Betreff
Satzung zur Änderung der Haushaltssatzung 2013
Vorlage
Käm/060/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Änderung der Haushaltssatzung 2013 vom 04.12.2012:

 

§ 1

 

§ 1 Abs.1 erhält folgende Fassung:

„Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt                                          

         in den Einnahmen                                                                                  323.245.978 €

         und Ausgaben mit                                                                                  323.245.978 €

und

im Vermögenshaushalt

         in den Einnahmen                                                                                     57.712.046 €

         und Ausgaben mit                                                                                     57.712.046 €

ab.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

 

 

Alle Einnahmen in 2013 und 2014 ff., die den im Haushalt 2013 bei der HH-Stelle 8800.3440.3000 „Grundstückserlöse Fl.-Nr. 1676/28 Gem. Fürth“ veranschlagten Ansatz

i. H. v. 2.170.000 € übersteigen, sind zweckgebunden der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, den Finanzplan 2012 – 2016 entsprechend zu ergänzen.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 dem Erwerb des Grundstückes Fl.-Nr. 1676/28 Gem. Fürth zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat zur Finanzierung des Grundstückserwerbs i. H. v. 5.635.000 € eine Satzung zur Änderung der Haushaltssatzung 2013 vorzulegen.

 

Die Finanzierung des Grundstückserwerbs erfolgt durch eine Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage (zur Zwischenfinanzierung) bei der HH-Stelle 9100.3100.0000 „Entnahme aus Rücklagen“ i. H. v. 3.465.000 € sowie den noch im Haushalt 2013 veranschlagten Grundstückserlösen i. H. v. 2.170.000 € bei der HH-Stelle „8800.3440.3000“. Alle Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, sind sofort wieder an die zweckgebundene Haushaltsausgleichsrücklage zurückzuführen.

 

Aufgrund der Satzungsänderung schließt der Vermögenshaushalt nunmehr in Einnahmen und Ausgaben mit 57.712.046 € ab, dies bedeutet eine Erhöhung des Gesamtvolumens um 5.635.000 €..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      siehe oben

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: