auf pauschal 2.600,- € inklusive aller
Nebenkosten festzulegen.
Die Brutto-Einnahme
der Kulturveranstaltung wird komplett an den jeweiligen Vertragspartner
angewiesen.
Die kalkulierten
Mehreinnahmen für Th sind Bestandteil der Haushaltskonsolidierungsmaßnah-men
zur Reduzierung des strukturellen Defizits (Nr. 123/Th/46000/3311.1711).
Mit den städtischen
Ämtern, die das Theater regelmäßig für Veranstaltungen anmieten (K, BMPA,
SchvA, SzA/Seniorenbüro), wurde diese Neuregelung bereits abgestimmt.
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 einstimmig beschlossen, dem Stadt-rat die Festsetzung des Mietpreises wie oben ausgeführt zu empfehlen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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